Frage an alle Selbständigen in einer Heilertätigkeit - Bitte um Hilfe !!!

I

Ivonne

Guest
Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich bitte um Hilfe, eure Erfahrungen in selbständigen Heilertätigkeiten.

Folgende Situation:
Meine Freundin hat sich bereits mehrmals selbständig gemacht. Medium, Heilerin, Spirituelle Lebensberaterin.

Sie bekam bei der ersten Selbständigkeit Post von der BGW (Genossenschaft für Heilberufe). Keine Ahnung, doof gelaufen, hat sie sich dort angemeldet und jährlich Beiträge bezahlt.

Dann hat sie die Selbständigkeit aufgegeben, um einige Jahre später eine neue anzumelden. Wieder bekam sie Post von der BGW, aber direkt eine Beitragsrechnung. Sie ließen sich auf nichts ein, sie musste zahlen.
Es scheint fast so, dass sie nun bei denen auf einer Liste steht und immer zahlen muss, völlig egal welches Gewerbe sie betreibt. Das kann doch nicht richtig sein.

Meine Info ist, dass der Beitritt in eine Berufsgenossenschaft im Ermessen des Selbständigen liegt, sofern er/sie keine Angestellten hat.

Frage nun: Ist es richtig, dass auch für Heilberufe diese Regelung gilt? Oder muss man in Heilerberufen in eine Genossenschaft eintreten und warum dann?
Und muss sie jetzt automatisch immer zahlen, egal mit was sie sich selbständig macht?
Ist ein Widerspruch möglich?

Hat jemand Erfahrung damit gemacht, erst einer Genossenschaft beigetreten zu sein und dann einen Weg gefunden, dass ein Austritt möglich war?

Ich hoffe, es liest hier jemand, der mir Antworten geben kann. Gerne auch per PN.

Herzlichen Dank und liebe Grüße.

Guten Rutsch natürlich auch.

Ivonne
 
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Liebe Ivonne,

hier zwei Bildschirmfotos des Gesetzes, in dem steht, dass Gesundheitsberufe pflichtversichert sind.

Bildschirmfoto vom 2020-01-01 01:56:25.png

Bildschirmfoto vom 2020-01-01 01:57:05.png

Es geht hier um 9. im zweiten Bild.
Auf diesen Satz beruft sich wohl das Gericht im von @Orphina verlinkten Fall.

Allerdings gibt es Ausnahmen, siehe folgende Bildschirmfotos:

Bildschirmfoto vom 2020-01-01 02:00:31.png

Bildschirmfoto vom 2020-01-01 02:01:03.png

Die Lage scheint nur eindeutig.

Zumal auch hier ein Urteil ist, das die Zwangsmitgliedschaften in den Berufsgenossenschaften bestätigt.

https://www.kostenlose-urteile.de/B...-gesetzlicher-Unfallversicherung.news3985.htm

Es gelten also nur die Ausnahmen, die im §4 SGB 7 genannt sind.
Konkret: Wenn Deine Freundin Heilpraktikerin ist (diesen Schein hat), kann sie sich auf die Versicherungsfreiheit berufen. Allerdings bräuchte sie sich dann auch nicht als Gewerbe anzumelden.

https://www.gewerbe-anmelden.info/freiberufler/wer-zaehlt-dazu.html

Es ist die Frage, wieso sich Deine Freundin nicht als Freiberuflerin sieht. Heilberufe sind i.d.R. Freiberufe in D.

Der Fehler, der hier gemacht wurde, ist womöglich die Gewerbeanmeldung.
Das Ordnungsamt ist nicht in der Lage, zu beurteilen, ob Du Dich als Gewerbe anmelden musst – es ist also sinnlos sich darüber zu ärgern, dass die einen darauf nicht hinweisen können!!

Hier eine Liste der Katalogberufe = Freiberufe
https://www.lexoffice.de/lexikon/katalogberufe-freiberuflich/

Ich würde z.B. diesen Anwalt oder diese Kanzlei um Rat bitten:
https://www.georgepartner.de/rechtsgebiete/gesellschaftsrecht/freiberufler-selbststaendige/
Allerdings sollte klar sein, dass bereits eine einzige Beratung bei einem solchen Anwalt locker 500 Euro, wenn nicht 1000 Euro kosten wird.

Und dann noch: ich bin Laie! Dies kann einen Rat z.B. bei einem Anwalt der zuständigen Kammern (z.B. IHK) nicht ersetzen.
Ich habe bei einer Internetsuche keinen Fachanwalt für solche Fälle gefunden, aber eben die IHK müsste so etwas wissen oder auch ein Heilpraktiker-Verein oder eben die verlinkte Anwaltskanzlei.

Allerdings gibt es wohl auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Beitragsfreiheit bei der Berufsgenossenschaft zu stellen. Das wäre also auch noch zu prüfen.

Aber es ist auch zu bedenken, wie gross der Aufwand ist, da raus zu kommen, verrechnet mit der Höhe des Beitrages.
Also bei 137 Euro im Jahr ist es vielleicht besser, eine zwei drei vier Stunden mehr zu arbeiten, als sich in dieser Zeit zu ärgern.

Wenn es allerdings einen persönlichen Erfolg in dieser Sache braucht, lohnt es sich, zu prüfen, ob die Sache überhaupt erfolgreich werden kann.

Ja, es ist viel. Ich hoffe es hilft Dir trotzdem weiter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten M
Liebe Ivonne,

hier zwei Bildschirmfotos des Gesetzes, in dem steht, dass Gesundheitsberufe pflichtversichert sind.

Anhang anzeigen 69701

Anhang anzeigen 69702

Es geht hier um 9. im zweiten Bild.
Auf diesen Satz beruft sich wohl das Gericht im von @Orphina verlinkten Fall.

Allerdings gibt es Ausnahmen, siehe folgende Bildschirmfotos:

Anhang anzeigen 69703

Anhang anzeigen 69704

Die Lage scheint nur eindeutig.

Zumal auch hier ein Urteil ist, das die Zwangsmitgliedschaften in den Berufsgenossenschaften bestätigt.

https://www.kostenlose-urteile.de/B...-gesetzlicher-Unfallversicherung.news3985.htm

Es gelten also nur die Ausnahmen, die im §4 SGB 7 genannt sind.
Konkret: Wenn Deine Freundin Heilpraktikerin ist (diesen Schein hat), kann sie sich auf die Versicherungsfreiheit berufen. Allerdings bräuchte sie sich dann auch nicht als Gewerbe anzumelden.

https://www.gewerbe-anmelden.info/freiberufler/wer-zaehlt-dazu.html

Es ist die Frage, wieso sich Deine Freundin nicht als Freiberuflerin sieht. Heilberufe sind i.d.R. Freiberufe in D.

Der Fehler, der hier gemacht wurde, ist womöglich die Gewerbeanmeldung.
Das Ordnungsamt ist nicht in der Lage, zu beurteilen, ob Du Dich als Gewerbe anmelden musst – es ist also sinnlos sich darüber zu ärgern, dass die einen darauf nicht hinweisen können!!

Hier eine Liste der Katalogberufe = Freiberufe
https://www.lexoffice.de/lexikon/katalogberufe-freiberuflich/

Ich würde z.B. diesen Anwalt oder diese Kanzlei um Rat bitten:
https://www.georgepartner.de/rechtsgebiete/gesellschaftsrecht/freiberufler-selbststaendige/
Allerdings sollte klar sein, dass bereits eine einzige Beratung bei einem solchen Anwalt locker 500 Euro, wenn nicht 1000 Euro kosten wird.

Und dann noch: ich bin Laie! Dies kann einen Rat z.B. bei einem Anwalt der zuständigen Kammern (z.B. IHK) nicht ersetzen.
Ich habe bei einer Internetsuche keinen Fachanwalt für solche Fälle gefunden, aber eben die IHK müsste so etwas wissen oder auch ein Heilpraktiker-Verein oder eben die verlinkte Anwaltskanzlei.

Allerdings gibt es wohl auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Beitragsfreiheit bei der Berufsgenossenschaft zu stellen. Das wäre also auch noch zu prüfen.

Aber es ist auch zu bedenken, wie gross der Aufwand ist, da raus zu kommen, verrechnet mit der Höhe des Beitrages.
Also bei 137 Euro im Jahr ist es vielleicht besser, eine zwei drei vier Stunden mehr zu arbeiten, als sich in dieser Zeit zu ärgern.

Wenn es allerdings einen persönlichen Erfolg in dieser Sache braucht, lohnt es sich, zu prüfen, ob die Sache überhaupt erfolgreich werden kann.

Ja, es ist viel. Ich hoffe es hilft Dir trotzdem weiter.


Guten Morgen Hakage,

ich wünsche dir ein gesegnetes neues Jahr :)

Ich danke dir sehr für deine Mühe. Da kann ich schon etwas mit anfangen. Meine Freundin ist leider keine Heilpraktikerin, dann wäre es einfach. Sie ist ein Heilmedium, ohne Zertifikate. Sie legt u. a. Hände auf.
Es macht halt stutzig, dass sie immer angeschrieben wurde, also bezahlen musste. Selbst als das Gewerbe Spirituelle Lebensberatung hieß. Der Beitrag belief sich auf 175 Euro.
Ich habe gerade auch noch mal gegooglelt. Da stand auf einer Gründerseite, dass keine Verpflichtung für Einzelunternehmer, Kleinunternehmer besteht, sich zu versichern, wenn sie keine Angestellten haben.
Um persönlichen Erfolg geht es hier nicht.

Ich bedanke mich herzlich für deine Mühe, die du dir gemacht hast. Werde das nochmal in Ruhe lesen.

Liebe Grüße

Ivonne
 
Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich bitte um Hilfe, eure Erfahrungen in selbständigen Heilertätigkeiten.

Folgende Situation:
Meine Freundin hat sich bereits mehrmals selbständig gemacht. Medium, Heilerin, Spirituelle Lebensberaterin.

Sie bekam bei der ersten Selbständigkeit Post von der BGW (Genossenschaft für Heilberufe). Keine Ahnung, doof gelaufen, hat sie sich dort angemeldet und jährlich Beiträge bezahlt.

Dann hat sie die Selbständigkeit aufgegeben, um einige Jahre später eine neue anzumelden. Wieder bekam sie Post von der BGW, aber direkt eine Beitragsrechnung. Sie ließen sich auf nichts ein, sie musste zahlen.
Es scheint fast so, dass sie nun bei denen auf einer Liste steht und immer zahlen muss, völlig egal welches Gewerbe sie betreibt. Das kann doch nicht richtig sein.

Meine Info ist, dass der Beitritt in eine Berufsgenossenschaft im Ermessen des Selbständigen liegt, sofern er/sie keine Angestellten hat.

Frage nun: Ist es richtig, dass auch für Heilberufe diese Regelung gilt? Oder muss man in Heilerberufen in eine Genossenschaft eintreten und warum dann?
Und muss sie jetzt automatisch immer zahlen, egal mit was sie sich selbständig macht?
Ist ein Widerspruch möglich?

Hat jemand Erfahrung damit gemacht, erst einer Genossenschaft beigetreten zu sein und dann einen Weg gefunden, dass ein Austritt möglich war?

Ich hoffe, es liest hier jemand, der mir Antworten geben kann. Gerne auch per PN.

Herzlichen Dank und liebe Grüße.

Guten Rutsch natürlich auch.

Ivonne


liebe @Ivonne
wichtig ist eigentlich welchen Vertrag sie mit der BGW geschlossen hat, vielleicht hätte sie kündigen müssen, ich weiss es nicht,
Dort steht dann auch wie lange gezahlt werden muss oder andere Möglchkeiten.

Ohne diesen kann man doch nur spekulieren,

ansonsten Anwalt fragen!
 
Ich habe da noch etwas gefunden,
wie im momentan vorhandenen Verständnis
zwischen Recht, Gerichten, Verwaltung und Finanzämtern
das Spannungsfeld der Spirituellen Praktiken gesehen wird.

Mein Interpretation ist, dass für einen Status als Freiberufler
eine hohe mentale Qualifikation Voraussetzung ist, sprich: eine lange, fundierte Ausbildung.
Damit einher geht meist die Möglichkeit von Anamnese, Analyse, Diagnose und daraus folgender Behandlung.
Hierfür sind dann z.B. der Heilpraktikerschein vonnöten.

Geistiges Heilen ist ein Gewerbe, das auch als solches angemeldet werden muss,
wenn keine hohe Qualifikation im mentalen Bereich erforderlich ist
und im Wesentlichen mit geistigen oder geistlichen Kräften gearbeitet wird.

Die Unterscheidungen wird im verlinkten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
extrem genau aufgeführt:

https://www.bundesverfassungsgerich...idungen/DE/2004/03/rk20040302_1bvr078403.html

Für Geistiges Heilen leitet das Existenzgründerportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (wieso gerade die ist mir schleierhaft) aus diesem Urteil eine Gewerbenameldungspflicht ab. Ich finde das zwar etwas extrem, aber lies selber:

https://www.existenzgruender.de/Sha...on-freiberufliche-gewerbliche-Taetigkeit.html

Der Dachverband Geistiges Heilen e.V. hat genau dazu keine Auskunft online, aber drumrum:

https://www.dgh-ev.de/fuer-mitglieder/rechtsberatung/haeufige-rechtsfragen.html

https://www.dgh-ev.de/fuer-mitglieder/rechtsberatung.html

https://www.dgh-ev.de/existenzgruendungsberatung.html

...
 
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Hallo ihr Lieben,

sehr interessante und informative Links, die ihr da gepostet habt. Ich danke euch sehr für diese Impulse.

Liebe Grüße

Ivonne
 
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