Zeugen Jehovas

Aktuell: Ein Kongress der Zeugen Jehovas:

Sie sind in die Hamburger AOL-Arena gekommen, um zu beten und um zu predigen. Und sie warten auf das Ende. Nicht auf das Ende der Fußball-Sommerpause, sondern auf das Ende der Welt. Auf die Apokalypse. Bis Sonntag dauert der Kongreß der Zeugen Jehovas, der zeitgleich in fünf Städten stattfindet (auch: Dortmund, Leipzig, Frankfurt und München). Das Motto: "Befreiung greifbar nahe". Allein in Hamburg werden täglich fast 40 000 Menschen zu der Massenveranstaltung erwartet. Doch die öffentliche Kritik an der religiösen Gruppe ist unüberhörbar.

Die evangelische Kirche warnt davor, die Zeugen Jehovas als Glaubensgemeinschaft zu bezeichnen. "Das ist eine Sekte, eine totalitäre, extreme Organisation, die keine anderen Glaubensrichtungen toleriert und ihren Glauben dogmatisiert", so Pastor Wolfgang Voigt (Wellingsbüttel), Stellvertreter der Sektenbeauftragten der Nordelbischen Landeskirche: "Die züchten eine Monokultur Gleichgesinnter." Ihre wörtliche Auslegung der Bibel sei "unmöglich."

Mehr dazu: http://www.abendblatt.de/hamburg/ar...ress-der-Zeugen-Jehovas-in-der-AOL-Arena.html
 
Werbung:
In unserer Gemeinde hatte ein 17 jähriger Lehrling einen Verkehrsunfall. Da seine Familie Mitglied dieser Religionsgemeinschaft ist, mussten die Ärzte im Unfallspital auf ihre Anordnung hin zusehen, wie er verblutete.
Dafür hätten sie in D jede Menge Ärger bekommen.

Die Frage, ob den Zeugen Jehovas angehörende Eltern Bluttransfusionen für ihre minderjährigen Kinder ablehnen dürfen, war insbesondere im Falle lebensbedrohlicher Krankheitsverläufe mehrfach Gegenstand von Gerichtsentscheidungen. Inzwischen hat sich in Deutschland eine ständige Rechtsprechung dahingehend herausgebildet, dass in solchen Fällen das Kindeswohl vorgeht. Gestützt wird dies auf § 1666 BGB, wonach das Familiengericht die zur Abwendung einer konkreten Gefahr für das Wohl des Kindes erforderlichen Maßnahmen zu treffen hat, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Das Oberlandesgericht Celle formuliert bezüglich des Vorliegens der Voraussetzungen des § 1666 BGB wie folgt:

„Es kann keinem ernsthaften Zweifel unterliegen, daß diese Voraussetzungen gegeben sind, wenn ein Kind lebensnotwendig auf die Verabreichung von Blut und Blutprodukten angewiesen ist, die Eltern aber die Zustimmung zu dieser Behandlung aus religiösen Gründen verweigern.“[31]


Verweigern die Eltern in einer solchen Situation die Zustimmung zur Bluttransfusion, so erteilt das Familiengericht an ihrer Stelle die Einwilligung gegenüber dem Arzt, welcher die Bluttransfusion somit vornehmen darf.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zeugen_Jehovas#Umgang_mit_Blut
 
Zitat von Fragewurm:
In unserer Gemeinde hatte ein 17 jähriger Lehrling einen Verkehrsunfall. Da seine Familie Mitglied dieser Religionsgemeinschaft ist, mussten die Ärzte im Unfallspital auf ihre Anordnung hin zusehen, wie er verblutete.



Dafür hätten sie in D jede Menge Ärger bekommen.

In Österreich doch auch, wie ich hoffe!
 
Werbung:
Ich auch nicht.

Aber ich kann nicht glauben, dass es Ärzten dort verboten ist, einen Menschen vor dem Tod zu retten.
 
Zurück
Oben