Annie
Sehr aktives Mitglied
Hallo,
folgendes: Ich gehör ja auch zu denjenigen, die (zumindest teilweise noch) vom Staat leben. Nun hab ich Ende September ne neue Eingliederungsvereinbarung bekommen und unterschrieben, in der drin stand, dass ich Anfang November zu einem Termin bei meinem Arbeitsvermittler (AV) erscheinen soll. Diesen Termin hab ich überhaupt gar nicht auf dem Schirm gehabt bzw. total verpeilt, weil das so im Fliesstext von der Vereinbarung da quasi untergegangen ist, und ich dummerweise auch nicht genau gelesen hab.
Ne Woche später hab ich ein Schreiben von meinem Arbeitsvermittler im Kasten, in dem steht, dass ich wegen Pflichtverletzung 10 % des Regelbedarfs gekürzt bekomme. An dem Schreiben hing noch ein Formular zur Stellungnahme dran, was ich auch ausgefüllt hab (hab eben geschrieben, dass ich quasi nicht wusste, dass ich da erscheinen muss, aber halt unabsichtlich, total vergessen). Ne Weile später krieg ich erneut 2 Schreiben, eins mit der Neuberechnung des Regelsatzes, das andere von meinem AV, dass meine Stellungnahme bzw. der angegebene Grund kein Absehen von der Kürzung sozusagen rechtfertigt, zumal ich, Zitat: den Termin "schlicht nicht beachtet" habe. Wie sich das schon anhört... als hätt ich davon gewusst und mir gedacht, ach nee, keinen Bock hinzugehen; so wird das doch dargestellt, oder hab ich Tomaten auf den Augen?
Naja, nun frag ich mich, ob ich Widerspruch einlegen soll oder nicht.
Oder ob ichs sein lassen soll, weil ich mir die Scheisse selber eingebrockt hab, weil ich nicht genau gelesen hab.
Hätt ich mir mal nen Krankenschein ausstellen lassen sollen...
LG Annie
folgendes: Ich gehör ja auch zu denjenigen, die (zumindest teilweise noch) vom Staat leben. Nun hab ich Ende September ne neue Eingliederungsvereinbarung bekommen und unterschrieben, in der drin stand, dass ich Anfang November zu einem Termin bei meinem Arbeitsvermittler (AV) erscheinen soll. Diesen Termin hab ich überhaupt gar nicht auf dem Schirm gehabt bzw. total verpeilt, weil das so im Fliesstext von der Vereinbarung da quasi untergegangen ist, und ich dummerweise auch nicht genau gelesen hab.
Ne Woche später hab ich ein Schreiben von meinem Arbeitsvermittler im Kasten, in dem steht, dass ich wegen Pflichtverletzung 10 % des Regelbedarfs gekürzt bekomme. An dem Schreiben hing noch ein Formular zur Stellungnahme dran, was ich auch ausgefüllt hab (hab eben geschrieben, dass ich quasi nicht wusste, dass ich da erscheinen muss, aber halt unabsichtlich, total vergessen). Ne Weile später krieg ich erneut 2 Schreiben, eins mit der Neuberechnung des Regelsatzes, das andere von meinem AV, dass meine Stellungnahme bzw. der angegebene Grund kein Absehen von der Kürzung sozusagen rechtfertigt, zumal ich, Zitat: den Termin "schlicht nicht beachtet" habe. Wie sich das schon anhört... als hätt ich davon gewusst und mir gedacht, ach nee, keinen Bock hinzugehen; so wird das doch dargestellt, oder hab ich Tomaten auf den Augen?
Naja, nun frag ich mich, ob ich Widerspruch einlegen soll oder nicht.
Oder ob ichs sein lassen soll, weil ich mir die Scheisse selber eingebrockt hab, weil ich nicht genau gelesen hab.
Hätt ich mir mal nen Krankenschein ausstellen lassen sollen...
LG Annie