Das Atom-Imperium schlägt zurück

Entschädigung fürs Atom-Imperium. Wie hoch?

  • Gar nichts.

    Stimmen: 8 72,7%
  • 2 Euro - bar auf die Kralle.

    Stimmen: 1 9,1%
  • 4 Euro pro Atommeiler müßten schon drinsitzen

    Stimmen: 1 9,1%
  • 4,99 Euro. Das ist aber das höchste der Gefühle.

    Stimmen: 1 9,1%

  • Umfrageteilnehmer
    11

Tommy

Sehr aktives Mitglied
Registriert
31. Mai 2006
Beiträge
22.946
Die Energiekonzerne in Deutschland wollen nicht kampflos auf Milliarden verzichten. Wie der Spiegel berichtet, bereiten sie Verfassungsklagen gegen die Bundesregierung vor, um das Atomgesetz zu kippen. Dabei gehe es auch um Schadenersatzforderungen. So gingen Rechtsexperten in einem für den Düsseldorfer Eon-Konzern verfassten Gutachten davon aus, dass der von der Bundesregierung geplante Atomausstieg gegen die Verfassung verstoße.

http://www.taz.de/1/zukunft/umwelt/artikel/1/konzerne-wollen-kohle/

Es ist rührend, wie sich die Atomindustrie um die Einhaltung des Grundgesetzes kümmert, das ist vorbildlich. Allerdings könnte man ja auch mal zur Abwechslung vom Verfassungsgericht überprüfen lassen, wie grundgesetzkonform es ist, der Reihe nach irgendwelche Todeskästen in die Landschaft reinzustellen. Denn in Artikel 2 Abs.2 heißt es dort: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."

Aber weiter im Text:

Die den Konzernen im Jahr 2000 zugestandenen Reststrommengen für Atomkraftwerke, argumentierten die Juristen dem Bericht zufolge, seien Eigentum der Unternehmen und durch das Eigentumsrecht im Grundgesetz geschützt. Darin greife der Staat mit dem Ausstiegsgesetz ein, ohne bislang "stringente Gründe dafür zu liefern".

Das ist ein klein wenig konfus argumentiert. Niemand macht den Konzernen ihr "Eigentumsrecht" an "Restrommengen" streitig. Sollen sie sich ihre Restrommengen in die Haare schmieren oder mit nach Hause nehmen, um damit im Wohnzimmer zu spielen. Hat keiner was dagegen. :) Aber damit aufhören, die Öffentlichkeit mit ihrem amorphen Gejammer zu belästigen.

Um das Gejammer ein wenig abzukürzen, käme noch ein, wie ich finde, brauchbarer Lösungsansatz in Frage, nämlich Enteignung. Einer Enteignung steht nichts im Wege. Das Grundgesetz sieht eine solche Möglichkeit vor (Artikel 14):

"(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."

Da einen schnellen oder langsamen Strahlentod zu sterben nicht unbedingt dem "Wohle der Allgemeinheit dient", ist die Voraussetzung zu einer Enteignung durchaus gegeben.

Artikel 14 (3) ist dabei noch zu beachten.

"(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt."

Aber gern doch. So ein Gesetz ist ratzfatz gemacht. Wenn man nun die irrsinnigen Millardengewinne einrechnet, die die Atomstromindustrie bereits in den vergangenen Jahrzehnten eingestrichen hat, wird wohl nicht viel "Entschädigung" übrigbleiben - im Gegenteil, die Herren hätten noch was zurückzuzahlen.

Man sollte aber auch keine unnötigen Verstimmtheiten und Härten aufkommen lassen, und den vier Herren, die jetzt den Aufstand proben wollen, einen Beitrag als Entschädigung zukommen lassen, etwa 4,99 Euro pro Atommeiler.

Ich denke, mit einer solchen versöhnlichen Lösung kann jeder einverstanden sein.

Obwohl ich mir noch nicht ganz über die Höhe der Entschädigungssumme im klaren bin. Deshalb habe ich die Umfrage gestartet. Stimmt jetzt ab!

:)
 
Werbung:
364,- pro Kopf/Monat bar auf die Kralle. Wenn ihnen das dann nicht Verfassungskonform erscheint könnens ja Verfassungsklage einreichen.

LG Nightingale
 
Denn in Artikel 2 Abs.2 heißt es dort: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
Nur weil es irgendwo steht muss es doch nicht so sein. Jedes Recht das einem zugestanden wird oder das man gerne für sich selbst beansprucht hat nur solange Bestand bis dieses Recht ausgeräumt ist. Jeder Verfassungsgrundsatz kann durch einfache Mechanismen ausgehebelt werden.
Das ist ein klein wenig konfus argumentiert. Niemand macht den Konzernen ihr "Eigentumsrecht" an "Restrommengen" streitig. Sollen sie sich ihre Restrommengen in die Haare schmieren oder mit nach Hause nehmen, um damit im Wohnzimmer zu spielen. Hat keiner was dagegen. :) Aber damit aufhören, die Öffentlichkeit mit ihrem amorphen Gejammer zu belästigen.
Daselbe könnte man auch von den Atombefürwortern sagen. Das Problem ist das beide Seiten keine wirklich gewichtigen Argumente parat haben.

(Artikel 14):
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."

Da einen schnellen oder langsamen Strahlentod zu sterben nicht unbedingt dem "Wohle der Allgemeinheit dient", ist die Voraussetzung zu einer Enteignung durchaus gegeben.
Dann müsste man auch jeden Autofahrer enteignen, oder dient es dem Wohle der Allgemeinheit wenn ein sturzbesoffener Raser in eine Familie fährt?

Artikel 14 (3) ist dabei noch zu beachten.

"(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt."

Aber gern doch. So ein Gesetz ist ratzfatz gemacht. Wenn man nun die irrsinnigen Millardengewinne einrechnet, die die Atomstromindustrie bereits in den vergangenen Jahrzehnten eingestrichen hat, wird wohl nicht viel "Entschädigung" übrigbleiben - im Gegenteil, die Herren hätten noch was zurückzuzahlen.
Auch abgesehen davon das die (vermeintlich) kontaminierten Mitarbeiter und deren Familien in den Kraftwerken, entweder arbeitslos, mit gesundheitlichen Problemen oder sonst irgendwelche Entschädigungszahlungen im Falle einer staatlichen Stilllegung verlangen können. Nunja, selber schuld wenn sie dort arbeiten. Abgesehen von den Aufstand das tausende Kühlschränke und Fernseher auch von den Atomkraftgegnern finster bleiben.
Man sollte aber auch keine unnötigen Verstimmtheiten und Härten aufkommen lassen, und den vier Herren, die jetzt den Aufstand proben wollen, einen Beitrag als Entschädigung zukommen lassen, etwa 4,99 Euro pro Atommeiler.
In den 4,99 € sind hoffentlich schon die Kosten für deren Anwälte drin?
 
Die EU-Länder sind Rechtsstaaten!
(Ich höre viele schon lachen :lachen: jaja,Rechtsstaat)
Aber das Recht wird und ist in einem Rechtsstaat fest geschrieben.Aufgrund dieser festschreibung wird dann geurteilt.
Auch in einem Rechtsstaat gilt der Spruch "Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene par Schuhe".Das liegt daran dass das festgeschriebene Recht nicht nach moralischen Gesichtspunkten urteilt,sondern nach dem was im Gesetz steht.
Kleines Beispiel was den Rechtsstaat ausmacht,was aber mit dem Thema des Threads nichts gemein hat:
Ich leihe jemandem 1000 Euro und habe einen Zeugen.Der Jemand gibt mir das Geld zurück,aber es ist kein Zeuge dabei,also der Jemand kann es nicht bezeugen.Wenn ich jetzt ein Schwein wäre würde ich die 1000 Euro erneut fordern durch einen Rechtsanwalt und falls der Jemand nicht nochmal zahlt verklage ich ihn,und er wird zwangsläufig dazu verurteilt mir die zweiten 1000 Euro auch noch zu zahlen,obwohl er die ersten schon längst bezahlt hat.
In diesem Fall greift im Rechtsstaat die Beweislast,weil die Beweislast im Gesetz steht.Der arme Kerl ist zwar im Recht,kann aber kein Recht bekommen.
Wenn ich jetzt noch ein grösseres Schwein wäre könnte ich ihn wegen Unterschlagung anzeigen.Ein Staatsanwalt wird dann aktiv,beauftragt die Kripo damit ihn zu verhören.Wenn der arme Kerl nun im Verhör erklärt er hätte die 1000 Euro schon längst zurückbezahlt,er konnte es nur nicht beweisen,obwohl er sogar inzwischen 2000 Euro gezahlt hat,wird in einem Rechtsstaat er von der Anklage der Unterschlagung frei gesprochen,weil in dem Fall der Staatsanwalt nicht beweisen kann dass er das Geld nicht zurückgezahlt hat.

Nicht das jetzt einer denkt ich hätte mir das ausgedacht,ich kenne einen entsprechenden realen Fall.

Das Rechtssystem ist sehr kompliziert und nimmt keine Rücksicht auf moralische Aspekte.Das geht auch garnicht,und würde im Chaos enden.



Natürlich schlägt das Atom-Imperium zurück,denn die Stromkonzerne sind keine mildtätigen Vereine sondern Aktiengesellschaften.Es geht knallhart um bares Geld.Wenn die Rechtsverdreher...äh Rechtsberater der Stromkonzerne eine rechtliche Chance sehen werden sie sie nutzen.Schon der Versuch ist für die Konzerne lohnenswert.
 
Real betrachtet haben die Atomleute genauso das Recht gegen dies und das vorzugehen, wie alle anderen. Das Problem liegt wohl eher in dem Zeitpunkt zu welchem die Menschheit eine Umkehr plant, nämlich um 12.000.000 nach Zwölf. Und das wird nicht mehr funktionieren!

Unsere Grosseltern hätten wach werden müssen, jetzt wird letztendlich nichts mehr gehen ...

Klar wird es versucht, aber der Chirurg sagt: "Sie hätten viel früher kommen müssen!"
 
Damit war zu rechnen, haben sie das doch bereits lange vorher angekündigt.
Es zeigt mal wieder wunderbar, worum es der Atomlobby geht: um Geld und Macht und um nichts anderes.
Menschenleben sind denen doch egal, sonst hätten sie jetzt sicher nicht die Traute, sowas abzuziehen.
Ich finds mega peinlich...
 
Shalom.

Das war zu erwarten....

Mein Vorschlag wäre: Eine Klagege gegen die Erzeuger für Atomstrom wegen die finazielle Beteiligung um die Kosten der Ensorgung des Mülls. ich denke das wüde reichen die Konzerne zur Vernunft zu bringen.:lachen:

Shimon
 
Werbung:
Das Problem ist, dass kurz vor Fukushima die Verträge über die Laufzeitverlängerung unterschrieben wurden und darauf beruft sich eine Seite der Vertragspartner.

Ginge es hier um einen Mietvertrag, den Kauf eines Hauses oder eines Fernsehgerätes, würde jeder sagen "Die Rechtslage ist klar und eindeutig!"

Ich kann Crossfire nur zustimmen, das einzige was dem kleinen Mann bleibt ist der Wechsel zu einem Ökostromanbieter ....

Im übrigen halte ich das für ein wohlkalkuliertes Spiel unserer Staatsführung. Sie sagen, sie wollen abschalten, damit das Volk Ruhe gibt, wissen aber eigentlich ganz genau dass sie an Verträge gebunden sind und verlagern die "Entscheidung" jetzt auf Gerichte.
Im Endeffekt bleibt alles wie es ist, der Staat stellt sich als Opfer des Richterspruches dar .... und kann "leider" noch nicht abschalten, sondern muss die Verträge erfüllen. Mit viel Glück bleibt ein Teil der Wählerschaft erhalten weil .... sie wollten ja abschalten, sie durften nur nicht:rolleyes:

R.
 
Zurück
Oben