Neutrino
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http://www.seniorbook.de/themen/kategorie/finanzen_und_recht/artikel/9165/rauchergesetz_ausser_kraft
LEST UND STAUNT:
Monika Bienstock
In Kneipen & Restaurants darf weiterhin geraucht werden!!!
Durch einen Trick können Gastronomen das "Nichtraucherschutzgesetz NRW" umgehen.
Bisher war NRW das Raucherparadies in ganz Deutschland, denn im Gegensatz zur gesamten Republik gab es in NRW noch zahlreiche Sonderregelungen, die größtenteils das Rauchen in Gaststätten erlaubten.
Damit soll ab dem 1. Mai durch das neue "Nichtraucherschutzgesetz NRW" Schluss sein.
Denkste!
Es gibt einen Trick, durch den alle Gastronomen- nicht nur in NRW, sondern in ganz Deutschland, ihren Gästen das Rauchen wieder erlauben dürfen.
Um diesen Trick zu erklären, mag man uns es nachsehen, das wir dafür etwas aus dem Nähkästchen plaudern müssen.
Vereinfacht ausgedrückt, muß der Gastronom, der seinen Gästen weiterhin erlauben will sein Lokal als freikirchliches Gebetshaus, bzw. religiöse Versammlungsstätte deklarieren. Dafür sind lediglich zwei Anträge in jeweiligen Rathaus nötig. Die Kosten dafür betragen insgesamt nur 79,80 Euro.
Etwas ausführlicher erklärt, warum dieser Trick funktioniert, muß man wissen, das es im Grundgesetz gar kein Grundrecht " auf Religionsfreiheit" gibt.
..... usw. usf.
(müssten 10 Sätze kopiert sein, ist so erlaubt, soweit ich weiss. Und ein kleines Stückchen gehts hier weiter
...http://www.seniorbook.de/themen/kategorie/finanzen_und_recht/artikel/9165/rauchergesetz_ausser_kraft
Höhö
LEST UND STAUNT:
Monika Bienstock
In Kneipen & Restaurants darf weiterhin geraucht werden!!!
Durch einen Trick können Gastronomen das "Nichtraucherschutzgesetz NRW" umgehen.
Bisher war NRW das Raucherparadies in ganz Deutschland, denn im Gegensatz zur gesamten Republik gab es in NRW noch zahlreiche Sonderregelungen, die größtenteils das Rauchen in Gaststätten erlaubten.
Damit soll ab dem 1. Mai durch das neue "Nichtraucherschutzgesetz NRW" Schluss sein.
Denkste!
Es gibt einen Trick, durch den alle Gastronomen- nicht nur in NRW, sondern in ganz Deutschland, ihren Gästen das Rauchen wieder erlauben dürfen.
Um diesen Trick zu erklären, mag man uns es nachsehen, das wir dafür etwas aus dem Nähkästchen plaudern müssen.
Vereinfacht ausgedrückt, muß der Gastronom, der seinen Gästen weiterhin erlauben will sein Lokal als freikirchliches Gebetshaus, bzw. religiöse Versammlungsstätte deklarieren. Dafür sind lediglich zwei Anträge in jeweiligen Rathaus nötig. Die Kosten dafür betragen insgesamt nur 79,80 Euro.
Etwas ausführlicher erklärt, warum dieser Trick funktioniert, muß man wissen, das es im Grundgesetz gar kein Grundrecht " auf Religionsfreiheit" gibt.
..... usw. usf.
(müssten 10 Sätze kopiert sein, ist so erlaubt, soweit ich weiss. Und ein kleines Stückchen gehts hier weiter
...http://www.seniorbook.de/themen/kategorie/finanzen_und_recht/artikel/9165/rauchergesetz_ausser_kraft
Höhö