Krin le Fee
Mitglied
Hallo Ihr Lieben,
ich bitte wieder um ein wenig Hilfe...
Nachdem ich jahrenlang mit Mühe und Not die Schulden meines Ex-Mannes abbezahlt habe, und so langsam endlich ein bisschen Licht im Tunel sah, kam sofort -wie hätte es sonst sein sollen!- der nächste Mist auf mich zu:
Unser Amtsgericht will nun, dass ich, von ihnen aus auch Ratenweise, die Kosten unserer Scheidung nachträglich bezahle...und zwar die gesamte Summe , auch sein Anteil, denn die Eheleute dann als Gesamtschuldner gelten, und wenn der eine Privatinsolvenz meldet(mein Ex) haftet der andere (meine Wenigkeit) für den gesamten Betrag... Schöne Schei****!!!
Sie sind nämlich 2 Jahre nach der Scheidung verpflichtet zu prüfen ob die beiden Seiten zahlungsfähig sind, und wenn das nicht der Fall ist, verjährt die Summe und der Schuld verfällt. Wenn aber einer zahlungsfähig ist, nud sei es nur mit ein PAar Euro im Monat, bekommt er alles aufs Auge gedrückt und man kann ihm nicht nur die Schulden der Scheidung auferlegen sondern auch die anwältlichen Kosten.. als ich das schreiben des Gerichts sah, war ich völlig auf dem Boden...ich habe auch noch offene Beträge, die restlichen ein Paar, die zu begleichen sind, und das habe ich auch dem Gericht erzählt...sie wollten Nachweise haben und die haben die auch bekommen...habe sie auch drauf hingewiesen ,dass ich schon seit JAhren am Zahlen bin und mich nur sehr mühsam durchgeschlagen habe..nun warte ich drauf, ob das der Herrschaften ausreicht und sie mich von der Zahlung befreien.
Ich habe drauf ein Blatt gelegt- Frage:
Wird das Gericht zu meinen Gunsten entscheiden und mich von der Zahlungspflichten der Prozesskostenhilferückzahlung befreien?
Hier das Blatt:









...und nu???
Wäre euch dankbar wenn ihr mir bei der Deutung hilft..
Vielen Dank und liebste Grüße!
Rosi
ich bitte wieder um ein wenig Hilfe...
Nachdem ich jahrenlang mit Mühe und Not die Schulden meines Ex-Mannes abbezahlt habe, und so langsam endlich ein bisschen Licht im Tunel sah, kam sofort -wie hätte es sonst sein sollen!- der nächste Mist auf mich zu:
Unser Amtsgericht will nun, dass ich, von ihnen aus auch Ratenweise, die Kosten unserer Scheidung nachträglich bezahle...und zwar die gesamte Summe , auch sein Anteil, denn die Eheleute dann als Gesamtschuldner gelten, und wenn der eine Privatinsolvenz meldet(mein Ex) haftet der andere (meine Wenigkeit) für den gesamten Betrag... Schöne Schei****!!!
Sie sind nämlich 2 Jahre nach der Scheidung verpflichtet zu prüfen ob die beiden Seiten zahlungsfähig sind, und wenn das nicht der Fall ist, verjährt die Summe und der Schuld verfällt. Wenn aber einer zahlungsfähig ist, nud sei es nur mit ein PAar Euro im Monat, bekommt er alles aufs Auge gedrückt und man kann ihm nicht nur die Schulden der Scheidung auferlegen sondern auch die anwältlichen Kosten.. als ich das schreiben des Gerichts sah, war ich völlig auf dem Boden...ich habe auch noch offene Beträge, die restlichen ein Paar, die zu begleichen sind, und das habe ich auch dem Gericht erzählt...sie wollten Nachweise haben und die haben die auch bekommen...habe sie auch drauf hingewiesen ,dass ich schon seit JAhren am Zahlen bin und mich nur sehr mühsam durchgeschlagen habe..nun warte ich drauf, ob das der Herrschaften ausreicht und sie mich von der Zahlung befreien.
Ich habe drauf ein Blatt gelegt- Frage:
Wird das Gericht zu meinen Gunsten entscheiden und mich von der Zahlungspflichten der Prozesskostenhilferückzahlung befreien?
Hier das Blatt:









...und nu???
Wäre euch dankbar wenn ihr mir bei der Deutung hilft..
Vielen Dank und liebste Grüße!
Rosi