Identitätsfeststellung für neuen Pass in Deutschland anders als in Österreich?

Loop

Dauntless Banana
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10. Oktober 2008
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41.238
Hallo!

Weil es im Flüchtlings-Thread o.t. ist, wie ist das in Deutschland, wenn man einen neuen Pass beantragen will, was muß man da mitbringen und zeigen?

Gestern war eine Diskussion darüber, weil es hier in Österreich gar nicht so einfach ist ist, ich habe voriges Jahr meinem Bruder geholfen, einen neuen Pass zu beantragen, weil seiner kaputt war, er hatte sonst aber keine Papiere mehr und nur eine Postadresse bei einer Stelle von der Caritas für Obdachlose, ich bin mitgegangen um zu bezeugen, daß er wirklich er ist. Wir mussten vorher erst einen neuen Staatsbürgerschaftsnachweis besorgen, den gibt es aber nicht ohne Geburtsurkunde und die gibt es nicht ohne gültigen Ausweis, das war aber der Pass, der kaputt war. Es war ein hin und her zwischen den verschiedenen Ämtern und fast hätte mein Bruder trotzdem keinen Pass bekommen, nur weil ein Mitarbeiter von der Obdachlosenstelle mitgegangen ist, hat mein Bruder dann einen neuen Pass bekommen, ich als Schwester und seine Freundin haben nicht ausgereicht.

Ein ebenfalls obdachloser Freund von meinem Bruder hatte gar keinen Pass mehr und auch sonst keine Dokumente, er hat keine Unterstützung vom Amt bekommen und hat sich mit Diebstahl und Betteln durchgebracht, sonst wäre er verhungert, er ist dann ins Gefängnis gekommen und hat erst dadurch wieder ins System zurück können, vorher war er draußen, konnte seine Existenz nicht mehr bezeugen.

So ist das hier bei uns:

https://www.wien.gv.at/verwaltung/ma62/ahs-info/rp-zeuge.html

Sie besitzen keinen Reisepass, keinen Personalausweis und keinen anderen amtlichen Lichtbildausweis:

  • Identitätszeugin beziehungsweise Identitätszeuge (Ehegattin beziehungsweise Ehegatte, Lebensgefährtin beziehungsweise Lebensgefährte, Verwandte) mit einem amtlichen Lichtbildausweis, etwa Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Dienstausweis, Studierendenausweis
    • Länger als fünf Jahre abgelaufene Reisedokumente dürfen nicht als amtlicher Lichtbildausweis für die Beantragung eines neuen Reisedokumentes akzeptiert werden.
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis über die österreichische Staatsbürgerschaft
    • Staatsbürgerschaftsnachweis, Staatsbürgerschaftliche Bestätigung


In Deutschland ist sowas anscheinend ganz anders, da kriegt man viel leichter einen Pass, mir hat das gestern und auch heute fast keiner geglaubt, wie schwierig das ist, wenn man keine Dokumente mehr hat.

Hier die letzten Aussagen von gerade:

Was geht denn hier seit zig Seiten ab?
Mensch Österreich ist doch nicht Hintertupfing....oder doch?

Jede Geburt wird auf der Gemeinde/Stadt registriert, (denke auch in Austria) dort wird jederzeit eine neue Geburtsurkunde ausgestellt.


Mir wurde im Ausland Auto mit Pass und Geld gestohlen.....Botschaft stellte innerhalb einer Stunde einen vorläufigen Pass aus (ohne mich zu kennen), in Deutschland bekam ich anstandslos einen neuen Pass (ohne Gesichtskontrolle :)), lediglich Nachfrage beim Einwohnermeldeamt.

Ist OT, aber verstehe nicht weshalb so viele Beiträge über einen Nebenschauplatz was mit dem Thema nichts zu tun hat.

Deutschland muß da ganz anders sein als Österreich, hier kriegt keiner einen neuen Pass ohne Lichtbildausweis, Meldezettel und Staatsbürgerschaftsnachweis. Wird das bei Euch gar nicht knotrolliert, da kann ja jeder aufs Amt gehen und einen Pass beantragen, das kann ja auch der Nachbar sein oder irgendein Fremder. o_O

ist doch vollkommen egal was man braucht, man bekommt einen Pass;) Und alles was man dazu braucht, bekommt man auch.

Also wenn mir in ... [kriminelles Ausland nach persönlicher Überzeugung einsetzen] ... Pass und Papiere gestohlen werden oder ich das Zeug anderweitig verliere, dann kriege ich anstandslos einen vorläufigen Reisepass bei meiner Vertretung bzw. Botschaft.
Und wenn mir das nicht im pösen Ausland passiert, dann geh ich eben hier auf die heimische Gemeinde/zur Stadt.

Ich meine, man kennt mich doch irgendwie, oder?

Interessanter Threadverlauf, übrigens.

Eigentlich darf es so wie beschrieben nicht laufen. Außer man hat irgendwelche anderen Papiere, die die Identität bestätigen. Oder es haben sich Zuständige über ihre Befugnisse hinweg gesetzt.
Lg
Any
 
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Mal ne ganz blöde Frage, @Loop: hatte Deine Mutter keine Unterlagen mehr bzw. hätte sie nicht die Identität ihres Sohnes bezeugen können?
Ich hab z.b. die Geburtsurkunden meiner Kinder alle in doppelter Ausfertigung bekommen.

Sollte die Frage zu privat sein, brauchst Du sie natürlich nicht zu beantworten.
 
Hi Loop

Ich habe bis vor einigen Jahren in einer Behörde gearbeitet und wir haben auch Reisepässe ausgestellt.

Vorerst muss unterschieden werden, ob der Antragsteller schon einmal einen RP hatte oder ob es wirklich ein Erstantrag ist. Im Falle deines Bruders war es kein Erstantrag.
Hatte er den beschädigten RP noch oder was war damit? Weggeworfen, verloren, vernichtet?
Wenn er ihn noch hatte, dürfte die Austellung eines neuen Passes aufgrund der darin eingetragenen Daten überhaupt kein Problem sein und es müssen keine Dokumente vorgelegt werden außer dem Meldezettel/Meldebestätigung.
Wenn er ihn nicht mehr hatte, braucht die Behörde zur Ausstellung die o.a. Dokumente.
Ich verstehe nicht recht, warum sich das Standesamt wegen der Geburtsurkunde quergestellt hat. Für die Ausstellung dieses Dokumentes muss man nicht einmal persönlich vorsprechen und die relevanten Daten wurden dort schon längst erfasst. Oder ist für ihn ein Standesamt in einer anderen Stadt zuständig?
Für die Ausstellung des SN muss persönlich vorgesprochen werden, da der Antrag vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.
Weiters verstehe ich absolut nicht, warum du als Schwester nicht ausgereicht hast, um seine Angaben zu bestätigen. Auch das hätten sie akzeptieren müssen.

Wien ist anders....das hat was :sneaky:
 
Mal ne ganz blöde Frage, @Loop: hatte Deine Mutter keine Unterlagen mehr bzw. hätte sie nicht die Identität ihres Sohnes bezeugen können?
Ich hab z.b. die Geburtsurkunden meiner Kinder alle in doppelter Ausfertigung bekommen.

Sollte die Frage zu privat sein, brauchst Du sie natürlich nicht zu beantworten.
Es geht doch um den Freund des Bruders, der keine Angehörigen mehr hatte ... :)
 
Eine Bekannte stammt aus Ungarn. Ihren deutschen Personalausweis nimmt sie nie im Original mit weil sie befürchtet, dass sie dann keinen mehr bekommt.
Eine Möglichkeit wäre vielleicht, alte, abgelaufene Papiere aufzubewahren: Reisepass, Führerschein, Anmeldung des Wohnsitz?
 
Mal ne ganz blöde Frage, @Loop: hatte Deine Mutter keine Unterlagen mehr bzw. hätte sie nicht die Identität ihres Sohnes bezeugen können?
Ich hab z.b. die Geburtsurkunden meiner Kinder alle in doppelter Ausfertigung bekommen.

Sollte die Frage zu privat sein, brauchst Du sie natürlich nicht zu beantworten.

Nein, beim Auszug haben wir alle unsere Unterlagen bekommen, unsere Mutter ist damals natürlich nicht davon ausgegangen, daß mein Bruder mal so krank wird und dann alles verliert, beim Auszug war alles ja noch nicht so, erst zwei Jahre später.
 
Hi Loop

Ich habe bis vor einigen Jahren in einer Behörde gearbeitet und wir haben auch Reisepässe ausgestellt.

Vorerst muss unterschieden werden, ob der Antragsteller schon einmal einen RP hatte oder ob es wirklich ein Erstantrag ist. Im Falle deines Bruders war es kein Erstantrag.
Hatte er den beschädigten RP noch oder was war damit? Weggeworfen, verloren, vernichtet?
Wenn er ihn noch hatte, dürfte die Austellung eines neuen Passes aufgrund der darin eingetragenen Daten überhaupt kein Problem sein und es müssen keine Dokumente vorgelegt werden außer dem Meldezettel/Meldebestätigung.
Wenn er ihn nicht mehr hatte, braucht die Behörde zur Ausstellung die o.a. Dokumente.
Ich verstehe nicht recht, warum sich das Standesamt wegen der Geburtsurkunde quergestellt hat. Für die Ausstellung dieses Dokumentes muss man nicht einmal persönlich vorsprechen und die relevanten Daten wurden dort schon längst erfasst. Oder ist für ihn ein Standesamt in einer anderen Stadt zuständig?
Für die Ausstellung des SN muss persönlich vorgesprochen werden, da der Antrag vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.
Weiters verstehe ich absolut nicht, warum du als Schwester nicht ausgereicht hast, um seine Angaben zu bestätigen. Auch das hätten sie akzeptieren müssen.

Wien ist anders....das hat was :sneaky:

Er hatte den kaputten Pass, aber sonst nichts. Da er obdachlos war, gab es eben keine Meldebestätigung, er war ja nirgendwo gemeldet.
Es war alles ins Wien.

Ich weiß nicht, warum ich nicht gereicht habe, um seine Identität zu bezeugen, auch seine Freundin hat nicht gereicht, vielleicht wegen der Obdachlosigkeit? Erst der Mitarbeiter von der Obdachlosenstelle hat es geschafft, er ist dann mit meinem Bruder hingegangen, vielleicht, weil er offizieller war? :dontknow:

Und der Freund meines Bruders hatte gar nichts, keine Schwester und keinen kaputten Pass. Er hat damit quasi keinen Zugang zum System mehr gehabt.
 
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