FIWA
Sehr aktives Mitglied
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Falsch ,
mit Verlaub, Du redest mit einer Juristin
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine Beschwerde gegen eine Einzelperson und nicht gegen das ausführende Organ , die Behörde !
Sehr geehrte Frau Juristin ,
das Problem in der Sache ist, dass Dienstaufsichtsbeschwerden in der Behörde behandelt werden und hier folgt in der Regel Standardantwort, blablabla, wir sehen kein Handlungsbedarf, blablabla Es fällt unterm Tisch weil es in der gleichen Behörde behandelt wird.
Hier liegt auch m.M.n. der Fehler, der Beschwerdeneinreichung, diese gehört nicht nur an die Dienststelle, sondern auch gleichzeitig an die nächsthöhergelegene Dienststelle. Mag dann die betreffende Dienststelle überhaupt nicht.
Aber auch bei solchen Beschwerden erfolgt in der Regel nur ein Kuhhandeln + Eintrag in der Personalakte, ohne jegliche Folgen. Nebst dem Kuhhandel folgt dann wieder blablabla, wir sehen kein Handlungsbedarf, blablabla.
Aus eigener Erfahrung von einigen Beschwerden über mehreren Jahrzehnten.
Trotzdem sollte man es immer machen, wenn man meint, jetzt ist der Punkt erreicht, denn dieses Recht hat man. Man darf sich nur nicht allzu viel erwarten.