Shimon1938
Sehr aktives Mitglied
"Das deutsche Verwaltungsverfahrengesetz sieh es ausdrücklich vor. Un in der Regel sind Sachbearbeite einer Behörde froh, wenn Flüchtlinge ohne gute Deutschkenntnisse einen Beistand und sogar einen/ne Dolmetscher/IN zum Behördetermin mitbringen. Die Leitung deer Göttinger Ausländerbe sieht das offenkunig anders. Als der Asylbewerber Okono John (Name geändert*) am Montag einer Vorladung der Auslänerbehörde Folge leistete, schickte der sachbearbeiter Johns Beistand und Tolmetscherin wieder vor die Tür. Begründung: Sie seien Aktivisten des Arbeitskreises Asyl in Göättinen. Nun beschäftigt der Vorgan das Verwaltungsgericht Göttingen."
www.taz.de
Nun es ist wirklich wunderbar, dass wir in Deutschland eine einigermassen funktionierende Gerichtsbarkeit haben, die sich zuständigt fühlt, wenn offensichtlich Verwaltungsgesetzer verletzt werden. Ich Frage mich: Ist das wirklich notwendig alles einklagen zu müssen, nur weil Behörden Gesetze nicht eionhalten wollen?
Shimon
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Nun es ist wirklich wunderbar, dass wir in Deutschland eine einigermassen funktionierende Gerichtsbarkeit haben, die sich zuständigt fühlt, wenn offensichtlich Verwaltungsgesetzer verletzt werden. Ich Frage mich: Ist das wirklich notwendig alles einklagen zu müssen, nur weil Behörden Gesetze nicht eionhalten wollen?
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