Partnerrückführung, Partnermagie

Halloooooooooo....

mich interessiert immer noch aus Neugier wieviel der ganze Spaß gekostet hat.

Desweiteren bin ich der Meinung...dass dieser Liebeszauber durchaus funktioniert hat. (Jetz auch mal unabhängig davon ob heir anonym Werbunge gemacht wird) Die Sache ist nur die dass man jetzt im endeffekt nicht mehr nachweisen kann ob der Jochen durch den Liebeszauber zurückgekommen ist oder ob er so und so zurückgekommen wäre :)

lg Freeheart
 
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@astralengel
die voodoopriesterin wurde nicht bestraft, weil sie voodoo ist, sie musste die unterhose dem mann zurück geben, welche sie für ihr werk gebrauchte. busse hat sie keine bekommen, gefängnis wohl auch nicht.
 
@ Astralengel: § 559 BGB: Gewährleistung wegen Mangel einer Sache

Hat die Kaufsache nicht die vertraglich zugesicherten Eigenschaften, so hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz oder Wandlung des Vertrags.

Wobei die Frage ist, ob eine Zauberei überhaupt als Kaufgegenstand im Sinne des Gesetzes angesehen werden kann. Jede schlaue Hexe sichert sich gegen solche Ansprüche mit einer entsprechenden Klausel vorher ab...
Die Frage ist also eher, nicht ob Zauberei wirkt, sondern wie konkret etwas vorher zugesichert wurde. Ist das der Fall und ein Zauber hat nicht gewirkt, dann ja, Schadensersatzansprüche.
Hilft dir das jetzt weiter?

LG Crys
 
Die Frage ist also eher, nicht ob Zauberei wirkt, sondern wie konkret etwas vorher zugesichert wurde.

Nicht ganz.

Die Frage ist doch, ob Zauberei überhaupt wirkt, will heissen, ob da überhaupt einen Vertrag zustande kommen kann, bei dem beide beteiligten Parteien in der Lage sind, ihren Part des Vertrages einzuhalten. Und der Gesetzgeber sagt in Deutschland ganz klar: nein, Zauberei wirkt nicht. Daher ist ein Vertrag, der Zauberei oder Esoterik oder ähnliches Beinhaltet unter die Klausel: Unmögliche Verträge zusammengefasst und daher ungültig. Ähnliches gilt in der Schweiz, wo ebenfalls Verträge ungültig sind, bei der eine der Vertragsparteien nicht in der Lage ist, die Erfüllung seines Vertragspartes zu gewährleisten.

Das heisst z.b. konkret: ich kann eine Vertrag machen, bei dem ich sage: ich lege dir für so und so viel die Tarotkarten, denn zum Karten legen bin ich ja in der Lage (dazu währe jeder in der Lage, der zwei Hände und ein paar Karten hat) - ich kann aber keinen Vertrag machen, bei dem ich sage: ich schaue dir mithilfe der Karten in die Zukunft, denn dazu bin ich, zumindest nach Gesetzeslage gar nicht erst in der Lage, ich würde also etwas anbieten, das ich nicht gewährleisten kann.

lG

FIST
 
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Ja, hilft mir weiter und ich verstehe auch die Argumente von FIST. Dennoch, ich denke, wenn Geld bezahlt wird, kommt ein Vertrag schon zustande. Dass die Gerichte das anders sehen, auch zu begreifen.
Ich halte die Gesetzeslage hier für unzureichend. Gerade was Magie angeht, sollte es da genauer werden. Solange keine Garantie auf Erfolg gegeben wird...haha...kann die Hexe ja machen, was sie will :confused:
Jetzt sind wir doch mal ganz ehrlich: So eine Website (Partnerrückführung usw..) kann doch wirklich jeder ins Netz stellen, schreibe einfach vorne drauf, keine Garantie wird gegeben und das wars. Dann wird erst mal kassiert und der arme ausgenommene Teufel wird hier und da mal mit ein paar Mails vertröstet..so isses doch....ich würd auch sagen, man kann es schlecht mit dem KL vergleichen, denn KL ist eine Beratung und die bekommt der Klient..dass dadurch zwar geholfen wird, aber keine Probleme abgenommen werden, ist doch klar. Nur, beim PZF (also diesen entsp. Seiten) wird ja praktisch versprochen "ich nehme dir dein Problem ab und löse es" mit einer "Garantie" von vielleicht 95% oder so...das Ganze ist so raffiniert...ich finds widerlich....

Es soll sogar Leute geben, die 800 Euro und mehr ausgeben :party02:
 
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