ACHTUNG: EU will Heilpflanzen verbieten! Bitte Petition unterzeichnen!

pilzkillz

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7. August 2006
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78
Hi@all

Vielleicht haben sie bereits davon gehört das im April 2011 ein EU Gesetz in Kraft trittt
das den Verkauf von Heilkräutern weiter einschränkt.

Ich habe gerade erfahren das es zur Zeit eine Petition beim deutschen Bundestag dagegen gibt.

Den Petitionslink kann ich leider nicht posten, da ich noch nicht
100 Beiträge habe... :confused:

Vielleicht kann ihn einer hinzufügen ? Er ist bestimmt schnell über google.de
zu finden. DANKE! Stoppt diesen Wahnsinn!

Die Zeit drängt denn es werden 50000 Unterzeichner bis zum 11.11.benoetigt
.

Es würde mich freuen wenn sie mitmachen würden und auch möglichst viele Menschen darüber informieren .

Der Aufwand beträt nur wenige Minuten. Und wer weiss ... Vielleicht funktioniert Demokratie ja doch.

Viele Gruesse

PK
 
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ich verstehe nicht ganz - im titel steht, das die eu heilkräuter verbieten will, im thread selber dann, dass der verkauf eingeschränkt werden soll.
was denn jetzt?
und stimmt überhaupt nur eins davon?

"(4) In Anbetracht der besonderen Merkmale dieser Arzneimittel, insbesondere ihrer langen Tradition, ist es wünschenswert, ein spezielles vereinfachtes Registrierungsverfahren für bestimmte traditionelle Arzneimittel zu schaffen. Allerdings sollte dieses vereinfachte Verfahren nur zur Anwendung kommen, wenn eine Genehmigung für das Inverkehrbringen gemäß der Richtlinie 2001/83/EG, insbesondere wegen unzureichender wissenschaftlicher Literatur zum Nachweis einer allgemeinen medizinischen Verwendung, einer anerkannten Wirksamkeit und eines annehmbaren Sicherheitsgrads, nicht gewährt werden kann. Das Verfahren sollte auch nicht für homöopathische Arzneimittel gelten, die für eine Genehmigung für das Inverkehrbringen oder eine Registrierung gemäß der Richtlinie 2001/83/EG in Frage kommen.

(5) Hat ein Arzneimittel eine lange Tradition und ist die Wirksamkeit des Arzneimittels aufgrund langjähriger Anwendung und Erfahrung plausibel, so kann die Zahl der Fälle, in denen klinische Prüfungen verlangt werden müssen, reduziert werden. Vorklinische Tests scheinen unnötig, wenn das Arzneimittel aufgrund der Informationen über seine traditionelle Anwendung unter festgelegten Anwendungsbedingungen nachweislich unschädlich ist. Jedoch lassen sich unter Umständen selbst bei einer langen Tradition Bedenken bezüglich der Sicherheit des Produkts nicht ausschließen, so dass die zuständigen Behörden berechtigt sein sollten, alle für eine Sicherheitsbewertung erforderlichen Daten anzufordern. Der Qualitätsaspekt des Arzneimittels ist von seiner traditionellen Verwendung unabhängig, so dass hinsichtlich der erforderlichen physikalisch-chemischen, biologischen und mikrobiologischen Tests keine Ausnahmen gewährt werden sollten. Die Produkte sollten den Qualitätsnormen der einschlägigen Monografien des Europäischen Arzneibuchs oder der Arzneibücher der Mitgliedstaaten entsprechen.

(6) Die große Mehrzahl der Arzneimittel mit einer ausreichend langen und kohärenten Tradition ist pflanzlicher Natur. Daher scheint es angemessen, den Geltungsbereich der vereinfachten Registrierung zunächst auf traditionelle pflanzliche Arzneimittel zu beschränken."


es geht also darum, die registrierung von heilpflanzen, die traditionell (über 30 jahre) verwendet werden, zu vereinfachen.
von verbot ist da nix ...

:)
 
Der Wahnsinn hat bereits begonnen. Hier die Mail meines Teehändlers:

Der Verkauf des Jiaogulan-Tees ist auf Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung ab dem 01.11.2010 untersagt worden.

Hintergrund ist die sogenannte europäische Novel-Food-Verordnung. Sie besagt, dass ein Lebensmittel, welches vor 1997 nicht in nennenswertem Umfange in Europa vertrieben wurde, erst auf einem langwierigen, kostenintensiven Weg durch die Instanzen als neues Lebensmittel, Novel Food, zugelassen werden müsse. Ein populäres Beispiel hierfür ist die bisher in Deutschland nicht als Zuckerersatz zugelassene Verwendung von Stevia.


In Asien wird Jiaogulan traditionell als Tee getrunken oder als Beigabe für Salate und Speisen verwendet. In den USA wird Jiaogulan seit vielen Jahren in verschiedenen Darreichungs-formen (Nahrungsergänzung oder Tee) wertgeschätzt. In der EU war es leider vor 1997 nicht ausreichend bekannt. Es drängt sich die Frage auf, wessen Interessen hier mal wieder geschützt werden sollen.


Gleichwohl die Qualität unseres Jiaogulan-Tees auf Anordnung der Stadt Hannover vom Landesuntersuchungsamt in Bremen geprüft und ausdrücklich nicht beanstandet wurde und unabhängig von regelmässig durchgeführten Qualitätskontrollen, die die einwandfreie Güte bestätigen, wird der Verkauf Jiaogulans als Lebensmittel untersagt werden – als Lebensmittel.

Wir sind gezwungen, ebenfalls bürokratisch zu reagieren: ab dem 01. November 2010 werden wir auf der Internetseite Jiaogulan unter alternativer Deklaration, als ‚Raumluftverbesserer‘, in bewährter Qualität anbieten. Einfach gesagt: es ändert sich einzig und allein die Bezeichnung; es wird dasselbe Produkt sein.

 
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Der Wahnsinn hat bereits begonnen. Hier die Mail meines Teehändlers:

Der Verkauf des Jiaogulan-Tees ist auf Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung ab dem 01.11.2010 untersagt worden.

Hintergrund ist die sogenannte europäische Novel-Food-Verordnung. Sie besagt, dass ein Lebensmittel, welches vor 1997 nicht in nennenswertem Umfange in Europa vertrieben wurde, erst auf einem langwierigen, kostenintensiven Weg durch die Instanzen als neues Lebensmittel, Novel Food, zugelassen werden müsse. Ein populäres Beispiel hierfür ist die bisher in Deutschland nicht als Zuckerersatz zugelassene Verwendung von Stevia.


In Asien wird Jiaogulan traditionell als Tee getrunken oder als Beigabe für Salate und Speisen verwendet. In den USA wird Jiaogulan seit vielen Jahren in verschiedenen Darreichungs-formen (Nahrungsergänzung oder Tee) wertgeschätzt. In der EU war es leider vor 1997 nicht ausreichend bekannt. Es drängt sich die Frage auf, wessen Interessen hier mal wieder geschützt werden sollen.


Gleichwohl die Qualität unseres Jiaogulan-Tees auf Anordnung der Stadt Hannover vom Landesuntersuchungsamt in Bremen geprüft und ausdrücklich nicht beanstandet wurde und unabhängig von regelmässig durchgeführten Qualitätskontrollen, die die einwandfreie Güte bestätigen, wird der Verkauf Jiaogulans als Lebensmittel untersagt werden – als Lebensmittel.

Wir sind gezwungen, ebenfalls bürokratisch zu reagieren: ab dem 01. November 2010 werden wir auf der Internetseite Jiaogulan unter alternativer Deklaration, als ‚Raumluftverbesserer‘, in bewährter Qualität anbieten. Einfach gesagt: es ändert sich einzig und allein die Bezeichnung; es wird dasselbe Produkt sein.


Aj, und warum operiert dann einer der grössten Importeuere von Jiaogulan von Niedersachen aus :rolleyes:
 
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