Sinn und Zweck von Strafen in der Justiz

PsiSnake

Sehr aktives Mitglied
Registriert
5. August 2007
Beiträge
23.123
Ort
Saarland
Inspiriert aus einem anderen Thread (habe jetzt so viel geschrieben, und dort viel zu allgemein, dass ich dafür nun einen neuen aufmache):

Worin soll man überhaupt den Hauptsinn einer Gefängnisstrafe (und andere Strafen) sehen? Ist es Strafe für moralischen Regelverstoß, Vergeltung und Sühne, Abschreckung, Schutz der Gesellschaft durch Einsperren oder doch Resozialisierung?

Für mich hat alles eine gewisse Berechtigung, allerdings auch nicht uneingeschränkt.

Strafe für ein moralisches Fehlverhalten geht quasi davon aus, dass jemand bewusst gegen ein moralisches Gebot verstößt und dafür dann entsprechend sanktioniert wird. Größtes Problem hier ist wohl, dass bestimmte Personen nicht, oder vermindert (wie unter Alkoholeinfluss), strafmündig sind, daher frei kommen könnten (wenn man es wirklich durchzieht so) und generell nicht immer klar ist, ob jemand wirklich weiß, dass es Unrecht war. Meine Hauptkritik hier ist, dass die gefährlichsten Personen vermutlich am wenigsten wissen, dass sie gegen Regeln des Zusammenlebens verstoßen. Positiv ist, dass es fair erscheint.

Vergeltung und Sühne, da geht es um Rache und Wiedergutmachung (kann man unterscheiden, aber sind für mich eher 2 Seiten einer Medaille). Größtes Problem ist, dass das zur Verrohung führt. Bis zu einem gewissen Punkt ist aber Wiedergutmachung (zum Beispiel Schadensersatz, wobei sich hier immer die Frage stellt, ob diese Wiedergutmachung absolut oder relativ zum Reichtum des Täters berechnet werden sollte, was beides Probleme bringt) und das Gefühl, dass jemand nicht damit durchkommen darf mehr als verständlich. Aber das sollte nicht dazu führen, dass man quasi das wird was man bekämpfen wollte. Da sind zum Beispiel Leute, die hoffen, dass irgendwelche Vergewaltiger im Knast vergewaltigt werden (sowas liest man immer wieder). Aber Vergewaltigung wird nicht plötzlich ok, weil es den "richtigen" trifft. Und für Mord (ist dann die Todesstrafe) gilt das aus meiner Sicht auch. Davon abgesehen kann sich ein Toter nicht mehr juristisch verteidigen, ein Fehlurteil entkräften und es wurden ja schon genug Unschuldige getötet, und spätestens dann, so muss man sagen, schlicht ermordet. Positiv ist hier aber, dass ein Opfer von einer Strafe profitieren kann, was ausgleichend wirkt.

Abschreckung, das ist pragmatisch sinnvoll um Leute davon abzubringen ein Verbrechen zu begehen. Aber absurd wird es wenn die Konsequenzen nicht mehr dem Fehlverhalten entsprechen, sondern der Wahrscheinlichkeit, dass jemand anderes auch sowas tut, wofür der einzelne Straftäter ja gar nichts kann. Nichtsdestotrotz ist es erwartbar und möglicherweise sinnvoll Strafen zu erhöhen, wenn bestimmtes Fehlverhalten überhand nimmt.

Schutz der Gesellschaft hat klar den Vorteil, dass man die Konsequenzen für die Allgemeinheit betrachtet, und die Gefährlichkeit des Täters spielt da eine entscheidende Rolle. Ich bin mehr oder weniger ein Konsequentialist und daher präferiere ich diese Denkweise wohl. Das sieht man zum Beispiel daran, dass mich Alkoholeinfluss als Strafminderungsgrund nicht interessiert, schon gar nicht, wenn derjenige ein regelmäßiger Alkoholtrinker ist und damit weiß wie er darauf reagiert, es aber offensichtlich trotzdem tut. Problem wäre natürlich, dass man Leute härter sanktioniert, denen eventuell weniger klar ist, dass sie falsch gehandelt haben, weil sie an einer psychiatrischen Störung leiden. Im Extremfall könnte man dann schon potentielle Gefährder einsperren, was natürlich viel zu weit ginge. Diese Sicht lässt sich daher (auch für mich) nicht uneingeschränkt vertreten. Persönlich denke ich, dass man mehr oder weniger unmündige Personen woanders verwahren sollte als in einem Gefängnis, aber am Ende ist natürlich beides irgendwo Freiheitsentzug. Aber mich interessiert wirklich mehr was Leute sind (eine Gefahr oder nicht), und nicht ob sie etwas dafür können. Die Gesellschaft muss geschützt werden, das ist Priorität.

Resozialisierung ist insofern wichtig, da Leute auch wieder aus dem Gefängnis rauskommen gewöhnlich. Alles andere wäre für die meisten Straftaten sowieso drakonisch. Und weiterhin ist es zusätzlich verständlich, weil man wohl oft davon ausgehen kann, dass jemand wegen schlechten Erfahrungen (Kindheit usw.) dazu gekommen ist die nun straffällige Person zu sein. Hier ist natürlich zu kritisieren, dass, wenn man da übertreibt, die Interessen der restlichen Gesellschaft, und der Opfer speziell, nicht ausreichend gewürdigt werden, gerade dann, wenn man grundsätzlich jeden therapieren und wieder freilassen will (Serienkiller und Sexualmörder sollte man aus meiner Sicht grundsätzlich nicht, da sie zu gefährlich sind). Das ist in extremer Form verantwortungslos. Nichtsdestotrotz würde ich diese Denkart bei Drogendelikten (selbst Verbreitung, es sei denn diese ist mit anderen Verbrechen verbunden) in extremer Form anwenden und die Leute mehr oder weniger solange einsperren, bis sie clean sind (gilt nicht für Cannabis aber, das sollte man legalisieren). In dem Fall wäre Resozialisierung (Drogenentzug) praktisch der einzige Sinn die Leute einzusperren.

LG PsiSnake
 
Werbung:
Strafen sind ein natürliches Produkt des kosmischen Gesetzes von Ursache und Wirkung.

Ursache x Wirkung = Konsequenz. Heißt, wenn in dieser Welt etwas wirken soll, sind auch immer die beiden Faktoren (Ursache und Konsequenz) direkt damit verknüpft.

Soll ein Gesetz also wirksam sein, dann muss ursächlichem Fehlverhalten auch immer eine Konsequenz folgen, ansonsten wäre das Gesetz praktisch nicht nutzbar/anwendbar und somit nutzlos und das Strafgesetzbuch allenfalls eine Niederschrift, wie man sich ein soziales Zusammenleben vorstellt bzw. wünschen würde...:rolleyes:
 
Strafen sind ein natürliches Produkt des kosmischen Gesetzes von Ursache und Wirkung.

Ursache x Wirkung = Konsequenz. Heißt, wenn in dieser Welt etwas wirken soll, sind auch immer die beiden Faktoren (Ursache und Konsequenz) direkt damit verknüpft.

Soll ein Gesetz also wirksam sein, dann muss ursächlichem Fehlverhalten auch immer eine Konsequenz folgen, ansonsten wäre das Gesetz praktisch nicht nutzbar/anwendbar und somit nutzlos und das Strafgesetzbuch allenfalls eine Niederschrift, wie man sich ein soziales Zusammenleben vorstellt bzw. wünschen würde...:rolleyes:

Für mich sind Strafen die natürliche Folge der Notwendigkeit für die Gruppe schädliches Verhalten zu sanktionieren.

Ich habe mal eine Doku gesehen, wo ein junger Schimpanse den Anführer herausgefordert hat. Kämpfe um die Macht, wobei auch Bündnisse erlaubt sind, sind bei Schimpansen normal. Aber dafür muss man in der Hierarchie schon weit oben stehen. Nur dann ist es "legal". Das wurde von dem jungen Schimpansenmännchen missachtet und die anderen Schimpansen haben ihn (selbst die Gegner des Anführers) schließlich zusammen attackiert und quasi mit dem Tode bestraft. Solche Regeln sind vermutlich älter als die Menschheit also.
 
@PsiSnake , danke für den Denkanstoß.
Mich beschäftigt das Thema Gefängnisstrafe schon sehr lange.
Dass Täter, die Verbrechen gegen Leib und Leben begangen haben, zum Schutz der Bevölkerung aus dem "Verkehr" gezogen werden, ist die einzige Lösung.
Bei allen anderen Vergehen, Verbrechen, bin ich absolut für Wiedergutmachung am Opfer, sei es finanziell, ich denke hier an Steuerhinterziehung, Diebstahl etc., oder durch Hilfeleistungen auch gemeinnütziger Art.
"Besserung" ist meiner Meinung nach nur möglich, wenn Gefängnisinsassen ein menschenwürdiges Leben führen können, das heißt trotz Freiheitsentzug, die schlimmste Strafe für mich, ein halbwegs "normales . Wie soll jemand auf die Freilassung vorbereitet werden, wenn er nur Verachtung und Gewalt, und das in geballter Form, im Gefängnis erlebt.
Vom Vergeltungsgedanken halte ich nicht viel. Ich weißt nicht, ob sich Opfer auf Dauer besser fühlen, wenn der Täter besonders hart bestraft wird. Sühne hört sich da für mich schon viel besser an.
Ein großes Problem stellen schwer gestört Personen dar. Hier kann ich mir Einsicht, Reue etc. gar nicht vorstellen, weil ihnen die nötige Einsicht fehlt.
Kein Verständnis habe ich, wie du auch, für Verbrechen unter Alkokoleinfluss, obwohl ich weiß, dass Alkoholismus eine Krankheit ist.
Gegen die Todesstrafe bin ich strikt, das ist Mord.
 
@PsiSnake , danke für den Denkanstoß.
Mich beschäftigt das Thema Gefängnisstrafe schon sehr lange.
Dass Täter, die Verbrechen gegen Leib und Leben begangen haben, zum Schutz der Bevölkerung aus dem "Verkehr" gezogen werden, ist die einzige Lösung.
Bei allen anderen Vergehen, Verbrechen, bin ich absolut für Wiedergutmachung am Opfer, sei es finanziell, ich denke hier an Steuerhinterziehung, Diebstahl etc., oder durch Hilfeleistungen auch gemeinnütziger Art.
"Besserung" ist meiner Meinung nach nur möglich, wenn Gefängnisinsassen ein menschenwürdiges Leben führen können, das heißt trotz Freiheitsentzug, die schlimmste Strafe für mich, ein halbwegs "normales . Wie soll jemand auf die Freilassung vorbereitet werden, wenn er nur Verachtung und Gewalt, und das in geballter Form, im Gefängnis erlebt.
Vom Vergeltungsgedanken halte ich nicht viel. Ich weißt nicht, ob sich Opfer auf Dauer besser fühlen, wenn der Täter besonders hart bestraft wird. Sühne hört sich da für mich schon viel besser an.
Ein großes Problem stellen schwer gestört Personen dar. Hier kann ich mir Einsicht, Reue etc. gar nicht vorstellen, weil ihnen die nötige Einsicht fehlt.
Kein Verständnis habe ich, wie du auch, für Verbrechen unter Alkokoleinfluss, obwohl ich weiß, dass Alkoholismus eine Krankheit ist.
Gegen die Todesstrafe bin ich strikt, das ist Mord.

Ja, Rechtsphilosophie ist ganz interessant, ich war aber immer konfliktscheu, auch daher wollte ich nie Jura studieren.
Aber Ethik/Moral und deren Anwendung, das sind interessante und wichtige Thematiken.

Zu den meisten Sachen habe ich schon im Eingangsbeitrag was gesagt.

Bei der Wiedergutmachung gibt es, wie angedeutet, ein Problem in Bezug auf die Berechnung der Höhe.
Einerseits ist ein Schaden (welcher Natur auch immer) aus der Sicht des Geschädigten quasi absolut, aber andererseits will man nicht, dass sich reichere Personen freikaufen können, und daher spricht das wiederum für relativen Schadenersatz, der sich nach Einkommen (plus Vermögen usw.) richtet (ist durch die Tagessätze im Strafrecht realisiert).
 
"Besserung" ist meiner Meinung nach nur möglich, wenn Gefängnisinsassen ein menschenwürdiges Leben führen können, das heißt trotz Freiheitsentzug, die schlimmste Strafe für mich, ein halbwegs "normales .
Manch einer scheint eine Gefängnisstrafe dem Alltag vorzuziehen, um Probleme des eigenen Alltags bewältigen zu können.
will die lieber im gefängnis absitzen. wer ist ansprechpartner?
Wenn du den Knast so erstrebenswert findest (immerhin geregelter Tagesablauf, regelmäßige Mahlzeiten, Fitnessraum usw.), dann ist dein Ansprechpartner die Staatsanwaltschaft.

Als Hintergrundinformation für deine weitere Lebensplanung: Ersatzfreiheitsstrafe
https://hartz.info/index.php?topic=115370.msg1288325#msg1288325

Wie ahndet man als Eltern Fehlverhalten von Kindern? Gibt es einschränkende Kosequenzen oder zeigt man ihnen das richtige Verhalten, ohne den Fehler zu sanktionieren?
 
Wie ahndet man als Eltern Fehlverhalten von Kindern? Gibt es einschränkende Kosequenzen oder zeigt man ihnen das richtige Verhalten, ohne den Fehler zu sanktionieren?

Hmm, habe keine Kinder.

Aber erst einmal würde ich sagen, dass man auf jeden Fall erklären muss, warum es überhaupt ein Fehlverhalten ist. Wenn man das nicht kann (logisch plausibel auch), oder auf seine größere körperliche Statur hinweist, dann liegt man möglicherweise selber falsch.

Alles andere kommt darauf an, um was es geht. Denke es sollte irgendwie im Zusammenhang mit dem stehen, was das Kind falsch gemacht hat.
 
"Besserung" ist meiner Meinung nach nur möglich,
Ich weißt nicht, ob sich Opfer auf Dauer besser fühlen, wenn der Täter besonders hart bestraft wird.
Was ich zweifelhaft finde ist, das grob gesagt alle Täter unabhängig des Vergehens und unabhängig der Person, etc. pauschal dieselbe "Konsequenz" im Sinne von Gefängnisaufenthalt bekommen. Nur unterschieden durch die jeweilige Dauer der Gefängnisstrafe.
Gerade bei so genannten "Widerholungstätern" die von Jugend an zum 5. Mal im Gefängnis waren, wird vermutlich ein 6. oder 7. Gefängnisaufenthalt nichts ändern. Und wenn ein Täter "die Verbrechen gegen Leib und Leben begangen haben" nach seiner Haft wieder draußen ist,..es gibt leider einige Vorfälle bzgl. Rückfällig werden. Ich finde das nicht nachhaltig, es scheint teils nur ein "stumpfes Absitzen" einer bestimmten Zeit zu sein. Manche "Kleinkriminellen" die von z.B. sozialer Arbeit oder Widergutmachtung eher profitieren würden, geraten im Gefängnis evtl. überhaupt erst an schwerer kriminelle Kontakte.

Und abgesehen der "Bestrafung" für den Täter, ist mein Eindruck, das zusätzlich dazu für die Opfer nichts zu passieren scheint. Der Täter ist hinter Gittern, das hat zu Reichen und die Opfer müssen wohl selbst gucken, wie sie damit umgehen.
Außer das der Täter für eine bestimmte Zeit "aus dem Verkehr gezogen" wurde, scheint diese Art der Bestrafung überwiegend weder dem Täter noch dem Opfer ein wirklicher Nutzen zu sein.
 
Werbung:
Zurück
Oben