Auf Thema antworten

Ich möchte zu east of the sun`s Aussage noch etwas ergänzend hinzufügen.  :)


Natürlich lässt man sein Kind nicht einfach so in die Psychiatrie einweisen lassen. Und so einfach oder leicht geht das heutzutage auch nicht mehr. Mal abgesehen davon, dass man zwischen einer Selbsteinweisung und Zwangseinweisung ganz klar unterscheiden muss.


Im Falle eines noch nicht volljährigen Kindes ginge das nur mit dem Einverständnis der sorgeberechtigten Mutter oder des Vaters und würde unter den Aspekt Selbsteinweisung fallen. Und das wäre auch nur dann möglich, wenn der behandelnden Hausarzt für eine stationäre Aufnahme ein Einweisungsschein ausstellt.


Aber auch ein Einweisungsschein fällt noch lange nicht unter dem Motto: „Mein pubertierendes Kind nervt und ich habe ja einen Bekannten der ist Hausarzt und könnte ja mal eben…“


Der Einweisungsschein ist letztendlich nur eine Eintrittskarte in die Kinder und Jugendpsychiatrie. Die Diagnostik und ob überhaupt die Notwendigkeit für eine stationäre Aufnahme besteht wird in der Klinik vom Fachpersonal gestellt.


LG. Kiona


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