Monatslegung II

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Bin wieder da :D
Ich würde mir auch da eine zügige Lösung des Problems (Wohnung) wünschen, damit ich endlich wieder eigene Entscheidungen treffen kann.
 
Liebe @Red Eichi!

was denn für eine Zusage ? Ich denke es ist deine die du verkaufen willst ?

Er und sie sind jeweils Miteigentümer zu 1/2 Anteil an der Eigentumswohnung.

Falls also @Einhorn33 nicht noch ein neues gerichtliches Verfahren beginnen möchte zwecks Auseinandersetzung ihres Miteigentums im Wege einer Teilungsversteigerung, ist sie rechtlich zwingend auf die Zustimmung ihres Noch-Ehemannes angewiesen, damit die Wohnung freihändig verkauft werden kann. Stimmt er hingegen nicht zu, kann es schlimmstenfalls noch viele Jahre dauern, bis die Wohnung verkauft werden kann.
 
Die Wohnung gehört uns beiden, je zur Hälfte. Dashalb ist es ja so kompliziert. Er blockiert sozusagen auch
meinen Anteil an der Wohnung.
 
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