Frage zu Arbeitsrecht

Mondgoettin

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Eine Bekannte von mir die in einem krankenhaus auf Station arbeitet wurde wegn 2 Tage kranksein von ihrer Stationsleitung gerueffelt! Und am selben tag rief sie meine Bekannte zuhause an und fragte sie aus,wann sie wiederkommt was sie den hat und sie koenne doch diese tage noch arbeiten,wenn sie etwas rumhumpeln wuerde,sie wuerde die paar stunden schon schaffen!etc..etc..hat sie quasi genoetigt,auf die arbeit zu kommen.Achja und sie hat ihr angedroht dass sie das kranksein"nacharbeiten"muss!!Darf die das?:confused:

Und sie hat ihr gesagt,wann sie gedenke,wieder krank zu machen,wenn ihr Fuss verheilt ist.Ist das nicht unglaublich???:confused: Meine Bekannte ist fix und fertig,aber ihre Stationsleitung ist wie eine Sklaventreiberin

Was denkt ihr sind ihre Rechte als Arbeitnehmerin?Meine Bekannte ist ziemlich fertig gewesen.
 
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Meine freundin macht fast niemals krank.Alle haben Angsst vor der Stationsleitung!Haben auch panische Angst,krankzuwerden>Meine Bekannte hat schon mit Fieber,Blasenentzuendung deswegen gearbeitet obwohl der arzt sie gewarnt hat.schlimm,oder?Ist das Kranksein nun verboten?
 
Dürfen darf der Arbeitgeber das natürlich nicht, aber er kann. Ich habe schon Arbeitnehmer mit regem Kundenkontakt mit Windpocken zur Arbeit gehen sehen.
Ist es eine private Institution, werden die ausgebrannten Mitarbeiter für gewöhnlich mit der Lieblingsbegründung Umstrukturierung gekündigt.
Dagegen kommt man nur schlecht an und wenn man Glück hat bekommt man vor Gericht noch eine Abfindung.
Der Job ist dann trotzdem weg.
Aber auch sowas spricht sich rum. Und irgendwann ist es dann das Aus für den Betrieb.
 
Moludeami schrieb:
Dürfen darf der Arbeitgeber das natürlich nicht, aber er kann. Ich habe schon Arbeitnehmer mit regem Kundenkontakt mit Windpocken zur Arbeit gehen sehen.
Ist es eine private Institution, werden die ausgebrannten Mitarbeiter für gewöhnlich mit der Lieblingsbegründung Umstrukturierung gekündigt.
Dagegen kommt man nur schlecht an und wenn man Glück hat bekommt man vor Gericht noch eine Abfindung.
Der Job ist dann trotzdem weg.
Aber auch sowas spricht sich rum. Und irgendwann ist es dann das Aus für den Betrieb.
aber ist das nicht eindringen in die privatsphaere?und es ist eine staatliche einrichtung im uebrigen,hat man da nicht mehr recht?(oeffentlicher dienst):confused:
 
Mondgoettin schrieb:
Eine Bekannte von mir die in einem krankenhaus auf Station arbeitet wurde wegn 2 Tage kranksein von ihrer Stationsleitung gerueffelt!
In wiefern, Mondgoettin?

Mondgoettin schrieb:
Und am selben tag rief sie meine Bekannte zuhause an und fragte sie aus,wann sie wiederkommt
Das ergibt sich aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihres Arztes.

Mondgoettin schrieb:
Eingriff in die Privatsphäre. Deine Bekannte muss nicht antworten.

Mondgoettin schrieb:
und sie koenne doch diese tage noch arbeiten,wenn sie etwas rumhumpeln wuerde,sie wuerde die paar stunden schon schaffen!
Niemand, der arbeitsunfähig geschrieben ist, sollte arbeiten gehen!
Das ist fatal, wenn es z.B. zu einem Arbeitsunfall kommt!

Mondgoettin schrieb:
Achja und sie hat ihr angedroht dass sie das kranksein"nacharbeiten"muss!!Darf die das?:confused:
Nein.

Mondgoettin schrieb:
Und sie hat ihr gesagt,wann sie gedenke,wieder krank zu machen,wenn ihr Fuss verheilt ist.Ist das nicht unglaublich???
Der Vorwurf des "Krankmachens" sollte ausgeräumt werden (Betriebsrat).
Einblick in die Personalakte bzgl. Einträge zu dem Vorfall sollte man verlangen.

Gruss
LB
 
die stationsleitung hat sie egerueffelt indem sie ihr klar machte,dass alle boese sind wegen ihres krankseins.was nicht der wahrheit entsprach denn meine freundin hat mit kollegen telefoniert,die gar nichts davon wussten....:nudelwalk

von dem telefonat der stationsleitung.
 
Gibt es in Deutschland nicht etwas Vergleichbares wie die Arbeiterkammer? Wo Arbeitnehmer kostenlos Auskunft bekommen? Tut mir wirklich leid, dass ich für Dtld nicht weiter helfen kann.
 
Mondgoettin schrieb:
die stationsleitung hat sie egerueffelt indem sie ihr klar machte,dass alle boese sind wegen ihres krankseins.
Es ist Aufgabe der Stationsleitung, krankheitsbedingte
Ausfälle durch geeignete Massnahmen abzufedern.
Z.B. durch zeitweise Verlegung von Kräften anderer
Stationen.

Ich würde mir an ihrer Stelle davon absolut nix
annehmen.

Und mit dem Betriebsrat sprechen!

Gruss
LB
 
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Sorry, Baron, aber das ist jetzt wirklich naiv. Die Bedingungen im Pflegebereich sind andere...und was ich mitgekriegt habe, gibt es da in Ö und Dtld keinen wirklichen Unterschied.

Mondgöttin, deine Freundin braucht rechtlichen Beistand. Weiss denn niemand kostenlose Möglichkeiten in Dtld?
 
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