Bundesverfassungsgericht urteilt (26.02.20): Aktive Sterbehilfe, ja oder nein?

Amant

Sehr aktives Mitglied
Registriert
14. Februar 2012
Beiträge
7.645
Worüber das Bundesverfassungsgericht konkret urteilt

Praktisch geht es um den Fall, dass ein sterbenskranker Mensch um Erlösung von seinen Qualen bittet. Wer ihm ein Mittel verabreicht, das den Tod herbeiführt, macht sich strafbar.

Ausnahme: ein medizinisch indiziertes Schmerzmittel, das möglicherweise die Nebenwirkung hat, dass es das Sterben beschleunigt. Auch darf ein Patient nicht künstlich ernährt oder beatmet werden, wenn er das nicht will.

Vor dem Bundesverfassungsgericht geht es allein um die sogenannte "Förderung der Selbsttötung".

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/sterbehilfe-bundesverfassungsgericht-klagen-100.html
 
Werbung:
Tötung auf Verlangen bleibt verboten.
Aber man kann das Medikament selbst nehmen, was letztlich zum Tod führt. D.h. konkret, der Arzt darf es hinstellen, aber nicht verabreichen.
Im Moment ist die Politik gefragt wg. dem BTM - Gesetz, denn ohne Nachbesserung bleibt das die Quadratur des Kreises.
 
Die Förderung der Selbsttötung, ja. Soweit ich das grad noch verfolgen konnte, ist die Beschwerde abgewiesen worden?
 
Förderung der Selbstötung, empfinde ich als keine wirklich gute Bezeichnung
Ich bevorzuge da eben
Begleitender Suizid
Förderung ist mir zu sehr nach Mitverantwortlichkeit, also auch direkt verantwortlich zu sein
 
Förderung der Selbstötung, empfinde ich als keine wirklich gute Bezeichnung
Ich bevorzuge da eben
Begleitender Suizid
Förderung ist mir zu sehr nach Mitverantwortlichkeit, also auch direkt verantwortlich zu sein

Ich finde die Haarspalterei in diesem Fall ehrlich gesagt übertrieben. Mir würde es keine Gewissensbisse machen, wenn man es Förderung zur Selbsttötung nennt.

Denn man hilft jemanden der darum bittet, das (sein) Leiden zu beenden. In anderen Ländern funktioniert das auch. Und ich finds gut!
 
Ich finde die Haarspalterei in diesem Fall ehrlich gesagt übertrieben. Mir würde es keine Gewissensbisse machen, wenn man es Förderung zur Selbsttötung nennt.

Denn man hilft jemanden der darum bittet, das (sein) Leiden zu beenden. In anderen Ländern funktioniert das auch. Und ich finds gut!
Dafür Geld zu nehmen, hiesse aber, das es nicht für jeden wäre, sondern nur für den der Geld hat
Ich bin jedenfslls für Begleitenden Suizid durch Ärzte.
Dafür sollte kein Geld genommen werden
 
Werbung:
Dafür Geld zu nehmen, hiesse aber, das es nicht für jeden wäre, sondern nur für den der Geld hat
Ich bin jedenfslls für Begleitenden Suizid durch Ärzte.
Dafür sollte kein Geld genommen werden

Ja das stößt mir auch bitter auf. Allerdings kostet es halt auch Geld, selbst wenn Ärzte das tun....
 
Zurück
Oben