hat die Schwelle überschritten und jetzt habe ich diesbezüglich mal eine Frage an die User in diesem Forum hier.
Wenn ich einem Obdachlosen, eine Notschlafgelegenheit biete und die Bedingung dran knüpfe, dass er eigene Schritte unternimmt, einen offiziellen Platz in einem Wohnheim zu bekommen, darf ich dann an die betreffende öffentliche Anlaufstelle eine Anfrage schicken, mich so vergewissern, dass er auch dort war...
...oder rücke ich ihn damit in ein Licht der Vertrauensunwürdigkeit?
Ich bin schon dahinter gekommen, dass er mir nicht immer die ganze Wahrheit erzählt und habe erst in trickreicher Befragung rausgefunden, dass er bereits im August einen Wohnplatz im Haus für Obdachlose bekommen, aber nicht in Anspruch genommen hat - warum auch immer.
Jetzt hab ich ihn wieder in die Verwaltungstelle geschickt und er sagt mir, dass er dort war, meine Telefonnummer als Kontakt angegeben hat und ich diese Woche mit einem Anruf rechnen darf. Aber mein Vertrauen ist nicht kein 100%iges. Ich weiß, dass er in Wirklichkeit nur vom nächsten Zahltag träumt, an dem er seine Pension bekommt und sich wieder "a bisserl bewegen kann". So nennt er es, wenn er wieder Geld für die Kneipe hat. Seine Motivation, einen neuen Platz im Männerheim zu bekommen, schätze ich sehr gering ein. Darum habe ich jetzt folgendes Mail an die Verwaltungsstelle geschrieben, aber noch nicht abgeschickt, weil ich erst die User hier befragen will.
Es geht es mir vor allem darum, ob ich mit einem solchen Mail den Betreffenden automatisch in ein Licht der Vertrauensunwürdigkeit rücke. In diesem Fall würde ich das Mail eher nicht abschicken.
Wie formulier ich das am Besten?
Wenn ich einem Obdachlosen, eine Notschlafgelegenheit biete und die Bedingung dran knüpfe, dass er eigene Schritte unternimmt, einen offiziellen Platz in einem Wohnheim zu bekommen, darf ich dann an die betreffende öffentliche Anlaufstelle eine Anfrage schicken, mich so vergewissern, dass er auch dort war...
...oder rücke ich ihn damit in ein Licht der Vertrauensunwürdigkeit?
Ich bin schon dahinter gekommen, dass er mir nicht immer die ganze Wahrheit erzählt und habe erst in trickreicher Befragung rausgefunden, dass er bereits im August einen Wohnplatz im Haus für Obdachlose bekommen, aber nicht in Anspruch genommen hat - warum auch immer.
Jetzt hab ich ihn wieder in die Verwaltungstelle geschickt und er sagt mir, dass er dort war, meine Telefonnummer als Kontakt angegeben hat und ich diese Woche mit einem Anruf rechnen darf. Aber mein Vertrauen ist nicht kein 100%iges. Ich weiß, dass er in Wirklichkeit nur vom nächsten Zahltag träumt, an dem er seine Pension bekommt und sich wieder "a bisserl bewegen kann". So nennt er es, wenn er wieder Geld für die Kneipe hat. Seine Motivation, einen neuen Platz im Männerheim zu bekommen, schätze ich sehr gering ein. Darum habe ich jetzt folgendes Mail an die Verwaltungsstelle geschrieben, aber noch nicht abgeschickt, weil ich erst die User hier befragen will.
Es geht es mir vor allem darum, ob ich mit einem solchen Mail den Betreffenden automatisch in ein Licht der Vertrauensunwürdigkeit rücke. In diesem Fall würde ich das Mail eher nicht abschicken.
Zum besseren Verständnis: Ich will keine persönliche Auskunft über die Person des H.P. Ich will von der Anlaufstelle nur wissen, ob er wirklich dort war und meine Kontaktdaten abgegeben hat, denn ich will nicht auf einen Anruf warten, der vielleicht nie stattfindet.Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist W.K. und ich gewähre Herrn H.P. vorübergehend eine Notschlafgelegenheit (Schlafsack im Wohnzimmer). Für eine längerfristige Wohngemeinschaft bin ich allerdings nicht eingerichtet, da ich nicht über die erforderlichen Ressourcen verfüge und auch eigene gesundheitliche und soziale Defizite zu behandeln habe. Als Privatperson fehlt mir zudem der sozialarbeiterische Background, weitere Schritte in die Wege zu leiten. Mit der Internetrecherche und dem Ausdrucken von Adressen öffentlicher Anlaufstellen für Menschen in Wohnungsnot sind meine Möglichkeiten erschöpft.
Soweit ich informiert bin, ist Herr P. bereits beim BZWO vorgemerkt und hat am Freitag, den 18.11. 2011 persönlich vorgesprochen und meine Telefonnummer (1234567) und Mailadresse als Kontakt angegeben. Diesen Umstand wüsste ich gerne von Ihrer Seite aus bestätigt.
Herr P. hat hier bei mir keine Meldeadresse und auch keine Postadresse, sondern ausschließlich eine tageweise Notschlafgelegenheit, die vor allem von seiner Bereitschaft abhängt, eigene Schritte zu unternehmen. Er kommt gegen 22 Uhr und verlässt am nächsten Tag die Wohnung gemeinsam mit mir. Einen Schlüssel übergebe ich ihm nicht, weil ich nicht will, dass aus der Notsituation ein Gewohnheitsrecht wird. Persönlich ist er also nur am Vormittag erreichbar, anderen Falls werde ich ihm Ihre Nachricht übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
W.K
Adresse und Kontaktdaten
Wie formulier ich das am Besten?