Plötzliche (ungültige) Mieterhöhung - was würdet ihr machen?

Ich könnte jetzt auch einen auf A*schl*ch machen und einfach nichts sagen und die Frist verstreichen lassen bis ich ein neues gültiges Schreiben erhalte. Aber ich will sie nicht provozieren und das Verhältnis belasten. hab null Bock auf Streitigkeiten. ich akzeptiere natürlich die Erhöhung im gesetzlichen Rahmen, aber eben nicht darüber hinaus.
Aber wie mach ich denen das jetzt klar?

Indem du gar nicht reagierst. Das ist die Gesetzeslage. Der Vermieter muss die Nachweise erbringen um die Miete erhöhen zu können (Nebenkosteneinsicht, Vergleichsmieten). Zudem hast du 2 Monate Bedenkzeit, d.h. gilt die Erhöhung für Januar, hast du das Schreiben aber erst im Dezember bekommen, brauchst du ohnehin erst ab März zu zahlen, falls sie die Nachweise noch rechtzeitig im Dez. bringen, was wohl kaum der Fall sein wird.

Der Vermieter ist hier derjenige, der das "Verhältnis" belastet.

Also: Relax und komm gut ins neue Jahr.
 
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habe ich das richtig verstanden: der Vermieter will Nebenkosten und Miete erhöhen?

bei den Nebenkosten ist der Vermieter angehalten , die monatlichen Abschläge sehr realistisch anzusetzen bzw anzupassen


Nebenkostenabrechnung: du musst eine detaillierte Abrechnung erhalten, mit welchem Schlüssel was berechnet wurde... auf die Originalabrechnungen hast du kein Anrecht, wohl aber Einsichtnahme ...ggfls. Kopien

bei der Mieterhöhung bedarf es DEINER Zustimmung -- die würde ich schriftlich verweigern -- unter Zeugen einwerfen.. oder ähnliches
auch hier beachten: wann gab es die letzte Mieterhöhung?
wie sind die Vergleichsmieten?
 
Du darfst dich durchaus wehren ...es geht um dein Geld ,also müssen Beweismittel her...und wenn du so einen Brief schreibst wie von Venja vorgeschlagen, fühlst du dich auch besser,weil nicht tatenlos...vergiß nicht,eine Kopie deines Briefes zu machen...
( Das man vier Jahre seine Vermieter nicht sieht ,ist so krass wie angenehm...)

Du weißt,daß hinter allem ein Sinn steckt....schau mal nach,ob du ihn diesbezüglich finden kannst...( Gefällt dir wirklich diese Wohnung,diese Gegend ? Wolltest du nicht eh ausziehen? ect..pp... )
 
Ein Vermieter darf alle Fünf Jahre ohne zu fragen,.die Miete um 30% erhöhen soviel ich weis,..würde Ihn einfach ganz lässsig mal drauf ansprechen,..und ihm sagen du kennst dich nicht so gut aus,..du würdest gerne Wissen wollen warum,..Wie er das rechnet,..wie es sich zusammen setzt,du brauchst das für deine Unterlagen,..danach,kannst du immer noch mit Mietschutz,,.drohen,..Ich würde ihn aber erstmal anständing,..und ihn Ruhe fragen,..sagst einfach,.du bist schon öfters auf die schnautze gefallen,..du möchtest es einfach für dich komplet Dokomentiert,..;) Viel Glück und ein Gutes Neues lg S
 
Hm...also nicht reagieren ist immer schlecht, könnte evtl. auch als Anerkennung ausgelegt werden?

Ein freundlicher Brief, Einschreiben mit Rücksch.), wie von Venja angeregt kann sicher nicht falsch sein und Du gewinnst damit Zeit ohne hinterher irgendwelche Fristen nicht beachtet oder überschritten zu haben.
Natürlich kannst Du auf eine genau detaillierte Abrechnung bestehen.
Wie wurde das denn in den vergangenen Jahren gehandhabt?? Hast Du ohne Nebenkostenabr. bez. weil der Betrag nicht so hoch war?

Also ich würde zu einer Verbraucherschutz-Stelle (oder wie die genannt werden) gehen, dort erhältst Du kompetente und kostenlose Beratung und Hilfe. Gibt es in jeder Stadt.

Ach....und freue Dich auf das neue Jahr...alles wird gut :sekt:
 
Hallo ihr Lieben :)

danke für eure Anteilnahme bei meinem Zusammenbruch. hach, jetzt bin ich schon ein bisschen beruhigter, hab gestern Abend, als ich den Brief aufmachte, nur noch Zahlungen vor meinem Auge gesehen :bwaah:

Ich geh eure Beiträge mal der Reihe nach durch...

Man kann es doch auch freundlich schreiben: Lieber Herr X und Frau Y. Ich habe Ihren Brief über die Nachzahlung erhalten und festgestellt, dass die Summe den gesetzlichen Rahmen von 20% übersteigt. Desweiteren vermisse ich die Abrechnung, um die Kosten nachvollziehen zu können. Vielleicht ist Ihnen ja dort ein Fehler unterlaufen. Ich bitte Sie, mir die aktuelle Abrechnungen, nach denen Sie die Erhöhung vorgenommen haben, zuzuschicken.

Mit freundlichen Grüßen
Frau M.

Ja, an einen höflichen Brief hatte ich auch gedacht. Nur weiß ich nicht, wie ich da alles reinpacken soll, dass das Schreiben ohnehin ungültig ist, die Abrechnung fehlt, die Erhöhung zu hoch ist und ohnehin - da das nächste Schreiben ja im Dezember nun nicht mehr kommen kann - erst zum April möglich ist :confused:

Da muss ich echt schauen, wie ich das da alles reinbekomme, ohne oberklug rüberzukommen...

Indem du gar nicht reagierst. Das ist die Gesetzeslage. Der Vermieter muss die Nachweise erbringen um die Miete erhöhen zu können (Nebenkosteneinsicht, Vergleichsmieten). Zudem hast du 2 Monate Bedenkzeit, d.h. gilt die Erhöhung für Januar, hast du das Schreiben aber erst im Dezember bekommen, brauchst du ohnehin erst ab März zu zahlen, falls sie die Nachweise noch rechtzeitig im Dez. bringen, was wohl kaum der Fall sein wird.

Der Vermieter ist hier derjenige, der das "Verhältnis" belastet.

Also: Relax und komm gut ins neue Jahr.

Im Schreiben stand, dass es ab März gilt. Ja, das neue Schreiben wird dementsprechend frühestens im Januar kommen. Soweit ich weiß, sind die Bedenkzeit 2 Monate zum Monatsletzten. Also wäre das dann zum 31.03., Erhöhung ab 01.04. frühestens möglich.
Gar nicht zu reagieren? ich befürchte, damit unnötig zu provozieren. Bin total Konflikt-scheu, auch wenn ich weiß, dass ich im Recht bin - ich hasse Streit :tomate:

habe ich das richtig verstanden: der Vermieter will Nebenkosten und Miete erhöhen?

bei den Nebenkosten ist der Vermieter angehalten , die monatlichen Abschläge sehr realistisch anzusetzen bzw anzupassen

Nebenkostenabrechnung: du musst eine detaillierte Abrechnung erhalten, mit welchem Schlüssel was berechnet wurde... auf die Originalabrechnungen hast du kein Anrecht, wohl aber Einsichtnahme ...ggfls. Kopien

bei der Mieterhöhung bedarf es DEINER Zustimmung -- die würde ich schriftlich verweigern -- unter Zeugen einwerfen.. oder ähnliches
auch hier beachten: wann gab es die letzte Mieterhöhung?
wie sind die Vergleichsmieten?

Ja, Nebenkosten + Nettomiete. Die Nettomiete um rund 30% und die Nebenkosten steigen um 60% (!!!).
Mieterhöhung gabs in den 4 Jahren keine. Vergleichsmieten sind sicherlich ein paar Euronen mittlerweile höher. Muss mir am Donnerstag aus der Gemeinde was dazu holen, da ich im Inet natürlich nur relative Angaben finde. Doch selbst da ist der jetzt geforderte Betrag drüber.
Ja, ich dachte eben auch an Kopien von der Abrechnung. Sonst könnte ja jeder ansetzen, wozu er grad lustig ist und das würde mich schon interessieren, wieso die NK so krass gestiegen wären...

Du darfst dich durchaus wehren ...es geht um dein Geld ,also müssen Beweismittel her...und wenn du so einen Brief schreibst wie von Venja vorgeschlagen, fühlst du dich auch besser,weil nicht tatenlos...vergiß nicht,eine Kopie deines Briefes zu machen...
( Das man vier Jahre seine Vermieter nicht sieht ,ist so krass wie angenehm...)

Du weißt,daß hinter allem ein Sinn steckt....schau mal nach,ob du ihn diesbezüglich finden kannst...( Gefällt dir wirklich diese Wohnung,diese Gegend ? Wolltest du nicht eh ausziehen? ect..pp... )

hmm ja... hatte mir auch schon mal überlegt in ne andere Wohnung zu ziehen, weil mir diese eindeutig zu klein wird langsam. Ist ja grad mal ne 1-Zimmer-Wohnung. Aber ich bin grad erst aus meinen Ratenzahlungen von medizinischen Kosten rausgekommen und hab ne heftige Autoreparatur hinter mir, die nicht erwartet war. Ein Umzug ist nicht drin und die Differenz für ne 2-Zimmer-Wohnung wäre dann nochmal ne zusätzliche Belastung.
Blödes Geld... es macht nicht glücklich aber ohne gehts eben auch nicht :wut1:

oh ja, in 4 Jahren nicht gesehen ist schon besonders. aber ehrlich gesagt, lieber so als wenn sie dauernd vor der Tür stehen :D

Ein Vermieter darf alle Fünf Jahre ohne zu fragen,.die Miete um 30% erhöhen soviel ich weis,...

Das ist mir neu :confused: Nur um Missverständnisse zu vermeiden: ich wohne in DE. Staffelmiete oder ähnliches wurde im Vertrag auch nicht vereinbart, also es gibt keinerlei Klauseln. Somit gilt das Gesetz. Und das besagt max. 20% (in meiner Region) innerhalb von 3 Jahren und höchstens bis zur ortsüblichen Miete (Vergleichsmiete).

Hm...also nicht reagieren ist immer schlecht, könnte evtl. auch als Anerkennung ausgelegt werden?

Ein freundlicher Brief, Einschreiben mit Rücksch.), wie von Venja angeregt kann sicher nicht falsch sein und Du gewinnst damit Zeit ohne hinterher irgendwelche Fristen nicht beachtet oder überschritten zu haben.
Natürlich kannst Du auf eine genau detaillierte Abrechnung bestehen.
Wie wurde das denn in den vergangenen Jahren gehandhabt?? Hast Du ohne Nebenkostenabr. bez. weil der Betrag nicht so hoch war?

Also ich würde zu einer Verbraucherschutz-Stelle (oder wie die genannt werden) gehen, dort erhältst Du kompetente und kostenlose Beratung und Hilfe. Gibt es in jeder Stadt.

Ach....und freue Dich auf das neue Jahr...alles wird gut :sekt:

ja, denke ich auch, dass gar nicht reagieren nicht gut ankommt :tomate: Naja, in den letzten Jahren habe ich eigentlich nur einmal eine Nachzahlung gehabt und da war ne Abrechnung dabei, wo ich es nachvollziehen konnte. Waren reine Wasserkosten. Ansonsten blieb die monatliche Zahlung der zu Mietbeginn vereinbarten NK.
Was eh der Oberhammer ist mit den Wasserkosten. Wir haben nämlich einen Gemeinschafts-Waschraum und es gibt keine separaten Zähler. Der Verbrauch wird durch die Quadratmeter pro Wohnung bemessen, was natürlich mist ist. Denn ich allein wasche natürlich wesentlich weniger als meine Nachbarn, die zu viert sind (darunter 2 Kinder), die Wohnung aber nur doppelte qm² bemisst.
D. h. ich finanziere die Waschkosten der anderen mit...

Nach ner Verbraucherschutz-Stelle bei uns müsste ich mich erkundigen (wenn es notwendig ist). Da kann ich ja am Donnerstag bei der Gemeinde gleich mal nachfragen.


Ich danke euch schon mal ganz herzlich, ihr habt mich jetzt echt wieder auf den Boden zurückgeholt. Bin schon halb durchgedreht...
Und ich wünsche euch am heutigen Silvestertag natürlich einen super Start ins neue Jahr, Gesundheit, Glück und alles, was euer Herz begehrt :umarmen:


Ich hoffe du hast Recht, Bougenvailla, und "alles wird gut"!!
 
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Ja, an einen höflichen Brief hatte ich auch gedacht. Nur weiß ich nicht, wie ich da alles reinpacken soll, dass das Schreiben ohnehin ungültig ist, die Abrechnung fehlt, die Erhöhung zu hoch ist und ohnehin - da das nächste Schreiben ja im Dezember nun nicht mehr kommen kann - erst zum April möglich ist :confused:

Da muss ich echt schauen, wie ich das da alles reinbekomme, ohne oberklug rüberzukommen...
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Ja, Nebenkosten + Nettomiete. Die Nettomiete um rund 30% und die Nebenkosten steigen um 60% (!!!).
Mieterhöhung gabs in den 4 Jahren keine. Vergleichsmieten sind sicherlich ein paar Euronen mittlerweile höher. Muss mir am Donnerstag aus der Gemeinde was dazu holen, da ich im Inet natürlich nur relative Angaben finde. Doch selbst da ist der jetzt geforderte Betrag drüber.
Ja, ich dachte eben auch an Kopien von der Abrechnung. Sonst könnte ja jeder ansetzen, wozu er grad lustig ist und das würde mich schon interessieren, wieso die NK so krass gestiegen wären...

hmm ja... hatte mir auch schon mal überlegt in ne andere Wohnung zu ziehen, weil mir diese eindeutig zu klein wird langsam. Ist ja grad mal ne 1-Zimmer-Wohnung. Aber ich bin grad erst aus meinen Ratenzahlungen von medizinischen Kosten rausgekommen und hab ne heftige Autoreparatur hinter mir, die nicht erwartet war. Ein Umzug ist nicht drin und die Differenz für ne 2-Zimmer-Wohnung wäre dann nochmal ne zusätzliche Belastung.
Blödes Geld... es macht nicht glücklich aber ohne gehts eben auch nicht :wut1:
Wohngeld?

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Das ist mir neu :confused: Nur um Missverständnisse zu vermeiden: ich wohne in DE. Staffelmiete oder ähnliches wurde im Vertrag auch nicht vereinbart, also es gibt keinerlei Klauseln. Somit gilt das Gesetz. Und das besagt max. 20% (in meiner Region) innerhalb von 3 Jahren und höchstens bis zur ortsüblichen Miete (Vergleichsmiete).
Nur zur Info:
Keine Grenze zur Mieterhöhung bei Modernisierung und gestiegenen Nebenkosten.


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Also.. Nebenkostenerhöhung unbegrenzt, wenn sie mit einer Abrechnung nachvollziehbar ist. Nettomieterhöhung nur 20%.
Ggf. Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen und einen Anwalt aufsuchen. Es kann sein, dass genau der Fall eingetreten ist, dass Du die Kosten der anderen mitträgst. Vielleicht hat sich der Verbrauch da erhöht. Ich weiß nicht, wie da die gesetzlichen Regelungen sind und ob man dann wirklich 60% Erhöhung in Kauf nehmen muss, usw.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also.. Nebenkostenerhöhung unbegrenzt, wenn sie mit einer Abrechnung nachvollziehbar ist. Nettomieterhöhung nur 20%.

Ja, das meinte ich. Erhöhung der Nettomiete um max. 20%. Nebenkosten können natürlich höher sein, müssen aber auch glaubhaft und den Tatsachen entsprechend sein. 60% Erhöhung der NK ist halt schon a bissal viiiiiel.... :tomate:

Wohngeld - hab ich keinen Anspruch drauf. Dazu ist mein Einkommen zu hoch, allerdings werden dabei ja auch keine gesundheitlichen Kosten oder ähnliches berücksichtigt... :( Wäre das ganze drumherum nicht, wäre es finanziell leichter, aber die Umstände zwicken mir zusätzlich jede Menge Euronen ab.
 
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Ja, dann wäre Verbraucherschutz noch eine Möglichkeit, weil dort - falls Beratungskosten anfallen - die Preise da recht human sind.
 
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