saffrondust
Neues Mitglied
- Registriert
- 14. Dezember 2012
- Beiträge
- 676
Anfang des Jahres 2013 wurd ein Gesetz zur Zwangsbehandlung verabschiedet, das es Psychiatern erlaubt Menschen zwangsweise mit Medikamenten zu behandeln. Manch Jurist sagt, das wäre im Grunde verfassungswidrig.
Anbei die Information für eventuell Betroffene, dass diese Maßnahme dennoch nicht gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden darf. Eine Empfehlung an dieser Stelle, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auf den Weg bringen. Manch Patient ist zu einer Willensbildung oder Artikulierung desselben - gerade in der Psychiatrie - mitunter gar nicht mehr in der Lage, da kommt es dann entscheidend auf ein gut informiertes und mit Vollmachten ausgestattetes Umfeld an.
http://www.sueddeutsche.de/gesundhe...ehandlung-zu-wenig-selbstbestimmung-1.1576278
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/zwangsmedikation-nicht-gegen-den-willen-des-patienten-389554
Anbei die Information für eventuell Betroffene, dass diese Maßnahme dennoch nicht gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden darf. Eine Empfehlung an dieser Stelle, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auf den Weg bringen. Manch Patient ist zu einer Willensbildung oder Artikulierung desselben - gerade in der Psychiatrie - mitunter gar nicht mehr in der Lage, da kommt es dann entscheidend auf ein gut informiertes und mit Vollmachten ausgestattetes Umfeld an.
http://www.sueddeutsche.de/gesundhe...ehandlung-zu-wenig-selbstbestimmung-1.1576278
Stuttgart (jur). Auch schwer psychisch kranke Menschen dürfen nicht gegen ihren Willen in eine Klinik eingewiesen und dort zwangsweise mit Medikamenten behandelt werden. Das gilt selbst dann, wenn der gesetzliche Betreuer „zum Wohle des Betroffenen“ in dieses Vorgehen eingewilligt hat, wie das Landgericht Stuttgart in einem am Dienstag, 21. Februar 2012, schriftlich veröffentlichten Beschluss vom 16. Februar 2012 entschied (Az.: 2 T 35/12). Es setzte damit die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um.
Im Streitfall hatte die Patientin eine schwere Persönlichkeitsstörung und war nach Einschätzung mehrerer Gutachter nicht in der Lage, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln und diese Situation richtig einzuschätzen. Daher wurde ihr eine Betreuerin unter anderem für die Bereiche Gesundheit, Aufenthalt und Wohnung zugeordnet. Die Betreuerin beantragte die Unterbringung der Frau in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik. Wegen fehlender Krankheitseinsicht könne sie nur dort richtig behandelt werden.
Das Amtsgericht stimmte der Einweisung zu, die Frau verweigerte in der Klinik aber die Einnahme von Medikamenten. Eine Zwangsmedikation wollte das Amtsgericht aber nicht mehr unterschreiben. Es verwies dabei auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 23. März 2011, Az.: 2 BvR 882/09 und vom 12. Oktober 2011, Az.: 2 BvR 633/11). Dort werteten die Verfassungsrichter die zwangsweise Gabe von Medikamenten als besonders schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Selbst bei psychisch kranken Straftätern sei daher eine Zwangsmedikation nur in Ausnahmefällen zulässig, insbesondere bei Selbst- oder Fremdgefährdung.
Dem schloss sich nun das Stuttgarter Landgericht an. Nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts könne die Betreuerin die Zustimmung der Patientin nicht ersetzen. Im Streitfall könne die Frau zwar gegen ihren Willen in die Klinik eingewiesen, dort aber nicht zur Einnahme von Medikamenten gezwungen werden, solange keine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt.
Noch 2010 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Zwangsmedikation für zulässig gehalten, wenn sie „erforderlich und angemessen ist“ – etwa wenn ein Patient nicht nur Tabletten, sondern auch alternativ mögliche Spritzen ablehnt (Beschluss vom 22. September 2010, Az.: XII ZB 135/10).
Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltskanzlei
Foto: Volker Dähn - Fotolia.com
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/zwangsmedikation-nicht-gegen-den-willen-des-patienten-389554