Falls so ein Gelübde tatsächlich besteht, kannst du es mit der gleichen Entscheidung(skraft) auflösen, mit der du es abgelegt hast.
Du mußt überzeugt davon sein, dass du es auflösen willst. Oft hat jemand das Gefühl, es nicht auflösen zu dürfen, dann wird es in der Regel nicht durch verbale Neuentscheidung gelöst, dann muss man tiefer schürfen.
Wenn nix gröberes dranhängt könnte das aber reichen, zumindest kann es nicht schaden es zu probieren.
LG silberelfe