Monatslegung II

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Liebe @Red Eichi!

wenn dein EX nie/nicht auszieht - was passiert dann - seid ihr dann doch weiter auf ewig miteinander verbunden und du ihm in diesem Punkt ohnmächtig ausgeliefert ? Oder was wäre dann ?

Da sprichst Du in der Tat einen extrem nervenzehrenden und belastenden Punkt an, zu dem ich gestern bereits ein Stichwort geliefert hatte:

Falls also @Einhorn33 nicht noch ein neues gerichtliches Verfahren beginnen möchte zwecks Auseinandersetzung ihres Miteigentums im Wege einer Teilungsversteigerung, ist sie rechtlich zwingend auf die Zustimmung ihres Noch-Ehemannes angewiesen, d

Falls also der Noch-Ehemann von @Einhorn33 nicht freiwillig einem Wohnungsverkauf zustimmen sollte, dürfte ihr im Ergebnis wohl nichts anderes übrig bleiben, als erneut ein neues Gerichtsverfahren zwecks Teilungsversteigerung einzuleiten.

Auch dieses Verfahren könnte sich jedoch wieder enorm in die Länge ziehen, und zwar nicht nur wegen des gerichtlichen Verfahrens an sich, sondern zusätzlich auch deshalb, weil zur Durchführung eines solches gerichtlichen Versteigerungsverfahrens zunächst einmal ein sog. “Verkehrswertgutachten“ von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen einzuholen sein dürfte, der ein zeitaufwendiges Gutachten darüber zu erstellen haben dürfte, wie hoch wohl der objektive Marktwert dieser Eigentumswohnung ist, was wiederum ein entscheidender Faktor in dem schlussendlichen Versteigerungsverfahren sein dürfte.

Immobilien sollen in einem gerichtlichen Versteigerungsverfahren nämlich nicht für Preise deutlich unter diesem objektiven Marktwert “verschleudert“ werden, weshalb es meines Wissens nach sog. Wertgrenzen gibt, die - wenn sie nicht eingehalten werden im Rahmen einer Versteigerung - einer Versteigerung als solches zunächst im Wege stehen können.

Dies könnte schlimmstenfalls wiederum darauf hinauslaufen, dass immer wieder neue gerichtliche Versteigerungstermine angesetzt werden müssten, was eine Versteigerung im Ergebnis Ewigkeiten in die Länge ziehen könnte. Da können durchaus auch schon einmal weitere 1,5 bis 2 Jahre ins Land ziehen, wenn nicht sogar noch länger.
 
du aber selbst auch - oder nicht ? Du hast ihn geheiratet und warst im REsonanz zu ihm

Zieh den einseitigen Blick ab, Einhorn sonst siehst das ganze Bild nicht - das könnte ein grosser Fehler sein.

Ja, da gebe ich dir recht RedEichi. Ich habe das mitgetragen. Aber jeder Mensch ist auch für sein eigenen Leben verantwortlich. Ein Grundproblem in unserer Beziehung war das finanzielle Ungleichgewicht. Er, der studiert hat, verdient weniger Geld als ich, die nicht studiert hat. Er hat es nie gesagt, aber ich habe gespürt das er deshalb mir gegenüber eine ganz große Wut entwickelt hat. Diese Wut hat er mich immer wieder spüren lassen. Das hat mich auch so nach und nach in die Knie gezwungen.
 
Liebe @Red Eichi!



Da sprichst Du in der Tat einen extrem nervenzehrenden und belastenden Punkt an, zu dem ich gestern bereits ein Stichwort geliefert hatte:



Falls also der Noch-Ehemann von @Einhorn33 nicht freiwillig einem Wohnungsverkauf zustimmen sollte, dürfte ihr im Ergebnis wohl nichts anderes übrig bleiben, als erneut ein neues Gerichtsverfahren zwecks Teilungsversteigerung einzuleiten.

Auch dieses Verfahren könnte sich jedoch wieder enorm in die Länge ziehen, und zwar nicht nur wegen des gerichtlichen Verfahrens an sich, sondern zusätzlich auch deshalb, weil zur Durchführung eines solches gerichtlichen Versteigerungsverfahrens zunächst einmal ein sog. “Verkehrswertgutachten“ von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen einzuholen sein dürfte, der ein zeitaufwendiges Gutachten darüber zu erstellen haben dürfte, wie hoch wohl der objektive Marktwert dieser Eigentumswohnung ist, was wiederum ein entscheidender Faktor in dem schlussendlichen Versteigerungsverfahren sein dürfte.

Immobilien sollen in einem gerichtlichen Versteigerungsverfahren nämlich nicht für Preise deutlich unter diesem objektiven Marktwert “verschleudert“ werden, weshalb es meines Wissens nach sog. Wertgrenzen gibt, die - wenn sie nicht eingehalten werden im Rahmen einer Versteigerung - einer Versteigerung als solches zunächst im Wege stehen können.

Dies könnte schlimmstenfalls wiederum darauf hinauslaufen, dass immer wieder neue gerichtliche Versteigerungstermine angesetzt werden müssten, was eine Versteigerung im Ergebnis Ewigkeiten in die Länge ziehen könnte. Da können durchaus auch schon einmal weitere 1,5 bis 2 Jahre ins Land ziehen, wenn nicht sogar noch länger.

Liebe Tugendengel,

danke für deinen Kommentar. Das große Problem meines Mannes ist Geld - das heißt wenig Geld. Ich kenne ihn gut und glaube schon, dass er das Machtspielchen (was auch RedEichi so sieht) gerne noch ein wenig auskosten möchte. Aber er weiss auch, dass er das Geld aus dem Wohnungsverkauf braucht. Er wird auch darauf bedacht sein, soviel Geld wie möglich durch den Verkauf zu erzielen. Ich gehe nicht davon aus, das er es bis zum Äussersten treibt, denn wenn ich meinen Teil versteigern müsste, bliebe ihm für seinen Teil noch weniger.
 
Liebe @Red Eichi!



Da sprichst Du in der Tat einen extrem nervenzehrenden und belastenden Punkt an, zu dem ich gestern bereits ein Stichwort geliefert hatte:



Falls also der Noch-Ehemann von @Einhorn33 nicht freiwillig einem Wohnungsverkauf zustimmen sollte, dürfte ihr im Ergebnis wohl nichts anderes übrig bleiben, als erneut ein neues Gerichtsverfahren zwecks Teilungsversteigerung einzuleiten.

Auch dieses Verfahren könnte sich jedoch wieder enorm in die Länge ziehen, und zwar nicht nur wegen des gerichtlichen Verfahrens an sich, sondern zusätzlich auch deshalb, weil zur Durchführung eines solches gerichtlichen Versteigerungsverfahrens zunächst einmal ein sog. “Verkehrswertgutachten“ von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen einzuholen sein dürfte, der ein zeitaufwendiges Gutachten darüber zu erstellen haben dürfte, wie hoch wohl der objektive Marktwert dieser Eigentumswohnung ist, was wiederum ein entscheidender Faktor in dem schlussendlichen Versteigerungsverfahren sein dürfte.

Immobilien sollen in einem gerichtlichen Versteigerungsverfahren nämlich nicht für Preise deutlich unter diesem objektiven Marktwert “verschleudert“ werden, weshalb es meines Wissens nach sog. Wertgrenzen gibt, die - wenn sie nicht eingehalten werden im Rahmen einer Versteigerung - einer Versteigerung als solches zunächst im Wege stehen können.

Dies könnte schlimmstenfalls wiederum darauf hinauslaufen, dass immer wieder neue gerichtliche Versteigerungstermine angesetzt werden müssten, was eine Versteigerung im Ergebnis Ewigkeiten in die Länge ziehen könnte. Da können durchaus auch schon einmal weitere 1,5 bis 2 Jahre ins Land ziehen, wenn nicht sogar noch länger.
Wie immer tiefschürfende Gedanken von dir liebe Tugendengel - aber eine grauenhafte Vorstellung
wenn man sich da selbst auch mal reindenkt. :(

smilie_tier_225.gif
 
Wie immer tiefschürfende Gedanken von dir liebe Tugendengel - aber eine grauenhafte Vorstellung
wenn man sich da selbst auch mal reindenkt. :(

smilie_tier_225.gif

Vor allem, wenn ich daran denke, dadurch noch Jahre an ihn gebunden zu sein. Und mein HM kommt auch erst danach...wie du selbst schreibst, liebe RedEichi... Am besten grabe ich mich ein und komme in zwei Jahren mal wieder raus. Tja, sollte eigendlich ein Witz sein aber ich habe mit dem vergraben schon angefangen :(
 
Aber er weiss auch, dass er das Geld aus dem Wohnungsverkauf braucht.
ein guter Punkt wo du ansetzen kannst. Aber nicht nur - er ist für sich persönlich der (falschen) Meinung, dass DU ihm das Leben versaut hast. Und das jetzt mal abgerechnet werden sollte. DU hast ihn verlassen-
oder nicht ? Sowas hängt bei einem Mann besonders dann - wenn er sich selbst als (Lebens)Versager fühlt - und da setzt dann auch der logische Verstand aus.
 
Vor allem, wenn ich daran denke, dadurch noch Jahre an ihn gebunden zu sein. Und mein HM kommt auch erst danach...wie du selbst schreibst, liebe RedEichi... Am besten grabe ich mich ein und komme in zwei Jahren mal wieder raus. Tja, sollte eigendlich ein Witz sein aber ich habe mit dem vergraben schon angefangen :(
Ach Mönsch :( ....nee mach das nicht - es gibt eine Lösung - der Schlüssel liegt ja drin
 
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ein guter Punkt wo du ansetzen kannst. Aber nicht nur - er ist für sich persönlich der (falschen) Meinung, dass DU ihm das Leben versaut hast. Und das jetzt mal abgerechnet werden sollte. DU hast ihn verlassen-
oder nicht ? Sowas hängt bei einem Mann besonders dann - wenn er sich selbst als (Lebens)Versager fühlt - und da setzt dann auch der logische Verstand aus.
(y)(y)(y)
 
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