Zivile Verteidigung : Bevölkerung soll Vorräte für Katastrophenfall anlegen

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Ich nicht...ich weiß ja nicht...wo Du zu der zeit gelebt hast...aber von einer allgemeinen Klopapier- oder Mineralwasseknappheit hab ich in den 80-ern und auch nicht davor...seit 1960 oder auch danach irgendetwas mitbekommen...gab zwar immer irgendwelche Geizhanseln...die sich Flaschen mit Tee mitnahmen...damit sie unterwegs nicht einkehren mußten...aber das war denn auch schon alles...


Sage
Stell Dir vor, da gab es bis zu den 80ern (89) so ein kleines Land, das hiess DDR.
Da gabs wenn man Glück hatte, Sandpapier für den A***h. Ansonsten wurde Zeitungspapier oder Packpapier zerknüllert um den Hintern zu putzen. Ja, sowas soll gewesen sein...
 
Für alle "Bammler" :

http://www.bbk.bund.de/DE/Home/home_node.html

und die passenden Downloads:
http://www.bbk.bund.de/DE/Service/Downloads/downloads_node.html

Kriegt Euch mal wieder ein.
Das Thema hat weder irgendwas mit Panikmache zu tun, noch mit Endzeitszenarien oder anderen dystopen Phantasien, sondern ist schlicht ein "Ratgeber" für jeden Bürger, weil wir in D kein zusammenhängend funktionierendes ZV-System haben, wie bspw in der Schweiz.

Vielleicht einfach mal selber bißchen informieren und recherchieren, bevor nun wieder auf Teufel komm raus irgendwelche Theorien angestellt werden.
Logisch betrachten:
WÜRDE eine Regierung irgendetwas an "Krisenthemen" wissen und Vorsorgen wollen, wäre es das LETZTE was diese Regierung täte, das offen zu plakatieren, weil dann erst Recht mit Unruhen zu rechnen ist.
Wer dier Hochwasser vor paar Jahren erlebt hat, oder die jährlichen Lawinenabgänge, weiss was ich meine.
 
Zitiere mal die Quelle, von der Du das hast, dann kann ich dir sagen, was sich geändert haben soll. :)

Das stimmt schon. Das reglement wegen ALG2 und das ggf Offenlegen der Konten eines Mitbewohners /Partners ist in der Form, wie es JETZT gefordert wird, neu. (bzw anders)
Ändert aber nix dran, dass man vorher auch schon (stichwort "Sozialbetrug" SIC!) Angaben dazu machen mußte.
 
Das stimmt schon. Das reglement wegen ALG2 und das ggf Offenlegen der Konten eines Mitbewohners /Partners ist in der Form, wie es JETZT gefordert wird, neu. (bzw anders)
Ändert aber nix dran, dass man vorher auch schon (stichwort "Sozialbetrug" SIC!) Angaben dazu machen mußte.
Das dachte ich mir auch genauso. :)
 
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