Amant
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Guten Morgen in die Runde!
Lange ist es erwartet worden, nun soll heute (05.11.2019) um 10,00 Uhr das Urteil zu den strittigen Hartz-IV-Sanktionen bekannt gegeben werden.
Hartz IV auf dem Prüfstand Wegweisendes Urteil zu Sanktionen bei ALG II erwartet
Darf Erwerbslosen das Arbeitslosengeld II gekürzt werden, wenn sie zu Terminen nicht erscheinen, Jobangebote nicht annehmen oder Probearbeiten ablehnen? Diese Frage hat ein Gericht in Thüringen vor vier Jahren zu einem Fall aus Erfurt aufgeworfen. Nun entscheidet das Bundesverfassungsgericht über Sanktionen bei Hartz IV.
https://www.mdr.de/thueringen/west-...gsgericht-urteil-sozialgericht-gotha-100.html
Urteil Bundesverfassungsgericht Sind Hartz-IV-Sanktionen zulässig?
Stand: 05.11.2019 04:25 Uhr
Von Kolja Schwartz, ARD-Rechtsredaktion
Wie funktioniert Hartz IV?
Wer länger keine Arbeit hat, bekommt vom Staat Arbeitslosengeld 2, umgangssprachlich Hartz IV. Der Regelsatz liegt derzeit für einen alleinstehenden Arbeitssuchenden bei 424 Euro pro Monat. Oben drauf gibt es unter anderem Geld für angemessenes Wohnen, Heizen und Zuschüsse zur Krankenversicherung. Im Gegenzug sind die Hartz-IV-Empfänger verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um ihre Hilfsbedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. "Fördern und Fordern" nannte einst Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder dieses Prinzip. Wer sich weigert mitzuarbeiten, dem wird die Leistung gekürzt.
Erneuter Rückgang
Welche Sanktionen sieht das Gesetz vor?
Verpassen Arbeitssuchende einen Termin beim Jobcenter, mindert sich der Regelsatz für drei Monate um zehn Prozent. Verweigern Hartz-IV-Empfänger einen zumutbaren Job oder brechen sie eine Ausbildungsmaßnahme ab, wird härter sanktioniert. Für drei Monate werden über 25-Jährigen dann 30 Prozent des Regelsatzes gekürzt. Bei einem zweiten Regelverstoß innerhalb eines Jahres sind es 60 Prozent. Und beim dritten Mal sogar 100 Prozent. Zusätzlich werden in dieser Stufe auch die Gelder für Wohnen und Heizen und der Zuschuss zur Krankenversicherung nicht mehr gezahlt. Bei Kürzungen um mehr als 30 Prozent können die Arbeitssuchenden zumindest Lebensmittelmarken beantragen.
Warten wir es also ab.
Lange ist es erwartet worden, nun soll heute (05.11.2019) um 10,00 Uhr das Urteil zu den strittigen Hartz-IV-Sanktionen bekannt gegeben werden.
Hartz IV auf dem Prüfstand Wegweisendes Urteil zu Sanktionen bei ALG II erwartet
Darf Erwerbslosen das Arbeitslosengeld II gekürzt werden, wenn sie zu Terminen nicht erscheinen, Jobangebote nicht annehmen oder Probearbeiten ablehnen? Diese Frage hat ein Gericht in Thüringen vor vier Jahren zu einem Fall aus Erfurt aufgeworfen. Nun entscheidet das Bundesverfassungsgericht über Sanktionen bei Hartz IV.
https://www.mdr.de/thueringen/west-...gsgericht-urteil-sozialgericht-gotha-100.html
Urteil Bundesverfassungsgericht Sind Hartz-IV-Sanktionen zulässig?
Stand: 05.11.2019 04:25 Uhr
Von Kolja Schwartz, ARD-Rechtsredaktion
Wie funktioniert Hartz IV?
Wer länger keine Arbeit hat, bekommt vom Staat Arbeitslosengeld 2, umgangssprachlich Hartz IV. Der Regelsatz liegt derzeit für einen alleinstehenden Arbeitssuchenden bei 424 Euro pro Monat. Oben drauf gibt es unter anderem Geld für angemessenes Wohnen, Heizen und Zuschüsse zur Krankenversicherung. Im Gegenzug sind die Hartz-IV-Empfänger verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um ihre Hilfsbedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. "Fördern und Fordern" nannte einst Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder dieses Prinzip. Wer sich weigert mitzuarbeiten, dem wird die Leistung gekürzt.
Erneuter Rückgang
Welche Sanktionen sieht das Gesetz vor?
Verpassen Arbeitssuchende einen Termin beim Jobcenter, mindert sich der Regelsatz für drei Monate um zehn Prozent. Verweigern Hartz-IV-Empfänger einen zumutbaren Job oder brechen sie eine Ausbildungsmaßnahme ab, wird härter sanktioniert. Für drei Monate werden über 25-Jährigen dann 30 Prozent des Regelsatzes gekürzt. Bei einem zweiten Regelverstoß innerhalb eines Jahres sind es 60 Prozent. Und beim dritten Mal sogar 100 Prozent. Zusätzlich werden in dieser Stufe auch die Gelder für Wohnen und Heizen und der Zuschuss zur Krankenversicherung nicht mehr gezahlt. Bei Kürzungen um mehr als 30 Prozent können die Arbeitssuchenden zumindest Lebensmittelmarken beantragen.
Warten wir es also ab.