zu den ursprüngen der inquisition.
eine kleine chronologie des vatikanischen horrors
ziel....
abweichende religiöse auffassungungen zu verhindern
und deren ausbreitung mit gewalt zu unterbinden
machterhalt
zweck.....
macht, geld, gier und arroganz der "unfehlbaren"
wer.......
der damalige vatikan und seine päpste und seine weltlichen anhänger
auf grund zahlreicher beschwerden wandelte papst Paul VI. das Sanctum Officium 1965 im rahmen des 2. Vatikanischen Konzils in die nun "Glaubenskongregation" genannte behörde um, deren letzter chef der heutige papst ist
trau schau wem.....
wo.....
italien....rom..verona.....div konzile.....
die opfer dieser unheiligen arroganz...
manichäer, albigenser, waldenser, sog. hexen, kinder.........
"Inquisition (lat., »Untersuchung«, Inquisitio haereticae pravitatis, Ketzergericht, auch Sanctum Officium), das Glaubensgericht, das die römische Hierarchie zur Aufsuchung und Vertilgung der Ketzer ins Leben gerufen hat. Schon unter den Kaisern Theodosius d. Gr. und Justinian waren Gerichtspersonen zur Aufsuchung derjenigen, die den orthodoxen Glauben nicht teilten, z. B. der Manichäer, angestellt worden, und die Aufgefundenen pflegten alsdann mit kirchlichen, aber auch bürgerlichen Strafen belegt zu werden. Unter den Kirchenvätern vertrat insbes. Augustin den Donatisten gegenüber die gewaltsame Zurückführung der Ketzer in den Schoß der Kirche. Papst Lucius III. gab auf dem Konzil zu Verona 1184 nähere Instruktionen über die gegen die Ketzer zu ergreifenden Maßregeln, und Innozenz' III. Legaten verhängten mit Hilfe der weltlichen Obrigkeit gegen die Waldenser und Albigenser in Südfrankreich die härtesten Strafen. Das Laterankonzil 1215 machte die Inquisition zunächst als bischöfliche Befugnis zu einem bleibenden Institut, und auf spätern Konzilien, namentlich dem zu Toulouse 1229, wurden die in dieser Hinsicht getroffenen Bestimmungen noch erweitert und verschärft. Die Inquisitoren gelangten zur Kenntnis eines Verbrechens durch die öffentliche Meinung, durch allen Gläubigen zur Pflicht gemachte Denunziation oder durch Nachforschung. Die auf die Ladung vor den Inquisitionsrichtern nicht Erscheinenden oder Flüchtigen wurden ohne weiteres als Schuldige angesehen. Wer erschien, wurde eingekerkert, Ankläger und Zeugen dem Angeklagten nicht genannt und ihre Namen nicht einmal in die Protokolle eingetragen. Freunde und Feinde, Schützer und Beschützte, Gläubige und Ungläubige wurden als Zeugen zugelassen. War der Angeklagte nicht imstande, alle Zweifel der Inquisitoren an seiner Unschuld zu lösen, oder waren die Zeugenaussagen nicht hinreichend belastend, so wurde seit 1252 zur Tortur geschritten, die bis zur Verstümmelung oder Tötung fortgesetzt werden durfte. Sämtliche von der Inquisition zuerteilte Strafen zerfielen in kirchliche oder weltliche. Die kirchlichen waren: das Interdikt (s. d.), die Exkommunikation oder der Bann (s. d.), Wallfahrten, Bußübungen im Wohnort des Ketzers oder im Orte des Ketzergerichts bei freier Bewegung, wobei die Sträflinge ein Bußhemd (saccus benedictus, Sanbenito) tragen, sich alle Sonntage vor dem Priester mit einem Bündel Ruten in der Kirche einfinden und, um sich geißeln zu lassen, die Schultern entblößen mussten, etc. Die weltlichen oder bürgerlichen Strafen bestanden vor allem in Gefängnisstrafe, oft auf zeitlebens. Zum Einmauern verurteilte das Konzil zu Béziers 1246 die Rückfälligen (relapsi), die in späterer Zeit zum Feuertod verdammt wurden, die Flüchtlinge oder solche, die sich auf die Vorladung des heiligen Tribunals nicht gestellt hatten. Ein solches Gefängnis nannte man ein Vade in pace. Die Kosten der Gefangenschaft hatten die Verbrecher, falls sie Vermögen besaßen, selbst zu tragen; sonst wurden sie von der Strafkasse bestritten, der Ortsbehörde aufgebürdet oder seit 1258 vom jeweiligen Grundherrn getragen. Die Fesselung in Ketten war eine erhöhte Strafe für eingemauerte Verbrecher. Auch wurde die Gefängnisstrafe oft in Galeeren- oder Strafarbeitshausstrafe verwandelt. Die öffentliche Zurschaustellung bestand darin, dass der Verbrecher, dem über seine gewöhnliche Kleidung auf Brust und Rücken eine rote Zunge herabhing und am Hals ein Zeichen mit Angabe seines Verbrechens befestigt war, an die Kirchentür gestellt wurde. Der Staupbesen wurde am Tage des Glaubensaktes erteilt, indem der Verbrecher auf einem Esel durch die Straßen geführt und mit Ruten gepeitscht wurde. Der Verbrennung ging entweder zur Milderung die Erdrosselung oder zur Verschärfung der Strafe in Spanien eine Versengung mit leichtem Stroh voraus, was der Pöbel das »Bartmachen« nannte. Schon 1179 war ein Konzilbeschluss gefasst worden, wonach Ketzern kein christliches Begräbnis gestattet werden durfte. Später wurden tote Körper wieder aus der Erde gegraben und verbrannt, sobald man in Erfahrung brachte, dass die Betreffenden bei Lebzeiten sich der Ketzerei schuldig gemacht.
Papst Gregor IX. hatte 1232 und 1233 die Inquisition den Bischöfen entzogen und den Dominikanermönchen übertragen, die unter dem Schutz der Könige von Frankreich seit Ludwig IX. die Ketzergerichte zur höchsten Blüte brachten........