Tommy
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Die Energiekonzerne in Deutschland wollen nicht kampflos auf Milliarden verzichten. Wie der Spiegel berichtet, bereiten sie Verfassungsklagen gegen die Bundesregierung vor, um das Atomgesetz zu kippen. Dabei gehe es auch um Schadenersatzforderungen. So gingen Rechtsexperten in einem für den Düsseldorfer Eon-Konzern verfassten Gutachten davon aus, dass der von der Bundesregierung geplante Atomausstieg gegen die Verfassung verstoße.
http://www.taz.de/1/zukunft/umwelt/artikel/1/konzerne-wollen-kohle/
Es ist rührend, wie sich die Atomindustrie um die Einhaltung des Grundgesetzes kümmert, das ist vorbildlich. Allerdings könnte man ja auch mal zur Abwechslung vom Verfassungsgericht überprüfen lassen, wie grundgesetzkonform es ist, der Reihe nach irgendwelche Todeskästen in die Landschaft reinzustellen. Denn in Artikel 2 Abs.2 heißt es dort: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
Aber weiter im Text:
Die den Konzernen im Jahr 2000 zugestandenen Reststrommengen für Atomkraftwerke, argumentierten die Juristen dem Bericht zufolge, seien Eigentum der Unternehmen und durch das Eigentumsrecht im Grundgesetz geschützt. Darin greife der Staat mit dem Ausstiegsgesetz ein, ohne bislang "stringente Gründe dafür zu liefern".
Das ist ein klein wenig konfus argumentiert. Niemand macht den Konzernen ihr "Eigentumsrecht" an "Restrommengen" streitig. Sollen sie sich ihre Restrommengen in die Haare schmieren oder mit nach Hause nehmen, um damit im Wohnzimmer zu spielen. Hat keiner was dagegen. Aber damit aufhören, die Öffentlichkeit mit ihrem amorphen Gejammer zu belästigen.
Um das Gejammer ein wenig abzukürzen, käme noch ein, wie ich finde, brauchbarer Lösungsansatz in Frage, nämlich Enteignung. Einer Enteignung steht nichts im Wege. Das Grundgesetz sieht eine solche Möglichkeit vor (Artikel 14):
"(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
Da einen schnellen oder langsamen Strahlentod zu sterben nicht unbedingt dem "Wohle der Allgemeinheit dient", ist die Voraussetzung zu einer Enteignung durchaus gegeben.
Artikel 14 (3) ist dabei noch zu beachten.
"(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt."
Aber gern doch. So ein Gesetz ist ratzfatz gemacht. Wenn man nun die irrsinnigen Millardengewinne einrechnet, die die Atomstromindustrie bereits in den vergangenen Jahrzehnten eingestrichen hat, wird wohl nicht viel "Entschädigung" übrigbleiben - im Gegenteil, die Herren hätten noch was zurückzuzahlen.
Man sollte aber auch keine unnötigen Verstimmtheiten und Härten aufkommen lassen, und den vier Herren, die jetzt den Aufstand proben wollen, einen Beitrag als Entschädigung zukommen lassen, etwa 4,99 Euro pro Atommeiler.
Ich denke, mit einer solchen versöhnlichen Lösung kann jeder einverstanden sein.
Obwohl ich mir noch nicht ganz über die Höhe der Entschädigungssumme im klaren bin. Deshalb habe ich die Umfrage gestartet. Stimmt jetzt ab!