3 Jahre Haft wegen Alternativmedizin für krankes Kind

Findet ihr, dass das Gericht hier richtig entschieden hat?

  • Ja

  • Nein


Die Ergebnisse sind erst nach der Abstimmung sichtbar.

Tarbagan

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Wir leben in einem freien Land, in dem jeder Mensch jeden Schwachsinn glauben darf, den er möchte.

Aber Obacht: Wer seine eigenen Kinder da mitreinzieht, der kann weit mehr verlieren als das Sorgerecht. Der BGH hat nun das Urteil des LG Nürnberg-Furth bestätigt - eine Mutter und ihr Partner - ein in der Esoterikszene bekannter Guru - kommen 3 Jahre in Haft, Tatbestand: Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Sie haben ihren an Mukoviszidose erkrankten Sohn nicht zum Arzt gebracht, sondern versucht, ihn durch Fasten und "Gesundbeten" zu heilen - bis er nur noch 28 kg wog.

Ein richtiges Urteil?

http://www.sueddeutsche.de/bayern/bgh-urteil-guru-von-lonnerstadt-muss-drei-jahre-in-haft-1.2594459
 
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Wir leben in einem freien Land, in dem jeder Mensch jeden Schwachsinn glauben darf, den er möchte.

Aber Obacht: Wer seine eigenen Kinder da mitreinzieht, der kann weit mehr verlieren als das Sorgerecht. Der BGH hat nun das Urteil des LG Nürnberg-Furth bestätigt - eine Mutter und ihr Partner - ein in der Esoterikszene bekannter Guru - kommen 3 Jahre in Haft, Tatbestand: Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Sie haben ihren an Mukoviszidose erkrankten Sohn nicht zum Arzt gebracht, sondern versucht, ihn durch Fasten und "Gesundbeten" zu heilen - bis er nur noch 28 kg wog.

Ein richtiges Urteil?

http://www.sueddeutsche.de/bayern/bgh-urteil-guru-von-lonnerstadt-muss-drei-jahre-in-haft-1.2594459

Nach meiner Ansicht vollkommen richtig, eher noch viel zu mild!

Das ist doch dieser Sektenheini und Kinderquäler:

 
Wir leben in einem freien Land, in dem jeder Mensch jeden Schwachsinn glauben darf, den er möchte.

Aber Obacht: Wer seine eigenen Kinder da mitreinzieht, der kann weit mehr verlieren als das Sorgerecht. Der BGH hat nun das Urteil des LG Nürnberg-Furth bestätigt - eine Mutter und ihr Partner - ein in der Esoterikszene bekannter Guru - kommen 3 Jahre in Haft, Tatbestand: Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Sie haben ihren an Mukoviszidose erkrankten Sohn nicht zum Arzt gebracht, sondern versucht, ihn durch Fasten und "Gesundbeten" zu heilen - bis er nur noch 28 kg wog.

Ein richtiges Urteil?

http://www.sueddeutsche.de/bayern/bgh-urteil-guru-von-lonnerstadt-muss-drei-jahre-in-haft-1.2594459
Ich frage mich, wie verstrahlt muss man da sein?????
 
Ich stimme der Verurteilung und auch der Höhe der Strafe zu.

Verblendung ist nicht strafbar, und mit einer viel höheren Strafe würde man nur Märtyrer züchten. Die unterlassene oder gar verhinderte Hilfeleistung dem schutzbefohlenen Kind/Jugendlichen gegenüber muss aber entsprechend geahndet werden.
 
Ich frage mich, wie verstrahlt muss man da sein?????

So verstrahlt, wie man sein muss, um der GNM nach Hamer noch etwas positives abzugewinnen, oder zu glauben, man könne durch Aura-chirurgie Organe (Eieratöcke im konkreten Beispiel) nachwachsen lassen, oder zu glauben, dass in einer groß angelegten Sprühaktion Chemtrails ausgebracht werden...

Dumm und/oder verblendet? Ja!
Verdient deutlichen und wehementen Widerspruch? Ja!
Verdient strafrechtliche Maßnahmen? Nicht unbedingt. Dummheit alleine ist nicht strrafbar,
In diesem Fall aber folgte daraus die Gefärdung eines Jugendlichen. Und DAS ist unbedingt zu ahnden.
 
Klarer Fall von Kindesmißhandlung durch Vernachlässigung.

Alternativmedizin funktioniert meist nicht bei ernsthaften Erkrankungen und schon gar nicht bei Gendefekten (schließlich kann da die Selbstheilungskraft nicht anspringen). Mit Komplementärmedizin mache ich aber seit Jahrzehnten gute Erfahrungen, schließlich können die Ärzte nur anbieten, was die Krankenkassen und die Ärztekammer erlauben und das schließt schon mal grundsätzlich alles Spirituelle aus...

Fasten ist aber so was von daneben bei Mukoviszidose - das zeigt deutlich, dass es sich bei den Eltern um völlig durchgeknallte Ideologen handelt.
http://muko.info/mukoviszidose/ueber-mukoviszidose/therapie/ernaehrung.html

Von der Strafe halte ich natürlich gar nichts, so werden die Täter mal wieder auf Staatskosten behaust und verköstigt und nach ihrer Haft geht das wahrscheinlich mit Sozialhilfe weiter. Besser wäre es, sie müssten jetzt für den Unterhalt und die Behandlungskosten des Kindes aufkommen (also keine Sozialhilfe bekommen und daher arbeiten müssen). Sorry, bin halt unbelehrbar libertär.
lg
 
In diesem Fall aber folgte daraus die Gefärdung eines Jugendlichen. Und DAS ist unbedingt zu ahnden.

Dem stimme ich uneingeschränkt zu. Wenn Erwachsene sich einbilden ihr Heil als Anhängsel eines schwindeligen Gurus zu finden, dem sie außer Hab und Gut gleich noch das Hirn mit abgeben, bitte. Aber Kinder da mit hinein zu ziehen ist das allerletzte.
 
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Haftstrafe finde sinnlos. Vergeudete Zeit. Bin für innovative Strafen, wie sie von kreativen Richtern in USA öfters ausgesprochen werden, also sinngemäß mit der Tat inhaltlich verbunden. Das Paar (die Mutter) dürfte auf jeden Fall (ihre) seine Elternrechte verlieren, und zur Zahlung einer Rente an den Sohn verpflichtet sein.
 
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