Hallo ozean,
in Deinem Beitrag Nr. 5 in diesem Thread fragst Du, wie denn der Baum in Deiner Kartenlegung gedeutet werden könne.
Wie Du zudem schreibst, sei es auf einen finanziellen Vergleich hinausgelaufen.
Einen solchen finanziellen (Fische) Vergleich (Baum) könnte man meines Erachtens z. B. aus folgenden Gründen aus der Karte Baum ableiten:
1.
Ein Baum strahlt oftmals eine gewisse Ruhe, eine gewisse Friedfertigkeit und eine gewisse Einträchtigkeit aus. Ein Baum symbolisiert das genaue Gegenteil von Stress, Aufregung und Streitlust. Die von einem Baum ausgehende Ruhe und Friedfertigkeit lässt Ärger und Aufregung vielmehr abklingen und fördert eine versöhnliche Sicht.
Auf die Gerichtsverhandlung, nach der Du gefragt hast, lassen sich diese Gedanken so übertragen, dass mit Blick auf den Baum in dem zuvor streitig geführten Rechtsstreit endlich Ruhe, Eintracht und Entspannung einkehren und man miteinander durch ein gegenseitiges Geben und Verzichten, sprich durch eine gütliche Einigung, Frieden schließt, sich versöhnt und dadurch der zuvor mit einem Rechtsstreit grundsätzlich verbundene Stress und Ärger nachlassen.
2.
Darüber hinaus kennzeichnet den durch sein weit verzweigtes Wurzelwerk fest mit der Erde verbundenen Baum auch eine gewisse Unverrückbarkeit. Wenn er einmal an einer bestimmten Stelle steht, ändert sich sein Standort grundsätzlich auch nicht mehr.
Auf die Gerichtsverhandlung, nach der Du gefragt hast, lassen sich diese Gedanken so übertragen, dass mit Blick auf den Baum auch die vor Gericht getroffene Entscheidung grundsätzlich unverrückbar ist.
Durch den geschlossenen Vergleich und die erzielte Einigung soll der Rechtsstreit gerade ein für allemal unverrückbar beigelegt werden. Die Parteien möchten es also gerade nicht darauf ankommen lassen, dass das Gericht ein eigenes Urteil fällt, welches für jede Partei ein gewisses Risiko des Unterlegens birgt und gegen welches dann von einer oder von beiden Parteien gegebenenfalls Rechtsmittel eingelegt werden, die den endgültigen Abschluss des Rechtsstreits weiter hinausschieben.
Würde das Gericht ein Urteil fällen müssen, wäre die gerichtliche Entscheidung in der überwiegenden Vielzahl von Fällen eben noch nicht unverrückbar, da eine oder beide Parteien gegen ein Urteil vielfach noch Rechtsmittel (z. B. Berufung, Revision usw.) einlegen könnten. Dies widerspräche jedoch dem Symbolgehalt der Karte des Baumes.
Mittels einer Einigung und einem Vergleich zwischen den Parteien lässt sich hingegen ein solcher rechtlicher Instanzenzug mit möglicherweise immer wieder abgeänderten und neuen Stress und Ärger heraufbeschwörenden Urteilen vermeiden und man erzielt die für einen Baum so typische Unverrückbarkeit.
3.
Der Baum könnte im Hinblick auf den Ausgang des Gerichtsverfahrens auch dahingehend gedeutet werden, dass die beiden Parteien über eine gewisse Anpassungsfähigkeit verfügen, was gerade im Hinblick auf das Zustandekommen eines Vergleichs unabdingbare Voraussetzung ist.
Auch ein Baum ist grundsätzlich in der Lage, sich den äußeren Gegebenheiten gut anzupassen: Zieht ein Sturm herauf, erweist er sich vielfach als so flexibel und nachgebungsfähig, dass er auch dann, wenn er einige Blätter und/oder einige Äste verlieren sollte, im Regelfall gleichwohl noch über ein ausreichend stabiles Fundament verfügt, auf dem wieder etwas Produktives und Fruchtbringendes erwächst.
Auf die Gerichtsverhandlung, nach der Du gefragt hast, lassen sich diese Gedanken folgendermaßen übertragen: Zieht ein Sturm herauf, der sinnbildlich in dem zuerst streitig geführten Rechtsstreit erblickt werden kann, kann dieser im Falle des Baumes dazu führen, dass der Baum einige Blätter und/oder einige Äste verliert, was sich auf die Gerichtsverhandlung dergestalt sinngemäß übertragen ließe, dass die Parteien einige ihrer eigenen Vorstellungen und Rechtsauffassungen aufgeben müssen, mit denen sie den Rechtsstreit begonnen haben.
Trotz des Verlustes einiger Blätter und Äste, sprich trotz der Aufgabe und dem Abrücken von einigen eigenen Vorstellungen und Rechtsauffassungen, findet sich jedoch immer noch eine Basis, auf der man konstruktiv aufbauen kann, sprich der Baum ist noch nicht so in Mitleidenschaft gezogen, dass er endgültig zum Erliegen kommt bzw. - bezogen auf das Gerichtsverfahren - die Parteien sind also noch nicht so zerstritten, dass einer Einigung und einem Vergleich zwischen ihnen jeglicher Boden entzogen wäre.
Man könnte auch sagen, die ursprünglich bei Beginn des Rechtsstreits vorhandenen eigenen Vorstellungen und vertretenen Rechtsauffassungen bestehen in einem (sozusagen um einige Blätter und einige Äste, also um einige rechtliche Abstriche) reduzierten Umfang fort.
Damit hat man sich also nach dem Sturm (also sinnbildlich nach dem zuvor streitig geführten Rechtsstreit) auf neue Gegebenheiten (sprich auf einige rechtliche Abstriche) eingestellt und eingerichtet und ist damit zu einer Einigung gelangt.
Ich hoffe, Du kannst meine Gedanken in etwa nachvollziehen.
Viele Grüße,
Tugendengel