Voraussetzung Lebensberatung etc.

coach57

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15. November 2009
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Österreich, Niederösterreich/Wien
Zum Thema: Lebensberatung (eigentlich auch Esotherik allgemein) als Beruf...und der hier im Forum gefundenen Frage nach der beruflichen Ausübung...

Nachdem ich mich vor kurzem entschlossen habe eine entsprechende Ausbildung zu beginnen habe ich mich natürlich auch mit diesem Thema beschäftigt.

Nach meinen Kenntnissen: JA (Antwort) mit entsprechender Gewerbeberechtigung (Gewerbeschein) bzw. Ausbildung und im Angestelltenverhältnis.

Zum Thema: Ich habe zuletzt viel im Bereich EDV (Webdesign, Websites, Internet allgemein) gemacht, natürlich auch über einschlägige Foren und Portale, eigene Homepage etc. - Eines Tages kam ein nettes Mail von einem Rechtsanwalt mit der Androhung einer Klage, betreffend (kurz gesagt) gewerblichen Tätigkeit ohne Gewerbeberechtigung. EDV ist aber ein freies Gewerbe... Einfach per Mail, Unterlassung sofort, entsprechende Erklärung innerhalb von 24 Stunden und das an einem Freitag Nachmittag...

Das als Denkaufgabe, für alle die sich die gleiche Frage stellen.

Mich würden Erlebnisse und Meinungen anderer interessieren - und ggf. wie sie es geschaft haben ihr Ziel zu erreichen.

lg
 
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EDV im Allgemeinen vielleicht. Soviel ich weiß gibt es aber den Gewerbeschein "Webdesign", also ganz Unrecht hat er nicht. Aber ich kenn mich bei dem Chaos auch nicht ganz aus. Was da wie und wo drunter fällt. Und freies Gewerbe bedeutet nicht, dass du keinen Gewerbeschein brauchst. Freies Gewerbe heißt, du brauchst keine Ausbildung bzw. irgendeine Berechtigung um den Beruf ausüben zu dürfen. Was du meinst ist Freiberuflich tätig sein.
 
Man ENGELLUNA warum antwortet du auf einen Beitrag von 2009? Muss man hier immer nachschauen, wann die Leute schreiben. Arggg hat mich wieder nur meine Zeit gekostet.
 
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