Liebe
@Red Eichi!
Da sprichst Du in der Tat einen extrem nervenzehrenden und belastenden Punkt an, zu dem ich gestern bereits ein Stichwort geliefert hatte:
Falls also der Noch-Ehemann von
@Einhorn33 nicht freiwillig einem Wohnungsverkauf zustimmen sollte, dürfte ihr im Ergebnis wohl nichts anderes übrig bleiben, als erneut ein neues Gerichtsverfahren zwecks Teilungsversteigerung einzuleiten.
Auch dieses Verfahren könnte sich jedoch wieder enorm in die Länge ziehen, und zwar nicht nur wegen des gerichtlichen Verfahrens an sich, sondern zusätzlich auch deshalb, weil zur Durchführung eines solches gerichtlichen Versteigerungsverfahrens zunächst einmal ein sog. “Verkehrswertgutachten“ von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen einzuholen sein dürfte, der ein zeitaufwendiges Gutachten darüber zu erstellen haben dürfte, wie hoch wohl der objektive Marktwert dieser Eigentumswohnung ist, was wiederum ein entscheidender Faktor in dem schlussendlichen Versteigerungsverfahren sein dürfte.
Immobilien sollen in einem gerichtlichen Versteigerungsverfahren nämlich nicht für Preise deutlich unter diesem objektiven Marktwert “verschleudert“ werden, weshalb es meines Wissens nach sog. Wertgrenzen gibt, die - wenn sie nicht eingehalten werden im Rahmen einer Versteigerung - einer Versteigerung als solches zunächst im Wege stehen können.
Dies könnte schlimmstenfalls wiederum darauf hinauslaufen, dass immer wieder neue gerichtliche Versteigerungstermine angesetzt werden müssten, was eine Versteigerung im Ergebnis Ewigkeiten in die Länge ziehen könnte. Da können durchaus auch schon einmal weitere 1,5 bis 2 Jahre ins Land ziehen, wenn nicht sogar noch länger.