Liebe Foris,
hobbymäßig beschäftige ich mich mit Ahnenforschung und bin im Zuge dessen auf dieses Post eines anderen Forschers gestossen, welches ich sehr interessant fand. Nach diesem Tatsachenbericht wurden Eltern, die zu alt wurden und für ihr Essen nicht mehr selber sorgen konnten, entsorgt, indem man sie erschlug......
Und hier der Bericht:
Durch einen Bekannten habe ich eine Leichenpredigt aus dem Stadtarchiv Braunschweig aus dem Jahre 1710 erhalten. Darin heißt es unter anderem:
"Die am Caspischen Meere wohnenden Völcker haben nach Bonifinii Bericht ihrer Lands-Leute, wenn sie das siebziegste Jahre erreichet durch Hunger getödtet und aus dem Wege geräumet, welches Coelius Rhodiginus mit einigen beygefügten Umständen bekräftiget. So meldet auch Clemens Alexandrinus von denen Hyberoreis, daß sie ihre Alten, wenn sie das siebzigste Jahr zurück geleget vor ihre Thore der Stadt geführet und daselbst abgethan haben. Bey den Wenden, da sie schon zum christlichen Glauben bekehret worden ist diese schlimme Gewohnheit im Brauche geblieben, daß sie denen Alten, die nicht mehr ihr Brod verdienen können gewaltsamer weise vom Brodte geholffen. Albertus Cranzius und aus demselben einige neuere Scribeten erzehlen folgende Begebenheit, ...: Frau Oda des letzten Grafen von Lüchau Tochter, vermählte Gräfin von Manßfeld wolte ihre Eltern besuchen und wie sie ein Ende durch das Lüneburger Land fahren mußte, so hörte sie in einem Holze in den Büschen ein jämmerlich Klagen und Weinen eines alten Mannes...... ...begab sie sich selbst dahin und befand daß einem sehr alter Manne, der nicht mehr arbeiten konnte die Hände gebunden waren, welcher mit vielen Thränen um die Erhaltung seines Lebens bath. Dessen Sohn aber stund bey ihm und machte eine Grube, darein er seinen Vater begraben wollen. Die Gräfin fragte ihn, was er da machte? Worauff er ihr ohn einigen Scheu, weil dergleichen zu thun bey denen Wenden ein alter unstraffbarer Gebrauch wäre, antwortete: Ich habe hier meinen Vater, der ist nun in sein Alter kommen und kann nicht mehr arbeiten noch sich ernehren, deßwegen will ich ihn todtschlagen und begraben. Die Gräfin straffte ihn und hielt ihn das vierdte Gebot vor, die Eltern nach Gottes Befehl zu ehren. ... Er aber antwortete Ihr: Er könnte das Brod nicht seinen Kindern nehmen derer er viele hätte und dasselbe einem alten unnützen Kerl geben. Worüber die Gräfin beweget ward ihm etwas Geld zu seines Vaters Erhaltung mitzutheilen: Bey deßen Annehmung aber der Wende sagte: So lange das Geld währete, wolte er seinen Vater noch leben lassen, wenn aber dasselbe verzehert, müßte er doch dran.
Bericht Ende
Tja....also 1710 ist ja noch nicht allzu lange her und wer weiß, wie viele Jahre der "alte Vater" oder die "alte Mutter" noch "vor das Thor" geführt wurden und ab in die Grube kamen?....
Frage: Werden familientechnisch gesehen die Generationen danach für diese Taten büßen müssen? Es schien doch so zu sein, daß bei der Beseitigung keinerlei Schuld empfunden wurde. Macht dies vielleicht den Unterschied aus?
LG
Urajup
hobbymäßig beschäftige ich mich mit Ahnenforschung und bin im Zuge dessen auf dieses Post eines anderen Forschers gestossen, welches ich sehr interessant fand. Nach diesem Tatsachenbericht wurden Eltern, die zu alt wurden und für ihr Essen nicht mehr selber sorgen konnten, entsorgt, indem man sie erschlug......
Und hier der Bericht:
Durch einen Bekannten habe ich eine Leichenpredigt aus dem Stadtarchiv Braunschweig aus dem Jahre 1710 erhalten. Darin heißt es unter anderem:
"Die am Caspischen Meere wohnenden Völcker haben nach Bonifinii Bericht ihrer Lands-Leute, wenn sie das siebziegste Jahre erreichet durch Hunger getödtet und aus dem Wege geräumet, welches Coelius Rhodiginus mit einigen beygefügten Umständen bekräftiget. So meldet auch Clemens Alexandrinus von denen Hyberoreis, daß sie ihre Alten, wenn sie das siebzigste Jahr zurück geleget vor ihre Thore der Stadt geführet und daselbst abgethan haben. Bey den Wenden, da sie schon zum christlichen Glauben bekehret worden ist diese schlimme Gewohnheit im Brauche geblieben, daß sie denen Alten, die nicht mehr ihr Brod verdienen können gewaltsamer weise vom Brodte geholffen. Albertus Cranzius und aus demselben einige neuere Scribeten erzehlen folgende Begebenheit, ...: Frau Oda des letzten Grafen von Lüchau Tochter, vermählte Gräfin von Manßfeld wolte ihre Eltern besuchen und wie sie ein Ende durch das Lüneburger Land fahren mußte, so hörte sie in einem Holze in den Büschen ein jämmerlich Klagen und Weinen eines alten Mannes...... ...begab sie sich selbst dahin und befand daß einem sehr alter Manne, der nicht mehr arbeiten konnte die Hände gebunden waren, welcher mit vielen Thränen um die Erhaltung seines Lebens bath. Dessen Sohn aber stund bey ihm und machte eine Grube, darein er seinen Vater begraben wollen. Die Gräfin fragte ihn, was er da machte? Worauff er ihr ohn einigen Scheu, weil dergleichen zu thun bey denen Wenden ein alter unstraffbarer Gebrauch wäre, antwortete: Ich habe hier meinen Vater, der ist nun in sein Alter kommen und kann nicht mehr arbeiten noch sich ernehren, deßwegen will ich ihn todtschlagen und begraben. Die Gräfin straffte ihn und hielt ihn das vierdte Gebot vor, die Eltern nach Gottes Befehl zu ehren. ... Er aber antwortete Ihr: Er könnte das Brod nicht seinen Kindern nehmen derer er viele hätte und dasselbe einem alten unnützen Kerl geben. Worüber die Gräfin beweget ward ihm etwas Geld zu seines Vaters Erhaltung mitzutheilen: Bey deßen Annehmung aber der Wende sagte: So lange das Geld währete, wolte er seinen Vater noch leben lassen, wenn aber dasselbe verzehert, müßte er doch dran.
Bericht Ende
Tja....also 1710 ist ja noch nicht allzu lange her und wer weiß, wie viele Jahre der "alte Vater" oder die "alte Mutter" noch "vor das Thor" geführt wurden und ab in die Grube kamen?....
Frage: Werden familientechnisch gesehen die Generationen danach für diese Taten büßen müssen? Es schien doch so zu sein, daß bei der Beseitigung keinerlei Schuld empfunden wurde. Macht dies vielleicht den Unterschied aus?
LG
Urajup