Thema: Notwehr

Colombi

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Getöteter Einbrecher in Hannover: Schütze zu drei Jahren Haft verurteilt


Ein 18-Jähriger versuchte, in ein Haus in Hannover einzubrechen - und wurde vom Besitzer mit einem Schuss tödlich verletzt. Der Schütze muss nun wegen Totschlags für drei Jahre ins Gefängnis.

Von solchen Fällen liest mal immer wieder.

Was meint ihr: Wann soll Notwehr erlaubt sein - und wann nicht?
 
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Getöteter Einbrecher in Hannover: Schütze zu drei Jahren Haft verurteilt




Von solchen Fällen liest mal immer wieder.

Was meint ihr: Wann soll Notwehr erlaubt sein - und wann nicht?

Bei unmittelbarer und bestehender Gefahr für das eigene Leben und/oder das Leben mindestens einer anderen Person.

Edit: Dabei sollte natürlich möglichst auch nur das Leben der Person beendet werden, deren Weiterleben das eigene Leben und/oder das anderer personen gefährdet.
 
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Wie wäre es denn mit folgender Situation:

Du stehst an einem Gleis mit einer Weiche, und Du siehst, wie ein Wagon das Gleis entlang rast. So wie die Weiche aktuell steht, rast der Wagon auf fünf Gleisarbeiter zu, die von dem ganzen nichts mitbekommen und von dem Wagon getötet werden. Wenn die Weiche anders gestellt wäre, würde der Wagon nur einem Gleisarbeiter das Leben kosten.

Stellst Du die Weiche um, ja oder nein?

Nun eine ähnliche Situation: Su stehst auf einer Brücke über einem Gleis, auf dem wieder ein Wagon auf fünf Gleisarbeiter zurast, die nichts davon mitbekommen. Vor Dir steht ein weiterer ziemlich korpulenter MenSch am Geländer, und Du kannst abschätzen, dass dieser mensch den Wagon doch merklich abbremsen oder entgleisen könnte, wenn er davor auf den Gleisen liegen würde.

Schubst Du den menschen runter, ja oder nein?

In beiden Situationen bewirkt handeln den Tod eines Menschen, während nicht-handeln den Tod von fünf Menschen zur Folge hat. Das Ergebnis ist also bei Handlung vs. Nicht-Handlung identisch. Fällt die Antwort auf die beiden oberen Fragen unterschiedlich aus?
 
Was meint ihr: Wann soll Notwehr erlaubt sein - und wann nicht?
Die Frage läßt sich hierzulande kaum beantworten. Nach unserem windelweichen Umgang mit Verbrechern (jugendliche Intensivtäter bekommen zur Belohnung einen Abenteuerurlaub in Patagonien geschenkt) hat man dem Einbrecher bitteschön noch was zu trinken anzubieten und ihm beim Tragen der Beute zu helfen.

Will sagen: Krümme hierzulande einem Verbrecher im Haus ein Haar und du hast Ärger am Hals und landest im Knast, denn Täterschutz geht hier vor Opferschutz.

Wie wäre es denn mit folgender Situation:
Konstruiert und unrealistisch. Einbrüche/Raub gibt es in D dagegen tagtäglich zu hunderten...

LG
Grauer Wolf



PS.: Ich erinnere auch an diesen Fall, ein Schandfleck der deutschen "Recht"sprechung pro Verbrecher (immerhin schwerer Raub und Bandenverbrechen mit Folter)...
http://www.spiegel.de/panorama/just...essen-auf-einbrecher-verurteilt-a-999523.html
Recht nach §§? Vielleicht. Gerechtigkeit? Nein! Ein "Stand your ground"-Gesetz wie in den USA wäre hier überfällig, aber das wird vermutlich nicht kommen. Den Tätern darf schließlich kein Haar gekrümmt werden...
 
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Von solchen Fällen liest mal immer wieder.

Was meint ihr: Wann soll Notwehr erlaubt sein - und wann nicht?

Noch steht nichts endgültig fest, der Verteidiger geht in Revision.

Meiner Meinung nach muß Notwehr auf jeden Fall erlaubt sein.
 
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