Die Deutsche Wahrheit -> Zensur des verbotenen Films

L

Lincoln

Guest
Oftmals, wenn wir glauben, dass es dieser oder jene Grund sei, wenn ein Film zensiert oder gar ganz verboten wird, können wir das eigene Geglaubte der Zensur noch durchaus nachvollziehen und resignieren frustriert. Wenn jedoch die deutsche Wahrheit auftaucht, gipfelt das Licht in einer gedanklichen Revolte, wie am Beispiel:

Die Sünderin (Hildegard Knef)

Zeughauskino

Der Maler Alexander, dem ein Gehirntumor das Augenlicht zu rauben droht, fasst durch die Liebe der Edelhure Marina neuen Lebensmut. Sie prostituiert sich erneut, um die rettende Operation zu ermöglichen. Als er dennoch erblindet, geht das Paar aus Verzweiflung in den Tod. Obwohl das Drehbuch während der Produktion mehrfach in Abstimmung mit Vertretern der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) „entschärft“ worden war, provozierte die Freigabe des Films den Austritt der Kirchenvertreter aus der Kontrollinstitution. Es setzte ein „Kulturkampf“ inklusive Boykottaufrufen, Demonstrationen und regionalen Polizeiverboten ein. Der kirchliche Widerstand gegen den „Skandalfilm“ zielte nicht – wie oft kolportiert – auf die kurze Nacktszene Hildegard Knefs als Aktmodell, sondern auf „die oberflächliche Behandlung des Problems der Prostitution, die verklärende Darstellung der wilden Ehe, die als Opfertat motivierte, nicht korrigierte sexuelle Hingabe gegen Geld sowie die indirekte Rechtfertigung der Tötung auf Verlangen und des Selbstmordes als letzter Lösung“ (Film-Dienst, Nr. 5, 1951). (jr)
 
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