P
Pelisa
Guest
Wrongful life und wrongful birth manchmal ist die Juristensprache wirklich grausam. Kurz gesagt, es geht um Kinder, die nie geboren worden wären hätten die Eltern von deren Behinderung gewusst. Bei wrongful life klagen die Eltern den Arzt auf Unterhalt, mit der Begründung, das Kind wäre abgetrieben worden. Wrongful birth ist die Klage des Kindes selbst.
Rationell verstehe ich das Ganze. Dringt die Klage durch ist der Lebensunterhalt des Kindes lebenslang gesichert. Es hat also durchaus vernünftige Versorgungsgründe, dies anzustreben.
Emotional finde ich es nur schlimm. Da sprechen die Eltern klar aus, das Kind so wie es ist nicht gewollt zu haben. Dass sie es abgetrieben hätten, wären sie rechtzeitig informiert worden. Ein gesundes Kind wäre willkommen gewesen. Ja, dieses Kind wird die Prozessakten nie sehen, nie lesen, nie verstehen. Dennoch ein Unbehagen bleibt. Das Kind als Schaden. Das wird natürlich umformuliert: der Schaden ist nicht das Kind selbst, der Schaden besteht darin, dass Unterhaltskosten anfallen.
Ich möchte das Thema abseits vom Juristischen zur Diskussion stellen, mich interessiert die ethische Dimension, mehr die Bauchmeinung.
Für mich wird hier eine Grenze überschritten die man besser unangetastet ließe. Lebensunwert wird nie ausgesprochen und schwingt doch mit
Noch eines: bitte macht keine Abtreibungsdebatte aus diesem Thema. Nehmt die Tatsache, dass Abtreibungen legal möglich sind, einfach als Ausgangspunkt zur Kenntnis.
http://decker.eu/serendipity/uploads/5Ob165_05h-wrongfulbirth.htm - Die aktuelle Entscheidung
http://www.kurier.at/nachrichten/chronik/17934.php - Kurzfassung dieser Entscheidung
http://www.aktenvermerk.at/artikel/unterhaltsschaeden/ - allgemeinere Erklärungen
http://ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=l&v=jus&db=JUST&t=doc4.tmpl&s=(1Ob91/99k) Noch eine Entscheidung
Rationell verstehe ich das Ganze. Dringt die Klage durch ist der Lebensunterhalt des Kindes lebenslang gesichert. Es hat also durchaus vernünftige Versorgungsgründe, dies anzustreben.
Emotional finde ich es nur schlimm. Da sprechen die Eltern klar aus, das Kind so wie es ist nicht gewollt zu haben. Dass sie es abgetrieben hätten, wären sie rechtzeitig informiert worden. Ein gesundes Kind wäre willkommen gewesen. Ja, dieses Kind wird die Prozessakten nie sehen, nie lesen, nie verstehen. Dennoch ein Unbehagen bleibt. Das Kind als Schaden. Das wird natürlich umformuliert: der Schaden ist nicht das Kind selbst, der Schaden besteht darin, dass Unterhaltskosten anfallen.
Ich möchte das Thema abseits vom Juristischen zur Diskussion stellen, mich interessiert die ethische Dimension, mehr die Bauchmeinung.
Für mich wird hier eine Grenze überschritten die man besser unangetastet ließe. Lebensunwert wird nie ausgesprochen und schwingt doch mit
Noch eines: bitte macht keine Abtreibungsdebatte aus diesem Thema. Nehmt die Tatsache, dass Abtreibungen legal möglich sind, einfach als Ausgangspunkt zur Kenntnis.
http://decker.eu/serendipity/uploads/5Ob165_05h-wrongfulbirth.htm - Die aktuelle Entscheidung
http://www.kurier.at/nachrichten/chronik/17934.php - Kurzfassung dieser Entscheidung
http://www.aktenvermerk.at/artikel/unterhaltsschaeden/ - allgemeinere Erklärungen
http://ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=l&v=jus&db=JUST&t=doc4.tmpl&s=(1Ob91/99k) Noch eine Entscheidung