Der Meisterplagiator


Die Kommission steht so in der Öffentlichkeit, dass sie nicht wirklich pfuschen kann.
Und dann, das Ergebnis der Kommission wird von anderen Wissenschaftlichen kritisch geprüft werden. Ist das grundlegende Wesen der Wissenschaft.

Ich persönlich habe so viel Geduld.

Und muss mein Urteil nicht auf der Basis eines Nachdrucks fällen. Und schon gar nicht mit meinem derzeit begrenzten Wissen.

:)

crossfire (wie gesagt, ich halte alles für möglich. Und wenn es ein Plagiat ist, dann sollte er zurücktreten)


Ich denke, die Kombi ist sehr interessant... Die Kommission steht ja gerade wegen GuttenplagWiki sehr unter Beobachtung. Das kann nicht mehr ignoriert werden. Ansonsten hätte ich wenig Zweifel, dass sie Guttenberg durchwinken würden.
 
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Ich denke, die Kombi ist sehr interessant... Die Kommission steht ja gerade wegen GuttenplagWiki sehr unter Beobachtung. Das kann nicht mehr ignoriert werden. Ansonsten hätte ich wenig Zweifel, dass sie Guttenberg durchwinken würden.


Na also, dann läuft die Sache doch ihren transparenten Gang.

:D

crossfire
 
Die Kommission steht so in der Öffentlichkeit, dass sie nicht wirklich pfuschen kann.
Und dann, das Ergebnis der Kommission wird von anderen Wissenschaftlichen kritisch geprüft werden. Ist das grundlegende Wesen der Wissenschaft.
Was willst du da groß wissenschaftlich prüfen?
Es ist nicht so, als wäre Guttenberg sehr subtil vorgegangen. Die meisten Passagen sind 1:1 übernommen.
Würden wir die Aufgabe allein in die Hände derer legen, die grundsätzlich dafür verantwortlich sind, dann wüssten wir gar nix von der Sache - denn die Doktorarbeit wurde schonmal geprüft, und dabei wurde gepfuscht, und das, obwohl sie das auch nicht hätten machen dürfen, um den Ruf der Uni zu wahren.
 
Wenn das wahr ist, könnte das die Sache klar machen (falls es nicht eh schon klar ist):


(...)
Der Ministerialrat Dr. Dr. Ulrich Tammler verfasste für den damaligen CSU-Abgeordneten die Ausarbeitung "Die Frage nach einem Gottesbezug in der US-Verfassung und die Rechtsprechung des Supreme Court zur Trennung von Staat und Religion".
Tammler beendete seine Arbeit an dem zehnseitigen Papier am 13. Mai 2004 und leitete es unter der Registernummer WF III - 100/04 an das Abgeordnetenbüro Guttenbergs. Obwohl Abgeordnete die Wissenschaftlichen Dienste nur im Rahmen ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit nutzen dürfen, fügte Guttenberg die Arbeit in seine Dissertation nahezu vollständig ein.

(...)
Ganzer Artikel:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,746518,00.html
 
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