Gewerbe für Reiki?

olibanum

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berlin
Hallo ihr lieben,
ich frag mal direkt drauf los, da ich mir denk es sind einige erfahrenere hier;)

Ist es mittlerweile so, das ein Reikipraktizierender einen Heilpraktikerschein auf Psychotherapie benötigt, um praktizieren zu dürfen oder einfach ein Gewerbe anmelden und los gehts?

Hinzu;…
dürfte man die Reikipraxis mit zum Beispiel anderen Angeboten unter einem Gewerbeschein anbieten. Wie zum Beispiel, .. Reiki-Energiearbeit/ Energiemassagen/ Aromatherapie/ Tarot?

Ich danke euch schon jetzt für Antworten und bitte nur um ernstgemeinte Hilfe.

Danke!

Viele Grüße, O*
 
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Hey Olibanum,

in Deutschland kannst Du, gleich ein Kleingewerbeschein anmelden.
Ich würde empfehlen dies erst zutun, wenn Du wenigstens Reikimeister bist und dann kannst Du schauen, was Dich noch interessiert.

Bei Massage mußt Du vorsichtig sein, weil kein Heiler einen Kunden berühren darf, außer es wurde vertraglich anders vereinbart.

Reiki darfst Du auch nicht mit HP kombinieren, wenn das jemand weiß und es nicht gut mit Dir meint, kannst Du deinen Schein bald los sein. Reiki zählt zu den nicht bewiesenen Methoden und muß in einen anderen Raum praktiziert werden, d.h ein Raum für HP und einen anderen für Reiki.

Alles liebe,
weißerRabe
 
WeißerRabe;4673685 schrieb:
Hey Olibanum,

in Deutschland kannst Du, gleich ein Kleingewerbeschein anmelden.
Ich würde empfehlen dies erst zutun, wenn Du wenigstens Reikimeister bist und dann kannst Du schauen, was Dich noch interessiert.

Bei Massage mußt Du vorsichtig sein, weil kein Heiler einen Kunden berühren darf, außer es wurde vertraglich anders vereinbart.

Reiki darfst Du auch nicht mit HP kombinieren, wenn das jemand weiß und es nicht gut mit Dir meint, kannst Du deinen Schein bald los sein. Reiki zählt zu den nicht bewiesenen Methoden und muß in einen anderen Raum praktiziert werden, d.h ein Raum für HP und einen anderen für Reiki.

Alles liebe,
weißerRabe




hallo weißer rabe,

ich danke dir für deine antwort.
bin verblüfft, .....
wie kleingespalten das doch alles vom staat ist.
kenne jedoch heilpraktiker die auch und gerade um reiki zu praktizieren ihren heilpraktiker gemacht haben, .....
gut, .....ob sie dies in zwei unterschiedlichen räumen praktizieren weiß ich nicht hundert pro.
hinzu ist auch eine information welche zu mir kam, das es mittlerweile staatlich erlaubt ist seinem klientem die hände aufzulegen.

na achherje, .....so ein kaudaweltsch ;)
vielen lieben dank für den tip mit dem gewerbeschein, auf welches gebiet bezogen würdest du ihn anmelden?
körperarbeit? energiearbeit?

herzliche grüße, o*
 
Hi,

für jegliche Tätigkeit, die Du gewerblich ausübst (selbst wenn Du nur Spenden annimmst) musst Du ein Gewerbe anmelden, es sei denn, dein Gewerbe zählt zu den sogenannten freien Berufen (einfach mal "Freiberufler" googeln).

Ob deine Tätigkeit als Reiki Praktizierender vom Gewerbeausfsichtsamt einfach genehmigt wird, oder ob Du als jemand eingeschätzt wirst, der therapeutisch arbeitet und somit natürlich eine Zulassung zum Heilpraktiker oder Mediziner haben muss, scheint immer noch teilweise willkürlich von den Ordnungsämtern festgelegt zu werden.

Wie bei einer Anmeldung als reiner Reiki Praktizierender deine Tätigkeit aussehen darf und was Du alles beachten musst, erfährst Du unter anderem beim "Dachverband Geistig Heilen" und beim "ProReiki" Reiki Verband. Kurz gesagt, Du darfst keine Diagnosen stellen (auch keine "Auradiagnose" oder "das Chakra ist blockiert" Diagnose) und Krankheiten oder Beschwerden nicht lindern oder heilen oder vorgeben oder versprechen das zu tun.

Wenn Du Aromatherapie anbieten willst, brauchst Du eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (und zwar nicht nur HP-Psych.).

Wenn Du Massagen anbieten willst, kannst Du das auf der Ebene der Wellness Massagen tun (Hygiene Vorschriften des Landes Berlin beachten!), musst dann aber eine Wellness Massage Praxis anmelden (und kannst da auch rein zur Entspannung und zum Wohlfühlen deine Reiki Hände auflegen).

Heilpraktiker dürfen übrigens ganz selbstverständlich auch Reiki anbieten, sie haben, was die Wahl der Therapie angeht, nämlich eine ähnliche gesetzliche Therapiefreiheit wie der Arzt. Einschränkungen dieser Freiheit können unter Umständen durch einen Heilpraktiker-Berufsverband geschehen, den kann man aber frei wählen...
Und Heiler dürfen durchaus die Hände auflegen :rolleyes: , das ein Klient vorher darüber aufgeklärt wird, wie eine Reiki-Handauflegung geschieht und sich damit einverstanden erklärt, sollte klar sein.

Und Du musst auch nicht "wenigstens" Reikimeister sein, um Reiki an anderen gewerblich oder privat zu praktizieren - im Gegenteil, je mehr Du bereits mit dem ersten Grad andere behandelst, desto besser wirst Du es als Meister anderen einmal beibringen können. Und Du wärest "in den Handschuhen" von Reikigroßmeistern wie Hayashi und Takata, die das ebenso ge-hand-habt haben mit dem ersten Grad ;)
lg
 
Wenn man ein Gewerbe anmeldet, möchte man auch Geld damit verdienen und somit ist Erfahrung schon vorhanden und man weiß was man kann.
Mir würde es niemals einfallen, wenn ich gerade mal den ersten Grad im Reiki habe, dies kostenpflichtig auf den Markt zu werfen. Dies tun viele und deshalb bekommt das Thema Energiearbeit auch immer mehr einen schlechten Ruf, weil Hinz und Kunz was anbieten, was Sie noch garnicht können, nur weil Sie Geld damit verdienen wollen und weil Sie es noch nicht richtig können, sprechen die Menschen dann von Abzocke und das das alles ja nix taugt.

In der Energiearbeit braucht man Zeit, Geduld und viel Erfahrung. Um diese Erfahrung zu bekommen, kann man bei der Familie, Bekannte und Freunde schon mal anfangen und dann seine Gabe erstmal kostenlos Anbieten.

Wenn man dann genügend Erfahrung gesammelt hat und sich weitergebildet hat ( Meistergrad ) kann man ein Gewerbe eröffnen und kann auch pro Sitzung seinen Preis verlangen.

Du kannst das Kleingewerbe unter Energiearbeit anmelden. Im Laufe der Zeit wirst du Dich weiter entwickeln und es wird noch einiges dazu kommen, dann kann man das Gewerbe auch ummelden. Dies ist garkein Problem.
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo farnrabe, weißer rabe,…

vielen lieben dank für eure antworten1 also ist es ähnlich so wie ich es mir gedacht habe.
meinen meister grad habe ich einige jahre und habe das glück im familen/freundeskreis praktizieren zu dürfen so wie es dann takata & hayashi es ge-hand-habt-haben.

herzliche grüße und vielen lieben dank für eure zeit!o*
 
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Lieber olibanum,
nach der Anmeldung wird sich das Finanzamt bei dir melden. Wenn du hier die Kleinunternehmer-Regelung wählst brauchst du keine MwSt. abführen, darfst diese dann aber auch nicht in einer Rechnung/Quittung ausweisen. Achte hier darauf das Kreutzchen zu setzen, denn sonst bist du für nächsten 5 Kalenderjahre an die Umsatzsteuer gebunden. Bei deiner Umsatzschätzung solltest du unter 17.500€ liegen, denn sonst fällt die Kleinunternehmerregelung weg. ;)

Ich wünsche Dir viel Freude bei deinem Vorhaben. :)

liebe Grüße
Alesius
 
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