Kleingewerbe Lebensberatung (Esoterik) - was darf ich?

Anni

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77963 Schwanau, Ba-Wü
Hallöchen zusammen,

im Mai habe ich mein Kleingewerbe angemeldet. Da ich nicht recht wusste unter was ich es laufen lassen soll, also die Bezeichnung, habe ich der Dame gesagt ich lege Karten, arbeite spirituell usw. Sie sagte mir, dazu können wir "Lebensberatung (Esoterik)" eintragen.

Nun meine Frage: Darf ich mit diesem Gewerbe auch Energiearbeit machen, denn ich berate mit Karten, mache Energiearbeit und in Kürze auch Fern-Seminare. Ist das alles in diesem Begriff enthalten?

Das interessiert mich auch deshalb, da ich meine Ausgaben natürlich immer gegen die Einnahmen setze und da gebe ich auch unter "Weiterbildung" die Kosten an, die für mich anfallen wenn ich z.B eine Einweihung bekomme, da ich mich dadurch im gewissen sinne ja "weiterbilde" für meine ARbeit. Ist das so in Ordnung?

Ich hoffe auf Antworten...

Liebe Grüße, Anni
 
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Hallöchen,

dankeschön - habe mir das jetzt so ziemlich durchgelesen, weiß aber noch nicht recht, welche Bereiche nun unter das Tätigkeitsfeld des Lebensberaters fallen...

Aber ich habe das richtig verstanden, dass ich am Ende meines Geschäftsjahres eine formlose Einnahmen- & Ausgabenliste ans Finanzamt als Nachweis schicken kann, oder?

Grüße, Anni
 
oh also ich kenn mich da nicht so gut aus, aber ich denke mal, wenn du auch energiearbeit so formulieren kannst, glaubhaft, dass diese auch zur lebensberatung gehört, wieso denn dann nich?
 
Ja, da hást Du wohl recht.

Egal was ich anbiete - ob Energiearbeit, Fernseminare etc.- eine Lebensberatung ist da bei mir immer inbegriffen und für den Rest steht ja im Fall der Fälle noch Esoterik im Gewerbeschein...

Danke - somit hast Du mir auf die Sprünge geholfen...

Grüßle, Anni
 
Hallo!

Alle Leute die Lebensberatung anbieten bewegen sich in Deutschland auf sehr dünnem Eis, denn in Lebensberatung ist im Grunde immer therapeutische Arbeit inbegriffen, wenn auch die Linie sehr schwer zu ziehen ist. Dennoch heißt im Heilpraktikergesetz.

(1)Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dezu der Erlaubnis.
(2)Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste anderer ausgeübt werden.

Da sich Kartenlegen wohl eher auf die Zukunft beschäftigt als mit der Vergangenheit sehe ich persönlich, aber das ist meine eigene Interpretation, hier keine Heilarbeit. In dem Moment, wo es um vergangenes geht beginnt man im Grunde, ob mit oder ohne Ausbildung, therapeutisch zu arbeiten. Hierbei sollte man wissen, dass selbst in der Psychoanalyse der Therapeut relativ wenig macht und der Klient meist vor sich hin spricht. Selbst das ist schon Heilarbeit nach dem Gesetz.

Für Energiearbeit gibt es in Deutschland die Berufsbezeichnung Geistheiler. Wie weit die geht weiß ich nicht, ich persönlich finde sie auch bedenklich...

Wenn Du Dich also wirklich absichern willst, mach den "kleinen" Heilpraktiker (für Psychotherapie). Dann darfst Du mit Leuten über alles mögliche reden, analysieren und beraten. Allerdings ist Energiearbeit dann immer noch nicht inbegriffen. Dafür muss der große her.

So isses. Und ich finde das auch gut so. Ich erlebe selbst jetzt in meiner Ausbildung Menschen, die noch nicht einmal ihr eigenes Leben reflektiert haben. Als es um Verhaltenszüge ging, standen fast alle mit offenem Mund da. Und solche wollen später mit Menschen arbeiten und ihnen erzählen wie sie ihr Leben meistern sollen? Na Danke.

Also, auf geht's! Viel Erfolg.

Gruß
Andreas
 
Hallöchen zusammen,

im Mai habe ich mein Kleingewerbe angemeldet. Da ich nicht recht wusste unter was ich es laufen lassen soll, also die Bezeichnung, habe ich der Dame gesagt ich lege Karten, arbeite spirituell usw. Sie sagte mir, dazu können wir "Lebensberatung (Esoterik)" eintragen.

Nun meine Frage: Darf ich mit diesem Gewerbe auch Energiearbeit machen, denn ich berate mit Karten, mache Energiearbeit und in Kürze auch Fern-Seminare. Ist das alles in diesem Begriff enthalten?

Das interessiert mich auch deshalb, da ich meine Ausgaben natürlich immer gegen die Einnahmen setze und da gebe ich auch unter "Weiterbildung" die Kosten an, die für mich anfallen wenn ich z.B eine Einweihung bekomme, da ich mich dadurch im gewissen sinne ja "weiterbilde" für meine ARbeit. Ist das so in Ordnung?

Ich hoffe auf Antworten...

Liebe Grüße, Anni

Hallo!

Hast du das Energetikergewerbe angemeldet?
Hier ein Link von der WKO: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=290915&DstID=4244

Mit diesem Gewerbe bist du am sichersten!

Viel Erfolg!
 
Hallöchen,

@ Andreas: Man darf auch Energiearbeit ausführen, ohne den Heilpraktiker zu haben. Man darf jedoch weder Diagnosen noch Heilversprechen abgeben. Darauf achte ich immer, denn mit diesem gesetzlichen Bereich habe ich mich intensiv auseinandergesetzt - da mache ich mir im Grunde keine sorgen, denn das steht alles in meinen AGB's und unter all meinen Angeboten, dass meine Anwendungen nicht dazu dienen sich zu heilen, dass ich kein heilpraktiker bin und keinen Arztbesuch ersetze...
Auch für den Begriff Lebensberatung braucht man in Deutschland keine Ausbildung, in Österreich wiederum ist das anders geregelt, aber ich lebe in Deutschland.

@ kubus: Nein, ich habe nicht das Energetikergewerbe, sondern "Lebensberatung esoterik"... Aber fällt unter das Energetikergewerbe wiederum auch die Lebensberatung?

Grüßle, Anni
 
Wenn man etwas anzubieten hat, was so ausergewöhnlich ist, daß es
nicht bei der Anmeldestelle erklärt werden kann, wie verhält man sich dann ?
 
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