Amtssache.. Stundenhoroskop?

siempre

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Hallo,
mir ist gestern ein Brief auf den Tisch geflattert, in der ich vom Amt ein Zahlungsaufforderung bekommen habe für eine Sache, die ich vor einigen Jahren mal nicht richtig geklärt und dann schlicht weg vergessen habe:tomate: :wut2:
Nach dem ich mich damit beschäftigt hatte ist mir aufgefallen, das die Forderung von deren Seite tatsächlich rechtlich nicht in Ordnung ist - ich kann jetzt natürlich nur von dem sprechen, was ich gelesen habe. Nach so langer Zeit kann man da noch einen Überprüfungsantrag stellen, dieses Überlege ich jetzt zu tun und würde natürlich gerne wissen, ob das Ergebnis positiv für mich Ausfällt.
Obwohl ich mir meines Wissen außer meiner Saumseligkeit nichts zu schulden habe kommen lassen, habe ich tatsächlich (irrationale ?)Sorge, das dass jetzt Anstelle einer Klärung der Sachlage auch noch jede menge Ärger mit sich bringt. Im Sinne von, jetzt wird es noch teurer als wenn ich einfach nur bezahlt hätte.

Mir ist natürlich inzwischen auch aufgefallen, das der Ärger auch vermeidbar gewesen wäre, aber gut ...

Den Brief habe ich gestern gegen Mittag ca. halb 12 erhalten.
Da aber gestern Mondpause war, dachte ich da kann man kein Fragehoroskop stellen? Weil gefragt habe ich mich da natürlich gestern schon im laufe des Nachmittags.
Deswegen habe ich mich das heute morgen am 01.09. 2019 um 07:01 in Göttingen nochmal gefragt.

Wenn man dazu besser eine andere Technik verwenden sollte, kann ich auch noch mal mein Geburtsdatum hochladen.
Gruß
siempre
 
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@siempre: Ein Hallo aus der Lenormand-Ecke :) So völlig unastrologisch fällt mir ein: Bezieht sich die jetzt eingetrudelte Zahlungsaufforderung auf eine Sache, die vor mehr als 4 Jahren gewesen ist? Was ist mit Verjährung der Forderung?
 
Hallo,
ja, die Forderung stammt ursprünglich aus 2015, woher weißt du das? Oder bezieht sich das auf das Verjähren ?
Soweit ich das Verstanden habe, ist sie nicht verjährt, da die Forderung ja zeitnah gestellt wurde. Das ich nicht entsprechend reagiert habe, hat wohl nichts damit zu tun (?).
 
Ich wusste nicht, dass die Forderung aus 2015 ist. Ich schrieb ja "ob die Forderung länger als 4 Jahre zurückliegt". Hm. Vielleicht suchst du mal im Netz, welche Verjährungsfristen auf deinen Fall zutreffen könnten. Sozialbehörden, Finanzamt etc. haben jeweils unterschiedliche Verjährungsfristen, wenn die vergessen, ihre Forderungen vor Ablauf der Verjährungsfristen nochmals rechtzeitig geltend zu machen.

Normalerweise kommt ja "1. Zahlungsaufforderung", "Mahnung", "Mahnbescheid" und dann ggf. Klage gegen dich etc. Aber wenn bei dir nach der 1. Zahlungsaufforderung 2015 bis gestern nix passiert ist... vielleicht kannst du da doch noch was "reißen".

Such' mal nach den Fristen, z.B. mit Suchbegriff "Steuerforderung Verjährungsfristen" etc.
 
Hallo,
ja, die Forderung stammt ursprünglich aus 2015, woher weißt du das? Oder bezieht sich das auf das Verjähren ?
Soweit ich das Verstanden habe, ist sie nicht verjährt, da die Forderung ja zeitnah gestellt wurde. Das ich nicht entsprechend reagiert habe, hat wohl nichts damit zu tun (?).

von wann der letzte >Brief ist?
war es eine Forderung oder ein Bescheid?
 
ann ich auch noch mal mein Geburtsdatum hochladen.
Hallo siempre,

wenn es hier astrologisch werden soll - du in Bezug auf deine aktuellen Transite, die auf dein Geburtshoroskop gerade einwirken etwas beleuchten möchtest, dann wird es ohne deine Geb.Daten - vllt. am Besten in deinem Profil eingestellt- nicht gehen.

LG
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Verjährt heißt nicht: Forderung ist erloschen
Was viele nicht wissen: Ist eine Forderung verjährt, erlischt sie nicht automatisch. Verlangt ein Gläubiger von Ihnen Geld, obwohl die Frist längst abgelaufen ist, müssen Sie ihm das unbedingt sagen. Nicht zu reagieren, ist keine gute Idee – Sie können dann trotzdem einen negativen Eintrag bei der Auskunftei Schufa bekommen. Wie Sie herausfinden können, was dort über Sie gespeichert ist, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Schufa.

Auch ein Gericht wird die Klage Ihres Gläubigers bearbeiten und ihm so lange Recht geben, bis Sie darlegen, dass eine Verjährung eingetreten ist. Tun Sie das nicht, bekommt Ihr Gläubiger Recht, obwohl die Forderung eigentlich schon verjährt ist.

https://www.finanztip.de/verjaehrungsfristen-bgb/
 
mir ist gestern ein Brief auf den Tisch geflattert, in der ich vom Amt ein Zahlungsaufforderung bekommen habe für eine Sache, die ich vor einigen Jahren mal nicht richtig geklärt und dann schlicht weg vergessen habe:tomate:
Wenn du jetzt erst die Zahlungsaufforderung bekommen hast- dann kannst du auch jetzt immer noch schriftlich Einspruch einlegen.

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Normalerweise kommt ja "1. Zahlungsaufforderung", "Mahnung", "Mahnbescheid" und dann ggf. Klage gegen dich etc. Aber wenn bei dir nach der 1. Zahlungsaufforderung 2015 bis gestern nix passiert ist... vielleicht kannst du da doch noch was "reißen".

Such' mal nach den Fristen, z.B. mit Suchbegriff "Steuerforderung Verjährungsfristen" etc.
Achso, Okay, jetzt verstehe ich was du meinst.
Ich habe jetzt die 1. Mahnung bekommen, Fälligkeit datiert auf den 22.07.2019
Es gibt zwei Bescheide auf die sich das Bezieht:
10.07.2015 und 18.08.2015 mit einer konkreten Zahlungsaufforderung.

Habe was geädert, hatte mich vertippt
 
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Achso, Okay, jetzt verstehe ich was du meinst.
Ich habe jetzt die 1. Mahnung bekommen, Fälligkeit datiert auf den 22.07.2019
Es gibt zwei Bescheide auf die sich das Bezieht:
10.07.2015 und 18.08.2015 mit einer konkreten Zahlungsaufforderung.
OHA ....na dann geht das ja jetzt nimmer....
Wenn du jetzt erst die Zahlungsaufforderung bekommen hast- dann kannst du auch jetzt immer noch schriftlich Einspruch einlegen.

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