18.000 - 20.000 Tote durch Behandlungsfehler in deutschen Kliniken

Wenn mehr Geld da ist, könnte mehr Personal angestellt werden, die Ärzte besser bezahlt werden, müssten Ärzte keine 24h Schichten mehr schieben.

Ich befürchte eher, dass wenn die Beträge angehoben werden und mehr Geld da ist, wird ein Großteil davon wieder beim Vorstand oder in der "Verwaltung" versickern...
 
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In einem System, in dem man den Ärzten den Kunstfehler nicht mehr nachweisen muss, um Schadensersatz zu bekommen, werden Ärzte schlicht aufhören, zu behandeln. Je strenger die Haftungsregeln sind, desto weniger werden Ärzte versuchen, abseits der breitgetretenen Pfade zu wandeln.

Es geht nicht um den Nachweis. Der ist ist jeder Verhandlung zu führen. Sondern darum, dass die "Sachverständigen" Teil des gleichen Systems sind. Und ein System kann sich nicht selber kontrollieren. Weil alle seine Komponenten ja die gleichen Fehler machen, sonst wäre der Fehler ja nicht entstanden.

Leute, die an Antibiotika-Resistenzen sterben leiden lediglich darunter, dass Antibiotika nicht mehr wirken. Sie stehen also nicht besser oder schlechter da, als wenn es Antibiotika nicht gäbe.

Das stimmt nicht (Hallo, welches Fachwissen soll das sein?), da Antibiotika-resistente Keime weitaus gefährlicher sind und kaum mehr bekämpft werden können. Und DAS ist eine systematische Verfehlung der Ärzte (die trotz 20+ Jahre Wissens darum noch immer nicht abgestellt ist und noch immer Menschen schädigt).

Pharma-Sponsoring wird den Versicherern herzlich egal sein. Ob etwas ein Kunstfehler ist hängt nicht von den dahinterstehenden finanziellen Interessen ab.

Auch das stimmt so nicht. Denn wenn eine Pharmafirma (oder letztlich auch das Sozialsystem) ein wirksames Medikament zurückhält, vorenthält, den sinnvollen Zugang erschwert, dann sterben daran ggf. Menschen.
Übrigens geht es nicht um Kunstfehler ... sondern um die grosse Dunkelziffer der Menschen die sterben, weil sie behandelt werden. Nur eben falsch, gar nicht, schlampig ....

Doch, §§ 630a II, 630h BGB. Was du persönlich dazu für Anekdoten parat hast ist dabei uninteressant. Manche Fälle gehen gerechter- oder ungerechterweise zugunsten der Ärzte aus, manche gerechter- oder ungerechterweise zugunsten der Patienten - wie halt in jedem anderen Gerichtsverfahren auf der Welt. Wenn du sagst "nee, Ärzte haften nicht" weißt du schlichtweg nicht, wovon du sprichst.

Nun, schauen wir uns das doch an, wenn Du da schon mit Paragraphen um dich wirfst.

BGB §630a (2) schrieb:
(2) Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

Die BEHANDLUNG hat blabla zu erfolgen. -Vor der Behandlung steht jedoch eine korrekte Diagnose und das Wissen des Arztes sowie ggf. viele Entscheidungen des Arztes. JEDE dieser Komponenten kann falsch sein.
Und das ist kaum nachweisbar, wenn das nicht dokumentiert ist, wie, wann und warumund auf welcher Grundlage diese Entscheidungen gefallen sind => genau hier fehlt die Qualitätssicherung.


BGB §630h schrieb:
§ 630h Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler

(1) Ein Fehler des Behandelnden wird vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht hat, das für den Behandelnden voll beherrschbar war und das zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten geführt hat.

(2) 1Der Behandelnde hat zu beweisen, dass er eine Einwilligung gemäß § 630d eingeholt
und entsprechend den Anforderungen des § 630e aufgeklärt hat. 2Genügt die Aufklärung nicht den Anforderungen des § 630e, kann der Behandelnde sich darauf berufen, dass der Patient auch im Fall einer ordnungsgemäßen Aufklärung in die Maßnahme eingewilligt hätte.

(3) Hat der Behandelnde eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme und ihr Ergebnis entgegen § 630f Absatz 1 oder Absatz 2 nicht in der Patientenakte aufgezeichnet oder hat er die Patientenakte entgegen § 630f Absatz 3 nicht aufbewahrt, wird vermutet, dass er diese Maßnahme nicht getroffen hat.

(4) War ein Behandelnder für die von ihm vorgenommene Behandlung nicht befähigt, wird vermutet, dass die mangelnde Befähigung für den Eintritt der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ursächlich war.

(5) 1Liegt ein grober Behandlungsfehler vor und ist dieser grundsätzlich geeignet, eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, wird vermutet, dass der Behandlungsfehler für diese Verletzung ursächlich war. 2Dies gilt auch dann, wenn es der Behandelnde unterlassen hat, einen medizinisch gebotenen Befund rechtzeitig zu erheben oder zu sichern, soweit der Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Ergebnis erbracht hätte, das Anlass zu weiteren Maßnahmen gegeben hätte, und wenn das Unterlassen solcher Maßnahmen grob fehlerhaft gewesen wäre.

Wieso stehen dann nicht alle Ärzte vor dem Kadi, die z.B. Lungenentzündungen einfach "übersehen"? Warum stehen nicht Ärze vor dem Kadi, die falsche Medikamente verschreiben? Oder Ärzte die unterschiedliche Medikamente einfach "ausprobieren" - was in Extremfällen ebenfalls zum Tod führen kann? Oder noch schlimmer, wenn im Spital Medikamente falsch einsortiert werden ....

Letztendlich braucht man eigentlich nur fragen ... wo sind die 18.000 ... 20.000 Verfahren (+ Dunkelziffer die wahrscheinlich nochlam das 1-2-fache ist) und entsprechende Verurteilungen der Ärzte, wenn eh alles so rechtlich einwandfrei zugeht?
Grade nach dem Paragraphen wird ja generell angenommen, dass der Arzt schuldig ist, wenn er es auch nur irgendwie hätte vorhersehen können. Und trotzdem gibt es kaum Verurteilungen, selbst in schweren Fällen mit nachfolgenden Behinderungen oder Tod ... kaum zu glauben, oder?
 
Es geht nicht um den Nachweis. Der ist ist jeder Verhandlung zu führen. Sondern darum, dass die "Sachverständigen" Teil des gleichen Systems sind. Und ein System kann sich nicht selber kontrollieren. Weil alle seine Komponenten ja die gleichen Fehler machen, sonst wäre der Fehler ja nicht entstanden.

Von welchen Fehlern redest Du hier? Natürlich kann ein Mediziner z.B. erkennen, wenn ein aderer Mediziner ein Medikament falsch - also nicht gemäß den Vorgaben - angewendet hat. Und um SOLCHE Kunstfehler geht es.

Und, wer sollte sonst die Sachverständigen sonst stellen?

... sondern um die grosse Dunkelziffer der Menschen die sterben, weil sie behandelt werden. Nur eben falsch, gar nicht, schlampig ....

Zum Beispiel dieser Fall: https://www.welt.de/gesundheit/arti...statt-Antibiotika-Siebenjaehriger-stirbt.html in dem ein Elternpaar und der behandlende Arzt weiter auf Homöopathie setzten => Kind tot.

Wieso stehen dann nicht alle Ärzte vor dem Kadi, die z.B. Lungenentzündungen einfach "übersehen"?

Da gibt es auch Homöopathen, die z.B. Gebährmutterhalskrebs übersehen: http://www.taz.de/Kontroverse-ueber-Homoeopathie/!5574123/

TAZ schrieb:
(...)

Nicole Sagorski sagt, die Homöopathie habe sie fast umgebracht. Die 42-Jährige sitzt in einem Café in Velen, einer Kleinstadt im Münsterland. Es begann mit Regelblutungen, die nicht mehr aufhören wollten. Sagorski, damals Mitte 30 und Rettungsassistentin im Schichtdienst, behalf sich mit Binden, zwei übereinander.

Die Gynäkologin reagierte eigenartig schroff, als Sagorski nach drei Monaten schließlich im Behandlungsstuhl saß. Sie solle sich sofort wieder anziehen, es sei doch ekelig, blutend zur Untersuchung zu kommen. Die Ärztin sprach, so berichtet es Sagorski, von einer stressbedingten Zyklusstörung und schrieb ein Mittel auf, Agnus Castus D2. „Ohne mich überhaupt untersucht zu haben.“

Sagorski versuchte, den Stress zu bekämpfen, den sie gar nicht empfand. Sie ging länger mit dem Hund spazieren, eine Stunde statt 20 Minuten, die Waldroute statt die durch den Park. Sie sagte ihrem Badminton-Trainer, sie würde in nächster Zeit erst einmal nicht mehr kommen, um weniger Termindruck zu haben. „Ich habe mich wirklich an jeden Strohhalm geklammert.“ Die Blutung blieb.

Schließlich machte Sagorski einen Termin bei einem anderen Frauenarzt aus. Der stellte endlich die richtige Diagnose: Gebärmutterhalskrebs. Im Frühstadium ist die Krankheit gut behandelbar, aber nun, nach fast einem Jahr, hatte der Krebs gestreut, der Arzt riet zu einer Gebärmutterentfernung.

(...)

Ja, ich finde auch, dass diese Ärztin vor den Kadi gehört.

Warum stehen nicht Ärze vor dem Kadi, die falsche Medikamente verschreiben?

Prima - alle Homöopathen gehörten damit auch sofort vor den Kadi. Denn Homöopathieka - vor allem die hohen Potenzen - sind falsche Medikamente; sie bestehen (fast) nur aus Zucker, und es deutet immernoch nichts drauf hin, dass da noch irgendeine Information drauf wäre. Wenn das der Fall wäre, könnte auch gezeigt werden, dass man homöopathische Präperate voneinander unterscheinden kann. Ohne den guten Nachweis, dass einne solche Unterscheidung möglich ist, ist auch die behauptete Wirkung höchst fraglich.

Oder Ärzte die unterschiedliche Medikamente einfach "ausprobieren" - was in Extremfällen ebenfalls zum Tod führen kann?

Also auch Homöopathen...? Da wird auch viel rumprobiert. Verschiedene Mittel werden dann ausprobiert, bis sich der Zustand dann vielleicht mal bessert, was dann sofort als "Beweis" gehandelt wird, endlich das richtige Mittel gefunden zu haben...

Wenn Du Qualitätsmanagement betrachten willst, dann solltest Du mal schauen, wie weit Du damit auch die Bereiche implizit mit angreifst, die Dir lieb sind.

Wie wäre es mit Qualitätssicherung in der Esoterik? Und, da Du ja selbst forderst, dass der Sachverständige nicht zum gleichen System gehören darf, schlage ich Wissenschaft als Überprüfung vor. Ich stelle mich gerne zur Verfügung und streiche alles weg, was wissenschaftlich unhaltbar ist.
 
Von welchen Fehlern redest Du hier? Natürlich kann ein Mediziner z.B. erkennen, wenn ein aderer Mediziner ein Medikament falsch - also nicht gemäß den Vorgaben - angewendet hat. Und um SOLCHE Kunstfehler geht es.

Und, wer sollte sonst die Sachverständigen sonst stellen?

Eine Option wäre z.B., solche Fälle generell vor Geschworenengerichten zu verhandeln, und damit mit Menschenverstand und nicht nur nach den Buchstaben dubioser Gesetze (wobei die Gesetze eh eindeutig sind ... nur die Urteile nicht, weil eben vom Sachverständigen "entschuldigt").

Eine andere Möglichkeit wäre z.B., solche Fälle vor internationalen Gremien aus verschiedenen Fachrichtungen zu verhandeln.

Also Möglichkeiten gäbe es genug ... nur sind die halt dann für die Medizin nicht mehr so bequem.

Es ist klar, und sollte auch ausser Streit stehen, dass ein Arzt einen gewissen Schutz braucht. Gleichzeitig wären dann aber eben Fälle von Fahr- oder Nachlässigkeit, schlimmstenfalls sogar von Unwissen dann halt umso schwerer zu ahnden. Im Senne dessen, dass Ein Arzt einfach Verantwortung für Menschenleben hat. Und wenn ich z.B. Urteile gegen Lokführer oder Busfahrer mit denen gegen Ärzte verglceiche ... das ist einfach lächerlich, was da passiert.

Zum Beispiel dieser Fall: https://www.welt.de/gesundheit/arti...statt-Antibiotika-Siebenjaehriger-stirbt.html in dem ein Elternpaar und der behandlende Arzt weiter auf Homöopathie setzten => Kind tot.

Da gibt es auch Homöopathen, die z.B. Gebährmutterhalskrebs übersehen: http://www.taz.de/Kontroverse-ueber-Homoeopathie/!5574123/

Ja, ich finde auch, dass diese Ärztin vor den Kadi gehört.

Also mal irrelevant, da es sich hier ja nicht um angeblich "evidenzbasierte" Medizin handelt. Zum Andern ... ja, viele Ärzte bieten alternativmedizinische Behandlungen aus Gewinnsucht an, obwol sie eigentlich keine ausreichende Ausbildung haben. Und ja, wenn eine homöopathisch arbeitende ÄRZTIN nicht erkennt, dass sie als Ärzutin gefragt ist, dann gehört ihr die Approbation entzogen - bin ich völlig bei dir.

Dazu passt, dass ja sowieso die Ärztekammern den Ärzten alternativmedizinische Methoden verbieten wollen ... ein weiteres Vorenthalten sinnvoller Methoden aus reiner Glaubenssache abseits jeder Ethik. Nun, sie werden sehen, was sie davon haben.


Wie wäre es mit Qualitätssicherung in der Esoterik? Und, da Du ja selbst forderst, dass der Sachverständige nicht zum gleichen System gehören darf, schlage ich Wissenschaft als Überprüfung vor. Ich stelle mich gerne zur Verfügung und streiche alles weg, was wissenschaftlich unhaltbar ist.

:ROFLMAO:, Scherzkeks. Die Esoterik behauptet von sich nicht, der Stein der Weisen, die alleine selig machende Weisheit zu sein. Und aus rein wirtschaftliuchen Gründen andere verbieten zu lassen.
Wo ich dir recht gebe ... ja, in der Esoterik wäre eine bessere Qualitätskontrolle sicherlich ebenfalls wünschenswert. Nur sollte sie halt mal als gutes Beispiel in den Bereichen eingeführt werden, die gesetzlich dazu verpflichtet sind (siehe Gesetztschnipsel aus DE, liest sich in Österreich ja ähnlich).
 
Es geht nicht um den Nachweis. Der ist ist jeder Verhandlung zu führen. Sondern darum, dass die "Sachverständigen" Teil des gleichen Systems sind. Und ein System kann sich nicht selber kontrollieren. Weil alle seine Komponenten ja die gleichen Fehler machen, sonst wäre der Fehler ja nicht entstanden.
Das ist Quatsch. Ein Kunstfehler zeichnet sich dadurch aus, dass es sich um einen Fehler handelt, der einem gewissenhaften Kollegen nicht passiert wäre.

Das stimmt nicht (Hallo, welches Fachwissen soll das sein?), da Antibiotika-resistente Keime weitaus gefährlicher sind und kaum mehr bekämpft werden können. Und DAS ist eine systematische Verfehlung der Ärzte (die trotz 20+ Jahre Wissens darum noch immer nicht abgestellt ist und noch immer Menschen schädigt).
Sie sind gefährlicher, weil sie sich nicht durch Antibiotika bekämpfen lassen. Das hat keine Auswirkung auf das Immunsystem des Menschen, weil der menschliche Körper keine Antibiotika produziert. Die Leute sterben an diesen Keimen halt wie Leute vor 100 Jahren an läppischen Keimen gestorben sind, weil es damals keine AB gab.

Auch das stimmt so nicht. Denn wenn eine Pharmafirma (oder letztlich auch das Sozialsystem) ein wirksames Medikament zurückhält, vorenthält, den sinnvollen Zugang erschwert, dann sterben daran ggf. Menschen.
Übrigens geht es nicht um Kunstfehler ... sondern um die grosse Dunkelziffer der Menschen die sterben, weil sie behandelt werden. Nur eben falsch, gar nicht, schlampig ....
Das ist dem Versicherer völlig egal. Hier gehts um Behandlungsfehler, das hat damit nix zu tun. Wenn der Arzt das bessere Medikament gar nicht zur Verfügung hatte, ist das kein Behandlungsfehler und damit dem Versicherer scheißegal.

Die BEHANDLUNG hat blabla zu erfolgen. -Vor der Behandlung steht jedoch eine korrekte Diagnose und das Wissen des Arztes sowie ggf. viele Entscheidungen des Arztes. JEDE dieser Komponenten kann falsch sein.
Und das ist kaum nachweisbar, wenn das nicht dokumentiert ist, wie, wann und warumund auf welcher Grundlage diese Entscheidungen gefallen sind => genau hier fehlt die Qualitätssicherung.
"Geschuldet wird kein Heilerfolg, sondern nur die Dienstleistung des Behandelnden, die ua die Diagnose, Beratung und Therapie umfasst" (Prütting/Tigges § 611 BGB Rn 1ff).

Wieso stehen dann nicht alle Ärzte vor dem Kadi, die z.B. Lungenentzündungen einfach "übersehen"? Warum stehen nicht Ärze vor dem Kadi, die falsche Medikamente verschreiben? Oder Ärzte die unterschiedliche Medikamente einfach "ausprobieren" - was in Extremfällen ebenfalls zum Tod führen kann? Oder noch schlimmer, wenn im Spital Medikamente falsch einsortiert werden ....
Wiel viele Leute schlichtweg nicht vor Gericht ziehen wollen, weil ein Verfahren teuer und nervenraubend ist.

Letztendlich braucht man eigentlich nur fragen ... wo sind die 18.000 ... 20.000 Verfahren (+ Dunkelziffer die wahrscheinlich nochlam das 1-2-fache ist) und entsprechende Verurteilungen der Ärzte, wenn eh alles so rechtlich einwandfrei zugeht?
Grade nach dem Paragraphen wird ja generell angenommen, dass der Arzt schuldig ist, wenn er es auch nur irgendwie hätte vorhersehen können. Und trotzdem gibt es kaum Verurteilungen, selbst in schweren Fällen mit nachfolgenden Behinderungen oder Tod ... kaum zu glauben, oder?
Es gibt tausende Verurteilungen aufgrund von Behandlungsfehlern jedes Jahr.
 
Das ist Quatsch. Ein Kunstfehler zeichnet sich dadurch aus, dass es sich um einen Fehler handelt, der einem gewissenhaften Kollegen nicht passiert wäre.

Es geht bei der Geschichte ja nicht nur um "Kunstfehler" ... dass die passieren, bleibt bei einem derart grossen System nicht aus. Sondern, dass sehr viele Fehler verharmlost, Unwissen und Glaubenssysteme gedeckt werden, Nachlässigkeit und Verantwortungslosigkeit entschuldigt werden.

Oder was entschuldigt in einem Land mit so toller medizinischer Versorgung z.B. so etwas?

https://www.morgenpost.de/ratgeber/...ng-30-000-Tote-jedes-Jahr-in-Deutschland.html

Sie sind gefährlicher, weil sie sich nicht durch Antibiotika bekämpfen lassen. Das hat keine Auswirkung auf das Immunsystem des Menschen, weil der menschliche Körper keine Antibiotika produziert. Die Leute sterben an diesen Keimen halt wie Leute vor 100 Jahren an läppischen Keimen gestorben sind, weil es damals keine AB gab.

Nein, sondern Menschen sterben daran, dass die Medizin durch Fahrlässigkeit mit Antibiotika erst eine relevante Menge dieser Keime produziert hat.

Das ist dem Versicherer völlig egal. Hier gehts um Behandlungsfehler, das hat damit nix zu tun. Wenn der Arzt das bessere Medikament gar nicht zur Verfügung hatte, ist das kein Behandlungsfehler und damit dem Versicherer scheißegal.

Wenn aber ein Arzt auf Grund fehlendem Wissens oder eigenem oder systemimmanentem Glaubens falsche Entscheidungen trifft, dann sind die Folgen sehr wohl Verfehlungen des Arztes. Sie sind nur nicht nachweisbar => fehlende Qualitätskontrolle (genau darum, damit es nicht nachweisbar ist).

"Geschuldet wird kein Heilerfolg, sondern nur die Dienstleistung des Behandelnden, die ua die Diagnose, Beratung und Therapie umfasst" (Prütting/Tigges § 611 BGB Rn 1ff).

Ja, und, was soll das aussagen? Genau da liegen ja die Probleme. Dass falsch diagnostiziert wird, dass kaum beraten wird (und wenn dann nicht selten aus wirtschaftlichen Interessen), dass keine Therapie geplant wird, dass nicht zielführend beraten wird (siehe Beratergesetze: Anspruch auf vollständige Beratung nach bestem Wissen und Gewissen).

Wiel viele Leute schlichtweg nicht vor Gericht ziehen wollen, weil ein Verfahren teuer und nervenraubend ist.

Genau. Weil sie wie in den USA jahrelang durch die Gerichte geschleift werden, bis sich das Problem endlich auf natürlichem Weg endgültig erledigt hat. Und das ist dann ärztliche Ethik? Echt?

Es gibt tausende Verurteilungen aufgrund von Behandlungsfehlern jedes Jahr.

Na ja, nehmen wir NRW, 2003-2007 ... etwa 7000 Verfahren, davon etwa 32% positiv (für den Patienten), bei 239 Verfahren wurden organisatorische Mängel festgestellt, von denen jedoch nur knappe 11% bejaht.
(Quelle: GAK Entscheidungen 2000-2015).
Dazu müsste man jetzt noch in die einzelnen Verfahren hineinschauen, denn oft leidet ja nicht der betroiffene Arzt unter dem Urteil, sondern untergeordnetes Personal wie Krankenschwestern oder Pfleger, die keinerlei systemischen Einfluss haben, aber leichte Opfer um Verantwortung abzuschieben.
 
(...) Also Möglichkeiten gäbe es genug ... nur sind die halt dann für die Medizin nicht mehr so bequem.

Ich sehe nicht, dass die aktuelle Realisierung wesentlich bequemer wäre.

Es ist klar, und sollte auch ausser Streit stehen, dass ein Arzt einen gewissen Schutz braucht. Gleichzeitig wären dann aber eben Fälle von Fahr- oder Nachlässigkeit, schlimmstenfalls sogar von Unwissen dann halt umso schwerer zu ahnden. Im Senne dessen, dass Ein Arzt einfach Verantwortung für Menschenleben hat. Und wenn ich z.B. Urteile gegen Lokführer oder Busfahrer mit denen gegen Ärzte verglceiche ... das ist einfach lächerlich, was da passiert.

Was für Strafen wären denn Deiner Ansicht nach Tat und Schuld angemessen?

Also mal irrelevant, da es sich hier ja nicht um angeblich "evidenzbasierte" Medizin handelt. (...)

Nein, das ist nicht irrelevant. Auch bei den "alternativen Heilmethoden" steht die Behauptung im Raum, damit die Genesung zu unterstützen. Da wüsste ich nicht, warum Ärzte dabei stärker unter Beobachtung stehen sollten als andere Menschen - mitunter auch Ärzte - die das gleiche behaupten, aber eben "alternativ" und nicht im Rahmen der evidenz- und wissenschaftsbasierten Medizin.

Zum Andern ... ja, viele Ärzte bieten alternativmedizinische Behandlungen aus Gewinnsucht an, obwol sie eigentlich keine ausreichende Ausbildung haben. Und ja, wenn eine homöopathisch arbeitende ÄRZTIN nicht erkennt, dass sie als Ärzutin gefragt ist, dann gehört ihr die Approbation entzogen - bin ich völlig bei dir.

Schön. Genauso sollte auch ein nicht-Arzt, der irgendwelche "Alternativen" anbietet und nicht erkennt, dass eine medizinische behandlung notwendig wäre, vor den Kadi gezogen werden.

Dazu passt, dass ja sowieso die Ärztekammern den Ärzten alternativmedizinische Methoden verbieten wollen ... ein weiteres Vorenthalten sinnvoller Methoden aus reiner Glaubenssache abseits jeder Ethik. Nun, sie werden sehen, was sie davon haben.

Ich wüsste nicht, welche Ärztekammer den Ärzten welche Methode verbieten will. Und, dass die "alternativen" Methoden sinnvoll wären, ist auch nur in Deinem Glaubenssystem richtig.

:ROFLMAO:, Scherzkeks. Die Esoterik behauptet von sich nicht, der Stein der Weisen, die alleine selig machende Weisheit zu sein. Und aus rein wirtschaftliuchen Gründen andere verbieten zu lassen.

Freut mich. Denn niemand behauptet das von sich und seiner Richtung. Und niemand will z.B. Esoterik verbieten.

Wo ich dir recht gebe ... ja, in der Esoterik wäre eine bessere Qualitätskontrolle sicherlich ebenfalls wünschenswert. Nur sollte sie halt mal als gutes Beispiel in den Bereichen eingeführt werden, die gesetzlich dazu verpflichtet sind (siehe Gesetztschnipsel aus DE, liest sich in Österreich ja ähnlich).

Und wer sollte diese Qualitätskontrolle wie übernehmen? Bedenke: nach Deiner eigenen Aussage kann jemand aus dem gleichen System das nicht übernehmen kann. Also dürfte nur jemand, der NICHT selbst Esoteriker ist, esoterische Dienstleistungen beurteilen bzw. im Streitfall entscheiden, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Na ja, nehmen wir NRW, 2003-2007 ... etwa 7000 Verfahren, davon etwa 32% positiv (für den Patienten), bei 239 Verfahren wurden organisatorische Mängel festgestellt, von denen jedoch nur knappe 11% bejaht. (...)

Und? Wie hoch sollten die Quoten denn sein, wenn es nach Dir ginge? Darf es nicht sein, dass tatsächlich die Ärzte, die freigesprochen wurden, den Fehler NICHT begangen haben, für den sie angezeigt wurden?

Jeder Angeklagte hat das Recht auf Verteidigung. In einem Land will ich nicht leben, in dem es einfach ist, jemandem eine Straftat (oder einen Fehler) "nachzuweisen". Darum sind Verurteilungsquoten KEINE Argumente dafür, dass die Gesetze zu lasch durchgesetzt wären.

Wie stellst Du Dir das vor? Ein Patient stirbt, und es kommt der Verdacht auf, dass das an einem Behandlungsfehler gelegen haben könnte. Welche Rechte soll ein Arzt DMn noch haben dürfen? Oder soll er am besten gleich hinter Gitter, ohne auch nur eine Anhörung o.ä., weil es ja "ganz klar" ist, dass er böse, dumm und ignorant ist? Damit wäre die Verurteilungsquoten natürlich höher. Ob sie richtiger wären ist hingegen sehr fraglich.
 
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Schön. Genauso sollte auch ein nicht-Arzt, der irgendwelche "Alternativen" anbietet und nicht erkennt, dass eine medizinische behandlung notwendig wäre, vor den Kadi gezogen werden.

Dann dürfte keine Mutter oder Vater dem Kind ein Pflaster auf das aufgeschlagene Knie kleben, weil, wenn es schlimmer sein sollte, als man annimmt, das Kind in ärztliche Behandlung gehört.
Geh damit aber mal am Sonntag ins Krankenhaus zur Notaufnahme, die schicken Dich da weg und motzen Dich u.U. auch noch dafür an.
Sind da allerdings auch schon welche weggeschickt bzw. zu spät versorgt worden, weil selbst die Experten nicht erkannt haben, was da wirklich Sache ist.
Außerdem erzählt der eine oder andere Kunde seinem Nichtarztalternativen nicht alles, was er so an Problemen hat.
Wer will auch im Ernstfall nachweisen, ob der Typ nicht doch zur ärztlichen Behandlung geraten hat und sein Kunde einfach auf Durchzug geschaltet hat.

Gruß

Luca
 
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