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Eine Abmahnung? Warum hast Du denn dagegen keinen schriftlichen Widerspruch eingelegt, wenn die darin gegen Dich erhobenen Vorwürfe definitiv unzutreffend - oder zumindest nicht objektiv beweisbar sind?


Somit hast Du ja jetzt - gewissermaßen selbst - Deinem Arbeitgeber die erste rechtlich wasserdichte Munitionsrate für Deinen potentiellen „Abschuss“ geliefert.


Wozu also Magie – wenn es auch Gewerkschaften und Arbeitsgerichte gibt …


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