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die Fürsorgepflicht bei Tierhaltung sollte eine Selbstverständlichkeit sein und hier genießt das Tier gegenüber den Menschen eindeutig Vorteile, denn ein Tier, das unheilbar krank ist, das darf man getrost einschläfern lassen.... somit zählt das Tier im Allgemeinen als Sache.... und selbst meine Frau (sie arbeitet im Bürgeramt) sagt, das ihr damals (vor 30 Jahren) eingetrichtert wurde, das laut Bürgergesetzbuch Tiere als eine Sache angesehen werden.... das mag sich heute anders verhalten...


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