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Lieber A.1526!Ich denke, dass Du da genau den Punkt beschreibst, wo meine Überlegungen angesetzt hatten. Durch das Verurteilen entsteht ein Ausschluss eines Familienmitgliedes, und das Systemische Gewissen duldet diesen Ausschluss nicht und sucht den Ausgleich, d.h. die Wiederintegration des Ausgeschlossenen, so wie Du es geschrieben hast.Die Ursache für den Ausgleichsversuch liegt ergo im Ausschluss - dieser erfolgt durch Bewertung nach kulturell und/oder sippenweise verschiedenen Moralvorstellungen.Ich hatte mir heute überlegt, dass es eigentlich der Begriff Schuld an sich ist, der da irreführt. Würde man sagen, es zeigt sich eine Verurteilung (mit darauffolgendem Ausschluss) in einer FA, würde das viel eher den Kern der Sache treffen. Oder kann man es so formulieren: Der Begriff Schuld in einer FA bedeutet, sich schuldig am Systemischen Gewissen gemacht zu haben, indem ein Mitglied verurteilt und ausgeschlossen wurde. Was wiederum zu einem Ausgleich führen soll.Liebe GrüßeSuena
Lieber A.1526!
Ich denke, dass Du da genau den Punkt beschreibst, wo meine Überlegungen angesetzt hatten. Durch das Verurteilen entsteht ein Ausschluss eines Familienmitgliedes, und das Systemische Gewissen duldet diesen Ausschluss nicht und sucht den Ausgleich, d.h. die Wiederintegration des Ausgeschlossenen, so wie Du es geschrieben hast.
Die Ursache für den Ausgleichsversuch liegt ergo im Ausschluss - dieser erfolgt durch Bewertung nach kulturell und/oder sippenweise verschiedenen Moralvorstellungen.
Ich hatte mir heute überlegt, dass es eigentlich der Begriff Schuld an sich ist, der da irreführt. Würde man sagen, es zeigt sich eine Verurteilung (mit darauffolgendem Ausschluss) in einer FA, würde das viel eher den Kern der Sache treffen. Oder kann man es so formulieren: Der Begriff Schuld in einer FA bedeutet, sich schuldig am Systemischen Gewissen gemacht zu haben, indem ein Mitglied verurteilt und ausgeschlossen wurde. Was wiederum zu einem Ausgleich führen soll.
Liebe Grüße
Suena