Bitte um Deutung dieser Legung - ich bin sehr verzweifelt

Heavy.....und doch nicht so standfest/standhaft wie von dir gedacht und so wie deine Mutter es dir vorgelebt hat ....? Du hättest seinem Betteln nicht folgen müssen...
Ja, aber
Heavy.....und doch nicht so standfest/standhaft wie von dir gedacht und so wie deine Mutter es dir vorgelebt hat ....? Du hättest seinem Betteln nicht folgen müssen...
Ja, das ist mein Problem, immer erstmal die anderen....Aber das soll nun aufhören!
 
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so ärgerlich wie leider wahr...

Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, darf seit 1. Januar 2023 im ersten Jahr des Leistungsbezugs, der sogenannten Karenzzeit, das Ersparte behalten. So muss Vermögen erst dann eingesetzt werden, wenn es höher als 40.000 Euro ist.
Quelle:https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-zum-buergergeld-2149774

ja-40.000€ sind auch viel Geld, allerdings wäre es für Romania, ja besser wenn Sie das Geld ersteinmal beiseite legen könnte um später zu entscheiden was sie damit machen will und es nicht für den Lebensunerhalt aufzubrauchen. Das war eigentlich der Kern dessen was ich zum Ausdruck bringen wollte. Außerdem ist das Geld aktuell noch gebunden.
Das ist schonmal eine wichtige Information! Danke dafür!
 
Leider hat mein Mann nach 6 Wochen angefangen zu betteln, dass ich nach Hause komme (zu unserem Hochzeitstag, weil ihm angeblich so etwas wichtig ist - in Wirklichkeit war natürlich die Wohnung überfällig geputzt zu werden und der Arme brauchte dringend Sex.... das habe ich ihm nicht verziehen und ab da habe ich angefangen einiges zu hinterfragen....).
...soviel zum Thema Fische-Venus... sein Wohl über Deinem.
Und das wo er als Physiotherapeut doch ganz sicher gesunde Hände hat..... :whistle:
 
@Romania entschuldige bitte, dass ich mich einmische ohne etwas zu deinem KB sagen zu können,
aber das hier:

ist das wichtigste, wenn auch manchmal das schwierigste, um weiter zu kommen.

Nur so neben bei, ich finde es schön, wie du über deine Mama schreibst.
@Dina-W
Ja, das habe ich jetzt verstanden, dass ich auch mir verzeihen muss!
Bei meiner Mama (generell in meinem Elternhaus, ich bin Einzelkind) habe ich mich immer geborgen gefühlt.
 
Hallo @Romania,

bislang habe ich den Thread von außen mitgelesen, das ist ganz schön heftig, was da abgeht. Ich hätte ein paar Links für dich, die Beratungen in Sachen Bürgergeld anbieten, denn das ist ja doch etwas speziell bei dir. Teilweise geht das online oder auch telefonisch. Ich hoffe, es ist okay, wenn ich das hier im Kartenforum poste?

Vom Verein Tacheles: Beratungsangebot-Bundesweit

Beratungsstellen der Linken, teils mit Sozial- und Rechtsberatung: Beratungsstellen

Ein Selbsthilfeforum mit sehr vielen Infos und Rechtsgrundlagen: Bürgergeld-Forum


Noch ein Hinweis, den ich persönlich für sehr wichtig halte und der Auswirkung auf deine künftige Lebensqualität hat, da du ja dauerhaft in Deutschland leben möchtest. Die Reihenfolge, wie du vorgehst, ist sehr wichtig. Denn wenn du erstmal in Deutschland bist und bereits Bürgergeld bewilligt bekommen hast, scheint es nicht mehr einfach so möglich zu sein, umzuziehen. Denn es gilt § 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II: 6Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt: § 22 SGB II

Ich bin nicht so bewandert in Sachen Bürgergeld, aber das heißt nach meiner laienhaften Meinung - und da können dich die Beratungsstellen besser informieren -, dass du einen triftigen Grund brauchst, sofern du als Leistungsbezieherin innerhalb einer Stadt (?) nochmal umziehen möchtest. Falls du also als allererstes in eine winzige heruntergekommene Klitsche ziehst - Hauptsache, erster Wohnsitz in D -, dann mag es für dich auf Dauer unangenehm sein, dort zu wohnen, für die Behörde ist das kein triftiger Grund, eine höhere Miete für eine andere Wohnung zu übernehmen, die zwar auch angemessen wäre, aber insgesamt teurer ist. Auf einem möglichen Mehr an Kosten würdest du sitzenbleiben bzw. das müsstest du selber übernehmen. Wenn du dagegen als allererstes bei deinem Sohn oder bei einer Bekannten auf dem Sofa schläfst und dort vorübergehend gemeldet bist, um schon mal Leistungen zu beziehen, dann ist klar, dass das keine Dauerlösung ist und dass du eine eigene Wohnung benötigst, die natürlich den dort gültigen Angemessenheitskriterien entsprechen sollte. - So verstehe ICH diesen Abschnitt.

Und noch was wegen deines Vermögens: Meines Wissens ist es so, dass du zwar verpflichtet werden kannst, deine Immobilien zu verkaufen (sofern du sie nicht selbst bewohnst) und alles, was den Schonvermögensbetrag übersteigt für deinen Lebensunterhalt zu verwerten, aber solange ein Verkauf trotz deiner Bemühungen noch nicht möglich ist, müssen dir Leistungen zumindest vorläufig oder als Darlehen bewilligt werden.


Wenn jetzt tatsächlich deine Zeit gekommen ist für Veränderungen, dann schaffst du das auch. (y)
 
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Hallo @Romania,

bislang habe ich den Thread von außen mitgelesen, das ist ganz schön heftig, was da abgeht. Ich hätte ein paar Links für dich, die Beratungen in Sachen Bürgergeld anbieten, denn das ist ja doch etwas speziell bei dir. Teilweise geht das online oder auch telefonisch. Ich hoffe, es ist okay, wenn ich das hier im Kartenforum poste?

Vom Verein Tacheles: Beratungsangebot-Bundesweit

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Noch ein Hinweis, den ich persönlich für sehr wichtig halte und der Auswirkung auf deine künftige Lebensqualität hat, da du ja dauerhaft in Deutschland leben möchtest. Die Reihenfolge, wie du vorgehst, ist sehr wichtig. Denn wenn du erstmal in Deutschland bist und bereits Bürgergeld bewilligt bekommen hast, scheint es nicht mehr einfach so möglich zu sein, umzuziehen. Denn es gilt § 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II: 6Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt: § 22 SGB II

Ich bin nicht so bewandert in Sachen Bürgergeld, aber das heißt nach meiner laienhaften Meinung - und da können dich die Beratungsstellen besser informieren -, dass du einen triftigen Grund brauchst, sofern du als Leistungsbezieherin innerhalb einer Stadt (?) nochmal umziehen möchtest. Falls du also als allererstes in eine winzige heruntergekommene Klitsche ziehst - Hauptsache, erster Wohnsitz in D -, dann mag es für dich auf Dauer unangenehm sein, dort zu wohnen, für die Behörde ist das kein triftiger Grund, eine höhere Miete für eine andere Wohnung zu übernehmen, die zwar auch angemessen wäre, aber insgesamt teurer ist. Auf einem möglichen Mehr an Kosten würdest du sitzenbleiben bzw. das müsstest du selber übernehmen. Wenn du dagegen als allererstes bei deinem Sohn oder bei einer Bekannten auf dem Sofa schläfst und dort vorübergehend gemeldet bist, um schon mal Leistungen zu beziehen, dann ist klar, dass das keine Dauerlösung ist und dass du eine eigene Wohnung benötigst, die natürlich den dort gültigen Angemessenheitskriterien entsprechen sollte. - So verstehe ICH diesen Abschnitt.

Und noch was wegen deines Vermögens: Meines Wissens ist es so, dass du zwar verpflichtet werden kannst, deine Immobilien zu verkaufen (sofern du sie nicht selbst bewohnst) und alles, was den Schonvermögensbetrag übersteigt für deinen Lebensunterhalt zu verwerten, aber solange ein Verkauf trotz deiner Bemühungen noch nicht möglich ist, müssen dir Leistungen zumindest vorläufig oder als Darlehen bewilligt werden.


Wenn jetzt tatsächlich deine Zeit gekommen ist für Veränderungen, dann schaffst du das auch. (y)
Hallo @Ausdembauchheraus

Das sind wichtige Informationen über die ich mich sehr freue. Vielen Dank dafür!


"Wenn jetzt tatsächlich deine Zeit gekommen ist für Veränderungen, dann schaffst du das auch. (y) "

Deine Aussage macht mir Mut! Herzlichen Dank! Ich habe schon ein paar Unterlagen für den Anwalt besorgen können. Mal sehen, was wir dann besprechen und wie es weiter geht. Momentan stehe ich etwas unter Strom, weil ich alles in Geheimen erledigen muss und noch nicht weiß, wie ich es meinem Mann beibringen soll. Ausgerechnet zur Zeit hat er nicht so viel zu tun und erwartet natürlich, dass ich meine Zeit mit ihm verbringe.
Leider bin ich jetzt erst aus meinem Dornröschenschlaf wach geworden und merke, wie sehr er mir die Luft zum Atmen nimmt....
 
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