Nithaiah
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Klaro, aber auf jeder Krankenstandsbescheinigung muss ohnehin klar ersichtlich sein, ob jemand bettlägrig ist oder nicht. Genauso sind auch eventuelle Ausgezeiten darauf vermerkt.
Spaziergangserlaubnis: Montag-Freitag, von 14:00-16:00 Uhr?
Wenn man aber vorhat, sich im Krankenstand an einem anderen Ort als zu Hause aufzuhalten ( z.B. aus Gründen der Pflegebedürftigkeit), muss man vorher bei der Krankenkasse um einen so genannten "Domizilwechsel" ansuchen!
Ja, das ist wahr. Das ist eine Möglichkeit die gut machbar ist. Ich habe damals meinen Arbeitgeber über den Wechsel informiert, bei der Kasse kann man das natürlich auch machen.