Brauche dringend Vergessensritual!!!!!!!!!!!

Nadine1988

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18. Februar 2007
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42
Hallo Leute!!! Ich brauche bitte unbedingt eure Unterstützung und Hilfe!!!!

Meine Freundin kommt nicht mehr von ihrem Ex-Freund los. Er hat sie oft beschimpft, sie betrogen und vieles mehr. Sie hat schon so oft schluss gemacht weil ihr das zuviel wurde. Aber dieser Typ ist ein Psycho!!!!! Er tyrannisiert sie, droht ihr, ist gewalttätig!!! Wenn sie nicht das macht was er sagt dann droht er ihr immer...er läutet mitten in der nacht ständig an ihrer Wohnung (Sie wohnt noch bei den Eltern!!), ruft sie tausend mal an usw....Er macht ihr Leben zur Hölle!!!!

2 Möglichkeiten gäbe es, um zwar:

-Anzeige (Aber das würde ihn nicht abschrecken, weil er immer wieder kommt, ihn ist das egal, er ist so von ihr besessen, dass ich Angst hab dass noch viel ärgeres durch eine Anzeige passiert)
-ins Frauenhaus flüchten (das geht aber nicht, da ihre Eltern zuhause sind und er die Eltern tyrannisierern und bedrohen würde)
-wegziehen(geht auch nicht, da sie erst umgezogen sind)

Also habe ich an ein Vergessensritual- oder Zauber gedacht!!!!!!

Wenn ihr ein gutes, wirksames Ritual oder einen guten Zauber habt, der bewirkt dass er immer mehr von ihr loslässt dann bitte bitte bitte schreibt es mir!!!!!!!!

Ich hab wirklich Angst um sie!!!!


Danke!!!
 
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Eine einfache unmagische Anzeige bei der Polizei ist wesentlich wirksamer. Stalking steht inzwischen unter Strafe.
 
Ja aber nur weil er eine Anzeige hat, kann er ja trotzdem immer kommen, er würde nur eingesperrt werden wenn er mehrere Anzeigen bekommen würde, aber bei ein oder 2 nicht, das schreckt ihn nicht ab, er würde immer wieder kommen und sie tyrannisieren!!! Vielleicht würde er noch wütender durch sowas werden und er greift dann zu lebensgefährlichen mitteln!!!
 
also lieber den Kopf in den Sand?...
Dann zeigt ihn-respektive sie und ihre Eltern den Kerl jeden tag an. Ruft die Polizei, wenn er kommt..und wenns sein muss jeden Tag. Nur so kann man es stoppen.
 
hallo,

du kannst deiner freundin auch helfen, in dem ihr versucht herauszufinden, warum sie solche typen anzieht bzw. so einen typen angezogen hat... damit das ihr letzter psychopath war und nicht der nächste freund ein ähnlicher fall ist...

alles liebe,
sundaughter
 
Danke für die Antworten, aber gibt es denn so Zauber oder Rituale die bewirken dass er sie allmählich vergisst??
 
Sie muss von selbst wollen eine Anzeige aufzugeben das er sich ihr nicht mehr nähern darf. Alles andere ist blabla und Manipulation

ach wir sind im Magieforum... Elemental bilden... Stufe 6 bei Bardon also anfangen zu meditieren alles andere blabla
 
Wikipedia:

Rechtliche Aspekte

Deutschland


Gegenwärtige Gesetzeslage

Ein eigener Straftatbestand „Stalking“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland vom Bundestag am 30. November 2006 beschlossen. Die Änderungen betreffen § 238 StGB und § 112a StPO. Der Gesetzgeber schließt damit Strafbarkeitslücken. Das Gesetz sieht bei Belästigung mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren vor. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen und mit einem Inkrafttreten der Änderungen erst im Frühjahr 2007 zu rechnen. Schon jetzt werden weitere einzelne mögliche Elemente des Nachstellens von speziellen Tatbeständen - beispielsweise Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Nötigung - erfasst.

In Österreich trat mit 1. Juli 2006 der § 107a Strafgesetzbuch (Beharrliche Verfolgung) in Kraft. Darin wurde Stalking zum Offizialdelikt und damit gerichtlich strafbar.


Strafrechtliche Praxis


Opfer von Stalking haben die Möglichkeit, bei Gericht Schutzanordnungen gegen den Stalker zu erwirken, die auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes erlassen werden können und beispielsweise aus der Anordnung bestehen können, sich der Wohnung des Opfers nicht zu nähern. Ein Beispiel aus der obergerichtlichen Spruchpraxis bildet die Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg.

Soweit auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes eine Unterlassungsverfügung gegen einen Stalker erlassen wird und dieser gegen die in der Verfügung festgelegten Verbote verstößt, stellt dieser Verstoß ein strafbares Verhalten nach § 4 Gewaltschutzgesetz dar. Streng genommen handelt es sich dabei dann nicht um die Strafbarkeit von Stalking an sich, sondern vielmehr um die Strafbarkeit wegen Missachtung einer gerichtlichen Anordnung. Schon in den 1970er Jahren gingen die Gerichte gegen Telefonterror vor.
 
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