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@Jenny


Zu dem von Dir zitierten Hadith - ein weiterer:



Sahih Al-Bulhari

Kapitel: 8, Nummer: 42

Masruq berichtete, dass er vor 'A'ischa die Gründe genannt hatte, welche zum Unterbrechen des Gebets führen und erwähnte dabei wie folgt, was die anderen gesagt haben: "Das Hergehen eines Hundes, eines Esels oder einer Frau vor dem Betenden macht das Gebet hinfällig. "'A'ischa erwiderte: "Damit habt ihr uns (Frauen) zu Hunden gemacht! Wahrlich, ich erlebte es mit dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, wie er das Gebet verrichtete und ich zwischen ihm und der Qibla auf dem Bett lag manchmal kam es vor, dass ich, wenn ich aus irgendeinem Grund den Platz verlassen musste und mich vor ihm nicht stellen wollte, mich erst (in der Bodenlage) zurückzog ..."



Dieser Hadith wird als 'sahih' eingestuft.



sahih / ‏ صحيح‎ / ṣaḥīḥ /‚gesund, authentisch‘;

hasan / ‏حسن ‎ / ḥasan /‚schön, gut‘ sind Traditionen nach dem Propheten, die sowohl inhaltlich als auch mit Hinblick auf ihre Überlieferer allgemeine Akzeptanz haben und somit normativen Charakter in der Anwendung der Sunna, der zweiten Quelle der Jurisprudenz besitzen;

da'if / ‏ضعيف ‎ / ḍaʿīf /‚schwach‘ ist dagegen eine Tradition, die – wie es Ahmad ibn Hanbal definiert – man in der Rechtspraxis trotz ihrer zweifelhafter Authentizität in bestimmten Fällen als Sunna anwendet, bevor man auf die Analogie (qiyas) als weitere Quelle der Jurisprudenz zurückgreift. Allerdings hat sich diese im Traditionalismus und nicht im Fiqh verwurzelte Ansicht Ibn Hanbals in der Hadithkritik nicht durchgesetzt. Denn ein „schwacher“ Hadith ist in der Jurisprudenz keine Argumentationsgrundlage (huddscha / ‏ حجّة‎ / ḥuǧǧa /‚Beweis; Argument‘).

http://de.wikipedia.org/wiki/Hadith#Nach_Authentizit.C3.A4t



Wie gesagt, ich bin da skeptisch...


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