Der Obdachlose an der Tür

LoneWolf

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16. Februar 2006
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Wien
hat die Schwelle überschritten und jetzt habe ich diesbezüglich mal eine Frage an die User in diesem Forum hier.

Wenn ich einem Obdachlosen, eine Notschlafgelegenheit biete und die Bedingung dran knüpfe, dass er eigene Schritte unternimmt, einen offiziellen Platz in einem Wohnheim zu bekommen, darf ich dann an die betreffende öffentliche Anlaufstelle eine Anfrage schicken, mich so vergewissern, dass er auch dort war...

...oder rücke ich ihn damit in ein Licht der Vertrauensunwürdigkeit?

Ich bin schon dahinter gekommen, dass er mir nicht immer die ganze Wahrheit erzählt und habe erst in trickreicher Befragung rausgefunden, dass er bereits im August einen Wohnplatz im Haus für Obdachlose bekommen, aber nicht in Anspruch genommen hat - warum auch immer.

Jetzt hab ich ihn wieder in die Verwaltungstelle geschickt und er sagt mir, dass er dort war, meine Telefonnummer als Kontakt angegeben hat und ich diese Woche mit einem Anruf rechnen darf. Aber mein Vertrauen ist nicht kein 100%iges. Ich weiß, dass er in Wirklichkeit nur vom nächsten Zahltag träumt, an dem er seine Pension bekommt und sich wieder "a bisserl bewegen kann". So nennt er es, wenn er wieder Geld für die Kneipe hat. Seine Motivation, einen neuen Platz im Männerheim zu bekommen, schätze ich sehr gering ein. Darum habe ich jetzt folgendes Mail an die Verwaltungsstelle geschrieben, aber noch nicht abgeschickt, weil ich erst die User hier befragen will.

Es geht es mir vor allem darum, ob ich mit einem solchen Mail den Betreffenden automatisch in ein Licht der Vertrauensunwürdigkeit rücke. In diesem Fall würde ich das Mail eher nicht abschicken.


Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist W.K. und ich gewähre Herrn H.P. vorübergehend eine Notschlafgelegenheit (Schlafsack im Wohnzimmer). Für eine längerfristige Wohngemeinschaft bin ich allerdings nicht eingerichtet, da ich nicht über die erforderlichen Ressourcen verfüge und auch eigene gesundheitliche und soziale Defizite zu behandeln habe. Als Privatperson fehlt mir zudem der sozialarbeiterische Background, weitere Schritte in die Wege zu leiten. Mit der Internetrecherche und dem Ausdrucken von Adressen öffentlicher Anlaufstellen für Menschen in Wohnungsnot sind meine Möglichkeiten erschöpft.

Soweit ich informiert bin, ist Herr P. bereits beim BZWO vorgemerkt und hat am Freitag, den 18.11. 2011 persönlich vorgesprochen und meine Telefonnummer (1234567) und Mailadresse als Kontakt angegeben. Diesen Umstand wüsste ich gerne von Ihrer Seite aus bestätigt.

Herr P. hat hier bei mir keine Meldeadresse und auch keine Postadresse, sondern ausschließlich eine tageweise Notschlafgelegenheit, die vor allem von seiner Bereitschaft abhängt, eigene Schritte zu unternehmen. Er kommt gegen 22 Uhr und verlässt am nächsten Tag die Wohnung gemeinsam mit mir. Einen Schlüssel übergebe ich ihm nicht, weil ich nicht will, dass aus der Notsituation ein Gewohnheitsrecht wird. Persönlich ist er also nur am Vormittag erreichbar, anderen Falls werde ich ihm Ihre Nachricht übermitteln.


Mit freundlichen Grüßen

W.K
Adresse und Kontaktdaten
Zum besseren Verständnis: Ich will keine persönliche Auskunft über die Person des H.P. Ich will von der Anlaufstelle nur wissen, ob er wirklich dort war und meine Kontaktdaten abgegeben hat, denn ich will nicht auf einen Anruf warten, der vielleicht nie stattfindet.

Wie formulier ich das am Besten?
 
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Oder soll ich gar nichts schreiben und die Woche einfach mal abwarten?

Aber ich kenn mich selber schon zu gut. Wenn sich niemand meldet und sich am Ende rausstellt, dass ich nur an der Nase rumgeführt werde, reagier ich wieder über.
 
ola monk

erstma find ich das es ein feiner zug von dir ist jemmanden in einer solchen lage zu helfen.

grundsätzlich is vertrauen schön doch du meinst ja selber das ehr evtl nicht immer 100%
ehrlich zu dir war, von daher empfinde ich es jetzt nicht als schlimm was den brief angeht.
ganz davon abgesehen das er selber dann auch weiss wie der stand der dinge ist. wenn
es um sowas geht dan ist doch einmal mehr nachfragen besser als zuwenig. eigentlich für
beide seiten.
und wenn er sich darüber aufregt, dann weißt du wenigstens das er nie dahin wollte.
 
naja ich hätte an deiner stelle gewartet die woche un danach erst angefangen.
aber kenne ja nicht die ganze situation. denke schon du wirst dein grund haben
das zu beschleunigen.
aber ich empfinde den brief garnicht schlimm von daher wie du magst.
 
Hallo Crazy Monk,
wenn Du schon mißtrauisch dem Herrn H.P. gegenüber bist, würde ich als erstes mal mit ihm darüber sprechen. Auch, welche Wege Du evtl. zu gehen bereit bist.
Aber ich hatte eben auch gerade die Idee, daß da eine Menge Verantwortungsgefühl von deiner Seite mit im Spiel ist. Der Herr H.P. scheint ja nicht gerade begeistert von der Wohnheim-Idee zu sein, sonst wär er ja schon im August dort eingezogen. Zwingen kannst ihn eh nicht... wenn er nicht will...

gruß
ashes
 
Ich glaube ohne demjenigen jetzt was zu unterstellen, der hat den Platz gehabt ist aber wegen Alkohol rausgeflogen, hab mal in so einer Einrichtung gearbeitet und das ist dort oberstes gebot kein Alkohol.
Natürlich ist er da lieber bei dir wo er dieses Problem nicht hat, solange du ihn bei dir aufnimmst wird er auch nicht woanders hingehen, sag ich jetzt mal so, auch wenns hart klingt.
 
hat die Schwelle überschritten und jetzt habe ich diesbezüglich mal eine Frage an die User in diesem Forum hier.

Wenn ich einem Obdachlosen, eine Notschlafgelegenheit biete und die Bedingung dran knüpfe, dass er eigene Schritte unternimmt, einen offiziellen Platz in einem Wohnheim zu bekommen, darf ich dann an die betreffende öffentliche Anlaufstelle eine Anfrage schicken, mich so vergewissern, dass er auch dort war...

...oder rücke ich ihn damit in ein Licht der Vertrauensunwürdigkeit?

Ich bin schon dahinter gekommen, dass er mir nicht immer die ganze Wahrheit erzählt und habe erst in trickreicher Befragung rausgefunden, dass er bereits im August einen Wohnplatz im Haus für Obdachlose bekommen, aber nicht in Anspruch genommen hat - warum auch immer.

Jetzt hab ich ihn wieder in die Verwaltungstelle geschickt und er sagt mir, dass er dort war, meine Telefonnummer als Kontakt angegeben hat und ich diese Woche mit einem Anruf rechnen darf. Aber mein Vertrauen ist nicht kein 100%iges. Ich weiß, dass er in Wirklichkeit nur vom nächsten Zahltag träumt, an dem er seine Pension bekommt und sich wieder "a bisserl bewegen kann". So nennt er es, wenn er wieder Geld für die Kneipe hat. Seine Motivation, einen neuen Platz im Männerheim zu bekommen, schätze ich sehr gering ein. Darum habe ich jetzt folgendes Mail an die Verwaltungsstelle geschrieben, aber noch nicht abgeschickt, weil ich erst die User hier befragen will.

Es geht es mir vor allem darum, ob ich mit einem solchen Mail den Betreffenden automatisch in ein Licht der Vertrauensunwürdigkeit rücke. In diesem Fall würde ich das Mail eher nicht abschicken.


Zum besseren Verständnis: Ich will keine persönliche Auskunft über die Person des H.P. Ich will von der Anlaufstelle nur wissen, ob er wirklich dort war und meine Kontaktdaten abgegeben hat, denn ich will nicht auf einen Anruf warten, der vielleicht nie stattfindet.

Wie formulier ich das am Besten?

Wenn die den Datenschutz knallhart anwenden...wirst Du keine Auskunft erhalten...zumindest sieht das so in Deutschland aus...ohne eine eindeutige Rechtsgrundlage darf selbst eine andere Behörde keine Auskünfte erhalten/erteilen...Du bist mit ihm nicht verwandt...und selbst wenn...nach dem Gesetz darf eine Behörde nicht einmal Blutsverwandten Auskunft erteilen.
Geh doch mit ihm zusammen dahin...dann siehst du ja, daß er da war...und das entsprechende Büro betreten hat...

Sage
 
Schlage ihm mal vor,das ihr gemeinsam zu diese Behörde geht,an seiner Reaktion wirst du es schon sehen,ob er dich anlügt oder nicht,oder du rufst dort einfach mal an,am besten auch wenn er dabei ist..
 
Hallo,

ich (ich!) würde gar nicht so viel erklären und erzählen.
Ich würde anrufen, nur falls das nicht geht, hinschreiben, ob es stimmt, dass er dich als Kontakt angegeben hat. Und gleich dazu, dass du weder verwandt noch verschwägert bist und keines Falls eine geeigente Kontaktperson für ihn darstellst, da ihr lediglich bekannt seid.

:)

Du bist a guate Haut!
 
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Hallo,

ich (ich!) würde gar nicht so viel erklären und erzählen.
Ich würde anrufen, nur falls das nicht geht, hinschreiben, ob es stimmt, dass er dich als Kontakt angegeben hat. Und gleich dazu, dass du weder verwandt noch verschwägert bist und keines Falls eine geeigente Kontaktperson für ihn darstellst, da ihr lediglich bekannt seid.

:)

Du bist a guate Haut!

Wie ich schon schrieb...nach dem Datenschutzgesetz dürfen die keine Auskünfte erteilen...wenn sie es dennoch machen würden...wäre der Schbearbeiter auf der Abschußliste, wenn sowas rauskommt...dann schon eher...falls der Typ sich dort nicht hat blicken lassen...also wenn er weiter bei Monk rumhängt...selber hingehen, den zuständigen Sachbearbeiter um ein Gespräch bitten, die Situation schildern...und dann einen Termin ausmachen, mit dem "Gast" dahingehen...wenn der allerdings nicht in das heim will..tja...denn..entweder "Fröhliche Weihnachten" oder...rausschmeißen.


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