Amant
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Worüber das Bundesverfassungsgericht konkret urteilt
Praktisch geht es um den Fall, dass ein sterbenskranker Mensch um Erlösung von seinen Qualen bittet. Wer ihm ein Mittel verabreicht, das den Tod herbeiführt, macht sich strafbar.
Ausnahme: ein medizinisch indiziertes Schmerzmittel, das möglicherweise die Nebenwirkung hat, dass es das Sterben beschleunigt. Auch darf ein Patient nicht künstlich ernährt oder beatmet werden, wenn er das nicht will.
Vor dem Bundesverfassungsgericht geht es allein um die sogenannte "Förderung der Selbsttötung".
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/sterbehilfe-bundesverfassungsgericht-klagen-100.html
Praktisch geht es um den Fall, dass ein sterbenskranker Mensch um Erlösung von seinen Qualen bittet. Wer ihm ein Mittel verabreicht, das den Tod herbeiführt, macht sich strafbar.
Ausnahme: ein medizinisch indiziertes Schmerzmittel, das möglicherweise die Nebenwirkung hat, dass es das Sterben beschleunigt. Auch darf ein Patient nicht künstlich ernährt oder beatmet werden, wenn er das nicht will.
Vor dem Bundesverfassungsgericht geht es allein um die sogenannte "Förderung der Selbsttötung".
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/sterbehilfe-bundesverfassungsgericht-klagen-100.html