Was würdet ihr tun?

Annie

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15. Mai 2005
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Hallo,

folgendes: Ich gehör ja auch zu denjenigen, die (zumindest teilweise noch) vom Staat leben. Nun hab ich Ende September ne neue Eingliederungsvereinbarung bekommen und unterschrieben, in der drin stand, dass ich Anfang November zu einem Termin bei meinem Arbeitsvermittler (AV) erscheinen soll. Diesen Termin hab ich überhaupt gar nicht auf dem Schirm gehabt bzw. total verpeilt, weil das so im Fliesstext von der Vereinbarung da quasi untergegangen ist, und ich dummerweise auch nicht genau gelesen hab.
Ne Woche später hab ich ein Schreiben von meinem Arbeitsvermittler im Kasten, in dem steht, dass ich wegen Pflichtverletzung 10 % des Regelbedarfs gekürzt bekomme. An dem Schreiben hing noch ein Formular zur Stellungnahme dran, was ich auch ausgefüllt hab (hab eben geschrieben, dass ich quasi nicht wusste, dass ich da erscheinen muss, aber halt unabsichtlich, total vergessen). Ne Weile später krieg ich erneut 2 Schreiben, eins mit der Neuberechnung des Regelsatzes, das andere von meinem AV, dass meine Stellungnahme bzw. der angegebene Grund kein Absehen von der Kürzung sozusagen rechtfertigt, zumal ich, Zitat: den Termin "schlicht nicht beachtet" habe. Wie sich das schon anhört... als hätt ich davon gewusst und mir gedacht, ach nee, keinen Bock hinzugehen; so wird das doch dargestellt, oder hab ich Tomaten auf den Augen?

Naja, nun frag ich mich, ob ich Widerspruch einlegen soll oder nicht.
Oder ob ichs sein lassen soll, weil ich mir die Scheisse selber eingebrockt hab, weil ich nicht genau gelesen hab.
Hätt ich mir mal nen Krankenschein ausstellen lassen sollen... :rolleyes:

LG Annie
 
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Hallo,

folgendes: Ich gehör ja auch zu denjenigen, die (zumindest teilweise noch) vom Staat leben. Nun hab ich Ende September ne neue Eingliederungsvereinbarung bekommen und unterschrieben, in der drin stand, dass ich Anfang November zu einem Termin bei meinem Arbeitsvermittler (AV) erscheinen soll. Diesen Termin hab ich überhaupt gar nicht auf dem Schirm gehabt bzw. total verpeilt, weil das so im Fliesstext von der Vereinbarung da quasi untergegangen ist, und ich dummerweise auch nicht genau gelesen hab.
Ne Woche später hab ich ein Schreiben von meinem Arbeitsvermittler im Kasten, in dem steht, dass ich wegen Pflichtverletzung 10 % des Regelbedarfs gekürzt bekomme. An dem Schreiben hing noch ein Formular zur Stellungnahme dran, was ich auch ausgefüllt hab (hab eben geschrieben, dass ich quasi nicht wusste, dass ich da erscheinen muss, aber halt unabsichtlich, total vergessen). Ne Weile später krieg ich erneut 2 Schreiben, eins mit der Neuberechnung des Regelsatzes, das andere von meinem AV, dass meine Stellungnahme bzw. der angegebene Grund kein Absehen von der Kürzung sozusagen rechtfertigt, zumal ich, Zitat: den Termin "schlicht nicht beachtet" habe. Wie sich das schon anhört... als hätt ich davon gewusst und mir gedacht, ach nee, keinen Bock hinzugehen; so wird das doch dargestellt, oder hab ich Tomaten auf den Augen?

Naja, nun frag ich mich, ob ich Widerspruch einlegen soll oder nicht.
Oder ob ichs sein lassen soll, weil ich mir die Scheisse selber eingebrockt hab, weil ich nicht genau gelesen hab.
Hätt ich mir mal nen Krankenschein ausstellen lassen sollen... :rolleyes:

LG Annie

Hallo Annie,

natürlich kannst Du einen Widerspruch einlegen.....oft legen die Behörden es einfach auf einen Widerspruch an.
Anders herum argumentieren sie oft nach dem Motto: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht....
Ich würde es trotzdem versuchen....Du hast ja nichts zu verlieren.

LG
Butterfly
 
Naja wenn das so ist wie bei uns in österreich das AMS dann wirst wenig Chancen haben da du keinen Grund vorbringen kannst .

Es nicht gesehen zu haben , den Termin überlesen zu haben ist kein Grund und
der Computer weist dir automatisch eine Sperre zu die nur durch triftige Gründe aufgehoben werden kann .
 
Liebe Annie,

Natürlich kannst du Widerspruch einlegen.
Jetzt gibt es natürlich die Aussage gegen Aussage, er wird sagen er hat den Termin erwähnt .
Wichtig halte ich für dich in diesem Dilemma, dich aktiv um diese Wiedereingliederung zu engagieren. Frag nach einem neuen Termin. Nicht das es dann noch heisst, sie hat die neue Wiedereingliederung "verpennt" .

Ich hätte allerdings garnicht dieses Rückschreiben ausgefüllt sondern wäre schnurstracks bei diesem Berater angetanzt , schon als Zeichen "ich bin willig zu einem Termin zu erscheinen habs aber eben wirklich nur vergessen".
Wie es nun wirklich war kann ich persönlich nicht wissen

anderseits könntest du das Ganze zusätzlich als Hinweis nehmen, erst lesen bevor man etwas unterschreibt. Das ist etwas was man überall im Leben so halten sollte um sich unnüztzen Ärger zu ersparen.

Alles Liebe
flimm
 
Die Frage ist, wie oft Dir sowas schon passiert ist, am Jobcenter. Wenn Du ansonsten immer alles richtig gemacht hast, dürfen die Dir nichts kürzen. Das ist wie vor Gericht, wo Du wenn Du vorher nie aufgefallen bist, evtl. keine Strafe bekommst!

Schreib einen Widerspruch, und teile sinngemäß mit, dass einem ja schon der gesunde Menschenverstand sagt, dass Du den Termin "übersehen" hast. Also Du bist nicht absichtlich nicht gekommen, sondern Du wusstest garnichts von einem Termin!
Beweiss ist, dass Du ja sonst immer pünktlich warst usw.

Zudem wäre eine Frage, ob ein Termin schon 6 Monate vorher vergeben werden kann, und nicht eines gesonderten Schreibens bedarf?

Ich denke ich würde das hinkriegen, natürlich nur wenn Dir das nicht schon öfter passiert ist!
 
Hallo,

folgendes: Ich gehör ja auch zu denjenigen, die (zumindest teilweise noch) vom Staat leben. Nun hab ich Ende September ne neue Eingliederungsvereinbarung bekommen und unterschrieben, in der drin stand, dass ich Anfang November zu einem Termin bei meinem Arbeitsvermittler (AV) erscheinen soll. Diesen Termin hab ich überhaupt gar nicht auf dem Schirm gehabt bzw. total verpeilt, weil das so im Fliesstext von der Vereinbarung da quasi untergegangen ist, und ich dummerweise auch nicht genau gelesen hab.
Ne Woche später hab ich ein Schreiben von meinem Arbeitsvermittler im Kasten, in dem steht, dass ich wegen Pflichtverletzung 10 % des Regelbedarfs gekürzt bekomme. An dem Schreiben hing noch ein Formular zur Stellungnahme dran, was ich auch ausgefüllt hab (hab eben geschrieben, dass ich quasi nicht wusste, dass ich da erscheinen muss, aber halt unabsichtlich, total vergessen). Ne Weile später krieg ich erneut 2 Schreiben, eins mit der Neuberechnung des Regelsatzes, das andere von meinem AV, dass meine Stellungnahme bzw. der angegebene Grund kein Absehen von der Kürzung sozusagen rechtfertigt, zumal ich, Zitat: den Termin "schlicht nicht beachtet" habe. Wie sich das schon anhört... als hätt ich davon gewusst und mir gedacht, ach nee, keinen Bock hinzugehen; so wird das doch dargestellt, oder hab ich Tomaten auf den Augen?

Naja, nun frag ich mich, ob ich Widerspruch einlegen soll oder nicht.
Oder ob ichs sein lassen soll, weil ich mir die Scheisse selber eingebrockt hab, weil ich nicht genau gelesen hab.
Hätt ich mir mal nen Krankenschein ausstellen lassen sollen... :rolleyes:

LG Annie

Liebe Annie,

Tatsache ist, du hast etwas für dich ziemlich Wichtiges leider nicht genau gelesen... ohweh, sowas ist mir öfter passiert, als mir lieb ist in meinen inzwischen erfreulicherweise vergangenen Tagen... und ich habe in solchen Fällen die Erfahrung gemacht, daß es oft mehr bringt, ein persönliches Gespräch zu suchen als unpersönliche Amts-Quacksprech-Schreiben hin und her zu schicken.

Wie Amts auch immer sich dein AV im Moment verhält, es hilft nichts, er ist halt ein Amts ;) und will als solcher wichtig genommen werden.

Ich würde anrufen, um einen persönlichen Gesprächstermin bitten und versuchen, die Sache Aug in Aug zu klären. So freundlich wie irgend möglich. Und eventuell mit jemand Amts-;)-Erfahrenem als Begleitung...

Freundlich grüßend
Kinnaree
 
Hallo,

folgendes: Ich gehör ja auch zu denjenigen, die (zumindest teilweise noch) vom Staat leben. Nun hab ich Ende September ne neue Eingliederungsvereinbarung bekommen und unterschrieben, in der drin stand, dass ich Anfang November zu einem Termin bei meinem Arbeitsvermittler (AV) erscheinen soll. Diesen Termin hab ich überhaupt gar nicht auf dem Schirm gehabt bzw. total verpeilt, weil das so im Fliesstext von der Vereinbarung da quasi untergegangen ist, und ich dummerweise auch nicht genau gelesen hab.
Ne Woche später hab ich ein Schreiben von meinem Arbeitsvermittler im Kasten, in dem steht, dass ich wegen Pflichtverletzung 10 % des Regelbedarfs gekürzt bekomme. An dem Schreiben hing noch ein Formular zur Stellungnahme dran, was ich auch ausgefüllt hab (hab eben geschrieben, dass ich quasi nicht wusste, dass ich da erscheinen muss, aber halt unabsichtlich, total vergessen). Ne Weile später krieg ich erneut 2 Schreiben, eins mit der Neuberechnung des Regelsatzes, das andere von meinem AV, dass meine Stellungnahme bzw. der angegebene Grund kein Absehen von der Kürzung sozusagen rechtfertigt, zumal ich, Zitat: den Termin "schlicht nicht beachtet" habe. Wie sich das schon anhört... als hätt ich davon gewusst und mir gedacht, ach nee, keinen Bock hinzugehen; so wird das doch dargestellt, oder hab ich Tomaten auf den Augen?

Naja, nun frag ich mich, ob ich Widerspruch einlegen soll oder nicht.
Oder ob ichs sein lassen soll, weil ich mir die Scheisse selber eingebrockt hab, weil ich nicht genau gelesen hab.
Hätt ich mir mal nen Krankenschein ausstellen lassen sollen... :rolleyes:

LG Annie

Ich habe keine Ahnung, wie hoch der Regelsatz ist. Daher kann ich nicht sagen, ob ich mir die Mühe machen würde überhaupt mit denen zu kommunizieren.

Im Prinzip würde ich es aber schon anfechten, weil das, womit die Kürzung gerechtfertigt wird nicht zutreffend ist. Du hast es ja nicht nicht beachtet, sondern erst gar nichts davon gewusst.
Ein Straßenschild kann man nicht beachten. Das sieht man aber eindeutig. Und wenn es nicht eindeutig zu sehen ist, dann ist auch eine Strafe wegen Nichtbeachtung anfechtbar. Vielleicht kannst du dich mit einem weiteren, zu diesem Zeitpunkt bereits bestehenden, Termin da rausreden.

Du kannst natürlich auch fragen, was denn ein legitimer Grund gewesen wäre dort nicht zu erscheinen, ohne dafür sanktioniert zu werden. Und wenn sie blöde genug sind darauf zu antworten kannst du ja sehen, ob du davon etwas auf dich anwenden kannst.
 
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Auf jeden Fall Widerspruch einlegen und das nächste Mal unter die EGV den Zusatz schreiben "ich erkenne die EGV nur unter der Einhaltung meiner Grundrechte nach dem deutschen Grundgesetz an" d.h. nämlich, dass du dich gegen die Zwangsvermittlung von Jobs weit unter deinem Qualifikationsniveau und/oder prekäre Arbeit (Leiharbeit, etc) wehrst indem du dich auf dein Grundrecht auf freie Berufsausübung berufst. Das nur am Rande...
 
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