Heidi will heim! Ein Briefwechsel ...

Waldbaum

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15. April 2007
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1.189
Ort
Schwarzwald
An das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main

Abteilung Ausländerbehörde


Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie meine Nachforschungen ergaben, lebt zur Zeit in Ihrer Stadt eine noch minderjährige Schweizer Staatsbürgerin aus dem Kanton Graubünden.

Weder Aufenthaltsgenehmigung noch Arbeitserlaubnis sind vorhanden. Möglicherweise wird ihre Arbeitskraft auch in unzulässiger Weise von ihrer "Gast"-Familie ausgenutzt, so dass gleich drei - wenn nicht gar mehr - Paragraphen hier verletzt werden.


Die Betreffende ist mit ihrer Situation auch keineswegs glücklich.

Mir gegenüber gab sie an, ihre Welt seien die Berge, denn dort oben sei sie zu Haus.

Dunkle Tannen und grüne Wiesen im Sonnenschein, nur das brauche sie zum Glücklichsein.

Dort in den hohen Bergen lebte sie früher als eine kleine Maid. Gut Freund mit allen Tieren, glücklich alle Zeit.

Im Winter, wie im Sommer, auch wenn all die Herden ins Tal gezogen seien. Am Morgen und im Abendschein, wenn rot die Alpen geglüht hätten ...

Hiermit möchte ich sie ebenso dringend wie herzlich bitten, sich dieses Falles anzunehmen, so dass diese höchst bedauernswerte Schweizer Bürgerin heimzukommen und ihr Glück wieder zu finden vermag.


Ich verbleibe mit traurigen, aber dennoch freundlichen Grüßen

Ihre Johanna Spyri

Hirzel, Kanton Zürich
Schweizer Eidgenossenschaft
 
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Jahre später ....

An
Frau
Johanna Spyri
Hirzel, Kanton Zürich


Sehr geehrte Frau Spyri,

Wie mir ein Herr Alm Öhi anvertraut hat, steht einer Verbindung von Fräulein Heidi und einem gewissen Herrn Peter Geiß, ortsüblich "Geißenpeter" genannt, nichts im Wege, sobald beide volljährig sind und Herr Peter Geiß eine ordentliche Verdienstbescheinigung beibringen kann.

Ich hoffe, Sie diesbezüglich beruhigt zu haben.


Urs Fränkli

Sachbearbeiter

Kommunale Ordnungsbehörde

Maienfeld, Kanton Graubünden
 
Noch mehr Jahre später ...



An
Herrn
Alm Öhi
Maiensäß oberhalb von Maienfeld


Sehr geehrter Herr Öhi,


Hiermit möchte ich Sie davon in Kenntnis setzen , dass vor dem kantonalen Graubündner Familiengericht in Chur schon seit längerem eine Scheidungklage seitens meiner Mandantin, Frau Adelheid Geiß, gegen Herrn Peter Geiß anhängig ist.

Frau Adelheid Geiß wirft ihm vor, er habe sie zugunsten seiner Geißen aka Ziegen aka Zickleins sträflich vernachlässigt.

Frau Adelheid Geiß hat Sie mir als Zeugen benannt.

Würden Sie ggfalls Ihre Aussage in einem allfälligen Scheidungsprozess vor dem kantonalen Familiengericht in Chur wiederholen?

Meine Mandantin wäre Ihnen sehr verbunden.



Mit freundlichen Grüßen

RA Joseph Waldbaum, Esq.
z. Zt. z' Zürich

Client Letters
 
Haigal schreibt:

An
Herrn Peter Geiß
Maiensäß oberhalb von Maienfeld

Sehr geehrter Herr Geiß,

obwohl ihnen aufgrund des noch schwebenden Scheidungsverfahrens und der derzeitigen einvernehmlichen Trennungsphase mit Adelheid Geiß geb. Öhi nur ein gewisser Kontakt möglich ist (Bei der letzten Anhörung zum Ihrem Scheidungsverfahren Aktenkennz. G-AP-263537712-07 wurden getrennte Wohnorte festgestellt.), bittet die Kantonspolizei Sie trotzdem bei der Klärung des Aufenthaltsort von Adelheid Geiß geb. Öhi behilflich zu sein.
Zuletzt wurde sie im Umfeld von dunklen Elementen der japanischen Cartoon-Mafia (sogn. Zeichen-Triaden oder Z-ikaden) gesehen und verlebte dort allem Anschein nach einige Episoden. Derzeit wird Adelheid Geiß vermisst und von der Kantonspolizei wegen einem/mehrerer unbezahlter Bußgeldbescheide wegen Falschparkens in der Feuerwehrzone vor dem Lokal "Auf ein Stössli" in der Bahnhofsgasse 45, Maienfeld gesucht. Die Ermittlungen haben Hinweise ergeben, die darauf hindeuten, daß Adelheid Geiß geb. Öhi ständigen Wohnsitz in Tokio bezogen hat. Können Sie das bestätigen?
Können Sie freundlicher Weise genaue Angaben zum Aufenthaltsort von Adelheid Geiß geb. Öhi geben oder die Bußgeldbescheide in Höhe von 46756,30 Franken selbst begleichen?

mit freundlichen Grüßen
Kantonspolizei-Oberrat
A. Hürli
 
An
Herrn Polizei-Oberrat A. Hürli
Polizeipräsidium Chur

Sehr geehrter Herr Hürli,

Gerne wäre ich Ihnen dabei behilflich, meine S-chlampe von Ex-Frau dingfest zu machen.

Umso mehr, als ich selbst noch einige Geldforderungen in nicht unbeträchtlicher Höhe an sie habe.

Hat sie doch jahrelang die Einkünfte, die wir durch den Verkauf von Geißenmilch erzielen konnten, in schnöder Weise veruntreut.

Gering genug waren diese Einkünfte ohnehin.

Leider kann ich Ihnen bei Ihrem berechtigten Anliegen nicht hilfreich sein. Mein Herr Schwieger-Großvater weigert sich beharrlich, den Aufenthaltsort seiner Enkelin preiszugeben.

In jedem Falle werden sich Lohnpfändungen schwierig gestalten, das das japanische Justizwesen sich in dieser Sache auch mir gegenüber nicht sehr ko-operativ gezeigt hat.

Bei mir selbst ist auch nix zu holen, möchte ich hier anmerken. Habe erst letzte Woche den Offenbarungseid geleistet.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Geiß
Diplom-Ziegenhirt
Maiensäß oberhalb von Maienfeld
 
Haigal schreibt:

An
Herrn Peter Geiß
Maiensäß oberhalb von Maienfeld

Pfändung der Ziegen,

Sehr geehrter Herr Geiß,

hiermit teilen wir ihnen mit, daß wir bis auf Weiteres die wegen der bei Ihnen festgestellten Zahlungsunfähigkeit die "Ziegen" in Ihrem Titel
"Diplom-Ziegenhirt" pfänden und Sie sich bis auf Widerruf nur noch "Dipl-Hirt" betiteln dürfen. Die Ziegen werden in unserem Aktenschrank mit anderen gepfändeten Titeln nach der kantonskonformen Titelhalterverordnung artgerecht gehalten (durch den Titelhalter) und können bei Zahlung der ausstehenden Summen jederzeit ausgelöst werden. Der Titelhalter zur Aufbewahrung des erhaltenen Titels und der artgerechten Haltung und Titelaufbewahrung wird separat in Rechnung gestellt.

mit freundlichen Grüßen
Kantonsordnungs- und Veterinäramt Maienfeld
Anton Schüssli-Mitspüngli
 
Puck schreibt:


An
Herrn Dipl. Hirt Peter Geiß
Maiensäß oberhalb von Maienfeld

Pfändung der Ziegen / Verlustanzeige

Sehr geehrter Herr Geiß,

Zu unserem großen Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass Ihre Betitelungsziegen unter noch nicht näher geklärten Umständen einem gräulichen Unfall zu Opfer gefallen sind. Zur Zeit bemühen sich die Spezialisten der Sondereinheit Waidwund um die Aufklärung der nähren Umstände. Nach der Begutachtung der bisherigen Sachlage häufen sich die Indizien, die auf ein unmenschliches Versagen des Oberunterkantonsekretärsanwärters Wilhelm Tellpatschli hindeuten, der bereits vorsorglich aus dem Amt befördert wurde.

Da Herr Oberunterkantonsekretärsanwärters Wilhelm Tellpatschli derzeit wie üblich unter Schock steht, konnte dieser noch nicht zu dem Vorfall befragt werden. Es bleibt also zu klären, wieso Ihre Ziegen zusammen mit einem Rudel Reisswölfen und einem ausgewachsenen Papiertiger im selben Aktenschank aufbewahrt wurden.

Einen Rechtsanspruch auf Ersatz können Sie laut der reformierten Eidgenössischen Verzettelungsverordnung vom 01.04.2001 nicht geltend machen. Die von Ihren verunglückten Schafen ausgelösten Sonderkosten für die Bereinigung diverser Akten und Aktenschränke, sowie der zusätzliche Verwaltungsaufwand nebst den angefallenen Gebühren werden Ihnen in den folgen Tagen gesondert in Rechung gestellt.


mit freundlichen Grüßen
Kantonsordnungs- und Veterinäramt Maienfeld
Anton Schüssli-Mitspüngli
 
An
den freien Bürger
Peter Geiß
Maiensäß oberhalb von Maienfeld
Freie Eidgenossenschaft Helvetien

Oh Bruder Peter!

Mich deucht, Ihr seiet in gar arger Bedrängnis. Die finsteren Kräfte der Tyrannei haben sich gegen Euch verschworen.

Zweierlei Rat vermag ich Euch zu geben.

Zuvörderst diesen:

Wisset denn, auch ich war einmal in gleicher Bedrängnis! Die württembergische Tyrannei wollte mir arglistig ein Leides tun. Doch wusste ich mir zu helfen, verließ das schnöde Württemberg, und suchte Ruhe und Rettung im doch weit menschlicheren Baden.

So sage ich Euch: Verlasset Graubünden, überqueret das liebliche Meer der Schwaben, und Euch wird ebenso wie mir Ruhe und Rettung zuteile werden im gastlichen Baden.

Doch höret:

So ihr mutig und Manns genug seid, ein wahrer und freier Eidgenosse zu sein, so weiß ich noch besseren Rat als die kluge und besonnene Flucht.

Mein nächstes Bilettlein wird Euch diesen kühnen Plan kund und zu wissen tun.

Es lebe die Freiheit!

In brüderlicher Verbundenheit


Euer Friedrich von Schiller
Ex-Schwabe
Badener und Thüringer honoris causa
 
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An
den freien Bürger
Peter Geiß
Maiensäß oberhalb von Maienfeld
Freie Eidgenossenschaft Helvetien

Oh Bruder Peter!

Wie ich Euch allbereits versprochen habe, möchte ich Euch nun einen weiteren Rat zuteile werden lassen. Ungefährlich nicht, doch ehrenvoll und ruhmreich.

So höret denn:


Nein, eine Grenze hat Tyrannenmacht,
Wenn der Gedrückte nirgends Recht kann finden,
Wenn unerträglich wird die Last - greift er
Hinauf getrosten Mutes in den Himmel
Und holt herunter seine ewgen Rechte,
Die droben hangen unveräußerlich
Und unzerbrechlich wie die Sterne selbst


Dies nun mein Rat: Ergreifet Eure Armbrust, schreitet mutig zu Tale, und suchet die Kräfte der Finsternis und der Tyrannei auf in offenem Kampfe. Zwei gut gezielte Schüsse, und A. Hürli und Anton Schüssli-Mitspüngli sind nicht mehr!

Ihr aber werdet gerühmet werden als ein zweiter Wilhelm Tell! Und das freie Volk von Graubünden wird sich erheben wie ein Mann - und wie eine Frau!

Werfet also die Fackel der Freiheit ins Bündner Land - und Freudenfeuer werden lodern von Chur bis Davos, von Scuols bis Maienfeld!

In tyrannos!

Doch bedenket: Sollte die Fackel der Freiheit untergehen und erlöschen, so bleibet Euch immer noch als Hilfe und Errettung der Plan B: Flucht nach Baden!


Armbrust oder Baden!

Das sei Euer künftig Zauberwort!


Es lebe die Freiheit!

In brüderlicher Verbundenheit


Euer Friedrich von Schiller
Ex-Schwabe
Badener und Thüringer honoris causa
 
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