Gewerbeanmeldung, Paragraf 14?

Mona-Lisa schrieb:
EINFACH TUN!!!!

MfG
Mona-Lisa

Hallo Mona-Lisa,

wir wohnen hier auf dem Dorf. Da kann ich nicht "einfach tun", ohne dass es 100% seine Richtigkeit hat. Da steht an jeder Ecke irgendein Blockwart und überall sind die selbsternannten Sittenwächter, die sofort Meldung erstatten ;-)

Deshalb möchte ich, dass alles seine Richtigkeit hat.

Z. B. könnte ich gar nicht wie oben jemand vorgeschlagen hat, Telefonmarketing anmelden, wenn ich dann eigentlich "berate".

Liebe Grüße
Michaela
 
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nagut, jedem das seine, prinzipiell ist tun auch gut, aber ich kenne ein paar die ganz schön am jaulen waren nachdem sie EINFACH NUR TATEN
:weihna1 :weihna1 :weihna1 , das kann selbst ein Indie oder eine ganze Wagenladung davon nicht wieder zusammenpappen *g ...das wars dann mit der sog. Produktivität.....und die möchte hier ja jemand behalten ....


wir wohnen hier auf dem Dorf. Da kann ich nicht "einfach tun", ohne dass es 100% seine Richtigkeit hat. Da steht an jeder Ecke irgendein Blockwart und überall sind die selbsternannten Sittenwächter, die sofort Meldung erstatten ;-)

Hi,

ich gebe Dir was mit auf den Weg,das genauso wichtig wie das UWG vielleicht da noch viel wichtiger ist - es wäre vielleicht hilfreich wenn Du Dein Dorf und die Menschen darum mit eher freundlichen Gedanken segnest, weil wenn Du sie echt so bescheiden "bedenkst" führen sie sich am Ende noch so auf, wobei es ihnen vielleicht vollkommen egal wäre was du treibst, oder vielleicht selbst vorbei schauen würden. Bei so wirklich kleinen Gemeinschaften empfehle ich ein Brunch zur Einführung für alle *g die laufen und futtern können.
Weil Kartenlegen hat nix mit Sitte zu tun, also ich meine Nacktputzer das wäre jetzt ein reißer :weihna1 , aber Kartenlegen das ist schon fast anachronistisch :weihna1 :weihna1

So ein Dorf hat was ......*g


Lieben Gruß

:zauberer1
 
Hallo nochmal,

danke für all die Antworten.
War lustig und interessant *g*
Nur: so richtig weitergebracht hat es mich leider nicht.

"Einfach tun" geht nicht, die Gründe habe ich ja schon erläutert.

Die Sache mit der "Werbung"... könnte es da gewissen Formulierungen geben, mit denen ich mich nicht in Schwierigkeiten bringe? Muss ich jeden Kunden unterschreiben lassen, dass ich kein Arzt etc bin usw.? ;-)

Wer von euch hat in .de ein Gewerbe diesbezüglich angemeldet, wie habt ihr es gehandhabt?
Oder könnt ihr mich an jemanden verweisen, der sich auskennt? Vielleicht kann jemand den Kontakt herstellen?

LG
Alecia
twinkyt@yahoo.de
 
Hallo Alecia,

zunächst einmal kannst du am Dienstag wieder zum Gewerbeamt gehen und die Gewerbeanmeldung nach § 14 wieder zurückziehen/ abmelden, da die "Lebensberatung" in Deutschland unter die "Freien Berufe" fällt und du somit nur zum Finanzamt gehen mußt, um dir dort eine Steuernummer geben zu lassen:

Seit Juli 1998 enthält § 1 Abs. 2 S. 1 PartGG die folgende Definition der Freien Berufe:

"Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage
besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung
die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige
Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der
Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt."

Der Vorteil der Freiberufler ist, das du zwar selbsständig bist und somit die selben Steuerabsatzvorteile hast, jedoch erst am Ende des Jahres eine normale Einkommenssteuererklärung dem Finanzamt ablieferst.

Der Begriff "Lebensberatung" ist in Deutschland noch nicht geschützt (im Gegensatz zu Österreich) und bedingt daher keine Ausbildungsnachweise. Ob dies nun gut oder schlecht ist, darüber wurde sich schon in einem anderen Thread ausgelassen.

Da inzwischen auch in Deutschland vergleichende Werbung zugelassen ist §6 UWG, solltest du nur vorher beachten das du z.B.

•Der Mitbewerber und das, worauf sich der Vergleich bezieht, darf durch den Vergleich nicht herabgesetzt oder verunglimpft werden.

Weitere Informationen erhältst du bei der IHK.

Du mußt keinem einzelnen Kunden schriftlich geben das deine Auskünfte den Arzt nicht ersetzen, dazu reicht ein Aushang in deinem Beratungszimmer, bzw. bei Telefonberatung einen Satz im Profiltext.

Lieben Gruß,

Sternchen
 
Hi,

schon ganz gut, das PartGG heranzuziehen, es wird jedoch für "PARTNER-gesellschaften" angewendet. Allerdings möchte sie eine Enzelgründung durchführen.



Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis aus: http://bundesrecht.juris.de/partgg/

§ 1

Voraussetzungen der Partnerschaft

(1) Die Partnerschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus. Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein.

(2) Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt. Ausübung eines Freien Berufs im Sinne dieses Gesetzes ist die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen, Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen, hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnlicher Berufe sowie der Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.

(3) Die Berufsausübung in der Partnerschaft kann in Vorschriften über einzelne Berufe ausgeschlossen oder von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht werden.

(4) Auf die Partnerschaft finden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gesellschaft Anwendung.


Der große Vorteil des PartGG ist besonders für Ärzte, Rechtsanwälte interessant, falls es hier zu Beratungs- oder Behandlungsfehlern kommt, haftet nur der jenige der das Fehlverhalten vertreten muss, nicht wie in der BGB Gesellschafte alle für einen - unbeschränkt.

D.h. die Gründung der PartGG wäre auch hinfällig - und ihr Gang direkt zum Finanzamt (FA) .

Die Infos gibt Dir das Finanzamt, sich mit denen zu unterhalten ist immer ganz gut. Die Steuererklärung zu machen ist auch ganz leicht, ich bin eine total faule Socke und leiste mir immer das WISO Prgramm, ersteigere es eh immer auf den letzten Drücekr bei Ebay - und erledige dann alles selbst. Vielleicht hiflt Dir ja einer Deiner Nachbarn gegen ein x Kartenlegen zu Nikolaus *g...


Du mußt keinem einzelnen Kunden schriftlich geben das deine Auskünfte den Arzt nicht ersetzen, dazu reicht ein Aushang in deinem Beratungszimmer, bzw. bei Telefonberatung einen Satz im Profiltext.

Stimmt, muss sie nicht, aber um es ganz ordentlich zu machen, muss der Kunde das vor Abschluss des Vertrags (Dienstleistng) über diesen Umstand informiert werden.

Ich überlege nur gerade, ich hatte mal für einen Arzt die Buchhaltung in Ordnung gebracht, .... weißt Du Sternchen67 zufällig, ob die Rechnungen bzw. Honorarfodergunen dann mit 7 % Mwst. gestellt werden ?

Ich überlege gerade - aber das weiß das FA garantiert ....egal...

Jedenfalls, kannst jetzt beim Amt bescheid geben, dass Du nach reiflicher Überlegung und Beratung zu dem Ergebnis gekommen bist, dass es sich bei Deiner Tätigkeit um einen freien Beruf handelt, weil Du "Lebensberatung" "Coaching" durchführst, und beim FA , dass Du ja alleine selbstständig tätig wirst und mangels Partner evtl. keine PartGG gründen kannst / brauchst - und gerne eine Steuernummer hättest.

Mehr fällt mir aktuell zu den Fragen die Du gestellt hast nicht ein. :confused:

Liebe Grüße
Indie
 
Hallo Indie,

bin keine Juristin und BWLerin ;-) nur ´ne selbstständige Dipl.Sozialarbeiterin.

Würde mal von den derzeit 16% MwSt. für Buchhaltungstätigkeiten ausgehen, aber da weiß das Finanzamt besser Bescheid :)

Lieben Gruß,

Sternchen
 
Hallo,

sag nicht NUR *g gut das es euch gibt :liebe1:

Ich war nur etwas überrascht was für Klimmzüge notwendig sind, um so etwas wie "Kartenlegen" etc... ausführen zu können.

Immerhin hat mich die Frage dazu bewogen, noch mal genauer nachzufragen bei einem Gewerbeamt, weil ich bald eine Kurs halte da geht es um Massage, Klangschalen, Aroma, (also alles nicht medizinische Berufe) etc....


Auf die Idee mit Telefonmarketing zu kommen finde ich ziemlich kreativ, ehrlich gesagt ...:weihna1 und Beratung hat mich auch auf eine Idee gebracht ...


Viele liebe Grüße
Indie
 
Alecia schrieb:
Hallo nochmal,

danke für all die Antworten.
War lustig und interessant *g*
Nur: so richtig weitergebracht hat es mich leider nicht.

"Einfach tun" geht nicht, die Gründe habe ich ja schon erläutert.

Die Sache mit der "Werbung"... könnte es da gewissen Formulierungen geben, mit denen ich mich nicht in Schwierigkeiten bringe? Muss ich jeden Kunden unterschreiben lassen, dass ich kein Arzt etc bin usw.? ;-)

Wer von euch hat in .de ein Gewerbe diesbezüglich angemeldet, wie habt ihr es gehandhabt?
Oder könnt ihr mich an jemanden verweisen, der sich auskennt? Vielleicht kann jemand den Kontakt herstellen?

LG
Alecia
twinkyt@yahoo.de

Hallo Alecia,

warum machst du es dir denn so kompliziert? Du hast ein Gewerbe angemeldet mit "Allgemeiner Lebensberatung" Und eine BERATUNG ist und bleibt eine BERATUNG - jemand kommt zu dir und erhält einen Rat - - - dem er folgen kann oder nicht ... Du verordnest doch nichts, oder? Wenn du natürlich davon ausgehst, dass Kartenlegen eine Zukunftsvorausschau ist, an der man sowieso nichts ändern kann, dann sieht das schon anders aus. Kommt halt drauf an, wie du Kartenlegen definierst.... ?

Ggf. suche einen Rechtsanwalt auf, der dich da *berät* - und da hast DU dann die Wahl, ob du dem Rat folgst oder nicht ;-))

LG
Esofrau
 
Indie schrieb:
Ich überlege nur gerade, ich hatte mal für einen Arzt die Buchhaltung in Ordnung gebracht, .... weißt Du Sternchen67 zufällig, ob die Rechnungen bzw. Honorarfodergunen dann mit 7 % Mwst. gestellt werden ?

Hi Indie,

Freiberufler sind NICHT umsatzsteuerpflichtig... deshalb darf auch keine Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden. :)

LG
Esofrau
 
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Esofrau schrieb:
Hi Indie,

Freiberufler sind NICHT umsatzsteuerpflichtig... deshalb darf auch keine Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden. :)

LG
Esofrau

Liebe Esofrau,
mit Verlaub, aber das ist definitiv nicht wahr!
Ich frage mich, wie man auf so etwas kommt. :confused:

http://www.foerderland.de/310.0.html

Umsatzsteuer



Alle Gewerbetreibenden und die meisten Freiberufler (ausgenommen sind z. B. Ärzte und Zahnärzte für Umsätze aus ihrer ärztlichen Tätigkeit), werden vom Staat verpflichtet, ihren Kunden Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer, USt.) in Rechnung zu stellen. Sie beträgt aktuell in der Regel 16% des in Rechnung gestellten Betrages („Nettoumsatz“).
 
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