Initiative gegen teure Abmahn-Verfahren

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Gawyrd

Guest
Ich möchte Euch gerne nachstehendes Mail einer deutschen Internet-Plattform für therapeutische Angebote weitergeben.

Gawyrd

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Wir möchten Sie auf eine Öffentliche Petition für den Deutschen Bundestag hinweisen, die sich gegen die Abmahnwelle im Internet richtet.

Viele Heilpraktiker, Ärzte, Psychologen und andere Therapeuten haben damit bereits unliebsame Erfahrungen gemacht. Hauptsächlich hinsichtlich der Formulierungen von Therapiebeschreibungen mit Wörtern nichtdeutschen Ursprungs, für das ggf. irgendjemand das Copyright gekauft/gesichert hat. Diese zu großen Teilen systematisch durchgeführten Abmahnungen nebst rechtlicher Grundlage gibt es nur in Deutschland. Manche Rechtsanwälte und Abmahnvereine leben nur von Abmahnungen.

Zur Zeit wird eine Öffentliche Petition für den Deutschen Bundestag eingereicht, die man bis zum 3. September auf der Webseite des Petitionsausschusses mitzeichnen bzw. unterstützen kann. Wir möchten Sie bitten, sich diese Seite anzusehen und sich als Mitzeichner einzutragen. Mehrere Hundert Mitzeichner tragen sich zur Zeit dort täglich ein.

Hier die Adresse: http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=478

Der Wortlaut der Petition:

Abmahnvereine: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Eingereicht durch: Werner Harms am Mittwoch, 4. Juli 2007

Mit der Petition soll erreicht werden, dass §12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dahingehend geändert wird, dass schriftliche Abmahnverfahren nicht mehr ohne mindestens vierwöchige schriftliche Vorankündigung erlaubt sind.

Begründung:
Diese, die genaue Beschreibung der Beanstandung zu enthaltende schriftliche Ankündigung, hat persönlich und kostenlos vom Abmahner und nicht vom Anwalt zu erfolgen.

Wird berechtigt aber ohne Ankündigung abgemahnt, so hat der Abmahner zwei Drittel der entstehenden Anwaltskosten zu tragen.

Durch diese Vorgehensweise wird die sich schlagartig aufbauende, den Internetauftritt diverser Kleinunternehmer betreffende und nur in Deutschland durch die Gesetzgebung ermöglichte Abmahnwelle aufgehalten.Serienabmahnungen sind dann nicht mehr möglich
 
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