Shimon1938
Sehr aktives Mitglied
Das Kind mit Down-Syndrom, Philipp Koch darf (vielelicht?) in Hessen wieder mit Nichtbehinderten lernen.
Gegen seine eigene Willen und den seinen Eltern muss das Down-Syndrom Kind Philipp Koch derzeit eine Sondernschule besuchen. Nun sieht es ganz danach aus, als ob der 15-jährige ab dem kommenden Schuljahr doch auf eine Regelschule gehen darf. Nach öffentlichen Druck hat sich das Land Hessen vor dem Verwaltungsgericht Gießen mit der Familie auf einen Vergleich geeinigt.(Warum muss mann immer wieder Gerichte einschalten um Behördenwillkür zu lindern?)
Bis zum Ende der 6. Klasse ging Philipp gemeinsam mit nicht behinderten Kindern in den Unterricht. (Wie es aus einer Sendung in TV erklärt wurde, gab aus keine "schulische Probleme.) Obwohl ihn eine intergrative Gesamtschule in Marburg aufgenommen hätte, zwang ihn das Schulamt zum Besuche einer Sonderschule für "praktisch Bildbare" (Was ist das ein perverser Ausdruck?) Angeblicher Grund: "Es fehle das Geld für Förderstunden".
Die Kochs klagten gegen den Sonderschulzwang und beriefen sich auf die UN-Behindertenrechtskonvention, die auch Deutschland zum Jahreswechsel ratifiziert hat. Die verlangt von den Mitgliedstaaten, das Behinderte und Nichtbehinderte gemeinsam lernen sollten.
Nach dem jetzt zwischen dem Land Hessen und der Familie geschlossene Vergleich soll Philipp bis zum Beginn des neuen Schuljahres erneut förderpädagogisch beurteilt werden. Fällt das Gutachten positiv aus, kann der 15-jähriger auf eine normale Schule gehen! Das Kultusministerium stellt dafür wöchentlich sechs zusätzliche Lehrstunden zur Verfügung. (Warum nicht gleich?)
Ich finde das als ein sehr erfreulicher Nachricht.
Shimon1938
Gegen seine eigene Willen und den seinen Eltern muss das Down-Syndrom Kind Philipp Koch derzeit eine Sondernschule besuchen. Nun sieht es ganz danach aus, als ob der 15-jährige ab dem kommenden Schuljahr doch auf eine Regelschule gehen darf. Nach öffentlichen Druck hat sich das Land Hessen vor dem Verwaltungsgericht Gießen mit der Familie auf einen Vergleich geeinigt.(Warum muss mann immer wieder Gerichte einschalten um Behördenwillkür zu lindern?)
Bis zum Ende der 6. Klasse ging Philipp gemeinsam mit nicht behinderten Kindern in den Unterricht. (Wie es aus einer Sendung in TV erklärt wurde, gab aus keine "schulische Probleme.) Obwohl ihn eine intergrative Gesamtschule in Marburg aufgenommen hätte, zwang ihn das Schulamt zum Besuche einer Sonderschule für "praktisch Bildbare" (Was ist das ein perverser Ausdruck?) Angeblicher Grund: "Es fehle das Geld für Förderstunden".
Die Kochs klagten gegen den Sonderschulzwang und beriefen sich auf die UN-Behindertenrechtskonvention, die auch Deutschland zum Jahreswechsel ratifiziert hat. Die verlangt von den Mitgliedstaaten, das Behinderte und Nichtbehinderte gemeinsam lernen sollten.
Nach dem jetzt zwischen dem Land Hessen und der Familie geschlossene Vergleich soll Philipp bis zum Beginn des neuen Schuljahres erneut förderpädagogisch beurteilt werden. Fällt das Gutachten positiv aus, kann der 15-jähriger auf eine normale Schule gehen! Das Kultusministerium stellt dafür wöchentlich sechs zusätzliche Lehrstunden zur Verfügung. (Warum nicht gleich?)
Ich finde das als ein sehr erfreulicher Nachricht.
Shimon1938