Zahlt mir Richterin Geld zurück? Wer legt für mich bitte die Karten?

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.

man nimmt einen Anwalt, weil man genau das weiß und weil man eine gesunde Skepsis mitbringt.
das ist eine Form von Selbsterhalt. Selbsterhalt und für-sich-sorgen meint ja nicht "alles allein tun".
 
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Liebe Wunderbaum!

Zahlt Dir die Richterin Geld zurück? Nein!

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Gesamt Quersumme: oder

Ich sehe das der Anwalt einen netten freundlichen Brief verfassen könnte. Aber Geld sehe ich hier nicht fließen.
Du hast den Menschen aber auch schwer verletzt mit Deinen "Anschuldigungen". Wenn Du Dich meldest wird das niedergeschmettert. Meine Meinung.

Trotzdem alles Gute!

Verdi
 
Ich hatte keinen Anwalt, weil ich überzeugt war, dass ich freigesprochen werde.

Nun sagt ein Anwalt, den ich danach aufsuchte, es bestehen Chancen, die Richterin auf Schadensersatz zu verklagen.

Es gibt bei Strafverfahren mit Anklage, allgemein zu 99,5 % keinen Freispruch vor einem Strafgericht, nur im TV. Dabei kommt es nicht darauf an, ob jemand schuldig ist.

Der Anwalt, den du aufsuchtest, ist wohl ein Witzbold?
 
Es gibt bei Strafverfahren mit Anklage, allgemein zu 99,5 % keinen Freispruch vor einem Strafgericht, nur im TV. Dabei kommt es nicht darauf an, ob jemand schuldig ist.

Der Anwalt, den du aufsuchtest, ist wohl ein Witzbold?
wie meinst Du das: es kommt nicht darauf an, ob jemand schuldig ist und bei 99,5% keinen Freispruch? Wieso?
 
Ein Richter kann sein eigenes Urteil niemals ändern. Auch nicht wenn er 5 Minuten später drauf kommt, dass er einen Fehler gemacht hat.
Urteile vom Amts- oder Landgericht können grundsätzlich mit der Berufung angegriffen werden.
Die Berufung ist aber nur zulässig, wenn man die Höhe von mindestens 600€ unterlegen ist oder das Gericht, das in erster Instanz entschieden hat, eine Berufung im Urteil grundsätzlich zulässt. In jedem Fall benötigt man für eine Berufung oder Revision einen Anwalt.
Wichtig ist, dass diese Rechtsmittel durch einen Rechtsanwalt innerhalb von einem Monat ab Zustellung des schriftlichen Urteils beim Berufungs- oder Revisionsgericht eingelegt werden.


Gruß Centaury
 
Urteile vom Amts- oder Landgericht können grundsätzlich mit der Berufung angegriffen werden.
Die Berufung ist aber nur zulässig, wenn man die Höhe von mindestens 600€ unterlegen ist oder das Gericht, das in erster Instanz entschieden hat, eine Berufung im Urteil grundsätzlich zulässt. In jedem Fall benötigt man für eine Berufung oder Revision einen Anwalt.
Wichtig ist, dass diese Rechtsmittel durch einen Rechtsanwalt innerhalb von einem Monat ab Zustellung des schriftlichen Urteils beim Berufungs- oder Revisionsgericht eingelegt werden.

Typisch, kein Fachwissen, aber daherplappern. Aber so ist die laue Menschheit, mit Halb- und Nichtwissen allgemein tüchtig angeben. o_O

Also nur zur Berichtigung: In diesem Thread geht es um's Strafrecht. Urteile des Landgerichts können nur mit der Revision angefochten werden und nicht mit Berufung.
Einen Streitwert gibt es im Strafverfahren nicht. Einen Rechtsanwalt benötigt nach dem Gesetz man im Strafverfahren überhaupt nicht. Die Revision kann auch zu Protokoll des Rechtspflegers abgegeben werden. Auf Antrag kann aber ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. :sick:

Von Fristen hast du überhaupt keinen blassen Schimmer Ahnung. Das Rechtsmittel gegen ein Strafurteil muss innerhalb 8 Tagen eingelegt werden. Bei Revision muss im weiteren die Begründung innerhalb von 4 Wochen abgegeben werden. :sneaky:
 
Typisch, kein Fachwissen, aber daherplappern. Aber so ist die laue Menschheit, mit Halb- und Nichtwissen allgemein tüchtig angeben. o_O

Also nur zur Berichtigung: In diesem Thread geht es um's Strafrecht. Urteile des Landgerichts können nur mit der Revision angefochten werden und nicht mit Berufung.
Einen Streitwert gibt es im Strafverfahren nicht. Einen Rechtsanwalt benötigt nach dem Gesetz man im Strafverfahren überhaupt nicht. Die Revision kann auch zu Protokoll des Rechtspflegers abgegeben werden. Auf Antrag kann aber ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. :sick:

Von Fristen hast du überhaupt keinen blassen Schimmer Ahnung. Das Rechtsmittel gegen ein Strafurteil muss innerhalb 8 Tagen eingelegt werden. Bei Revision muss im weiteren die Begründung innerhalb von 4 Wochen abgegeben werden. :sneaky:[
ich revidiere: innerhalb 1 Woche!!!!!!!!!!!!!! Gruß Centaury
 
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super, daß wir hier Leute haben, die sich auskennen. (y)

nur, muß dieser unschöne Unterton sein, @Eristda ?
find ich im Falle komplett überflüssig und bin offen gesagt
überrascht über dieses (so kommt´s mir vor) Ego-Gezecke.


lustig am Rande grad die Werbung überm Antwortfenster:
"Kinder in der Trotzphase" :LOL:
 
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