Einhorn33
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er koennte aber nur die haelfte des hauses nutzen und somit bewohnt er nur seine haelfte,
dann ist die mietforderung doch fraglich.
Hallo Flimm. Wir haben eine Wohnung und diese Nutzungsentschädigung ist gesetzlich festgelegt und keine persönliche Idee von mir.
LG Einhorn