Wichtig! Heilpflanzen sollen verboten werden. Bis 11.11. Petition unterzeichnen!

Hm, also ich werd aus dem ganzen nicht ganz schlau.
Wurde schon vorher von einem Bekannten Kollegen per mail informiert.
Ich frage mich ja, wer will das überprüfen, was irgendjemand, irgendwo pflückt und dann irgendwie weiterverarbeitet ?
Das ist doch echt Unsinn.
Wer will dann meinen Garten nach Heilkräutern absuchen und das auf meinem eigenen Grund und Boden verbieten. Das find ich echt lächerlich.

Mit den Bezeichnungen muß man schon aufpassen. Aber soweit ich informiert bin, ist das auch jetzt schon so.
z.B. eine Ringelblumenheilsalbe....darf so unter diesen Namen eigentlich nur in der Apotheke verkauft werden.
Macht man aber daraus eine "Kälteschutzcreme", regt sich keiner auf. (das ist zumindest jetzt so der Fall).

Da sich auch in vielen Gemüsesorten heilende Stoffe befinden, bin ich mal gespannt ob man das auch nur mehr in der Apotheke bekommt.....:D

An GuptoVidya, Aragon und Tarbagon hätte ich noch eine Frage:
will ja nicht neugierig sein, aber was macht ihr den beruflich ? Warum meint ihr Spezialisten für Gesetzestexte zu sein ?
Ist nicht zynisch gemeint, interessiert mich nur.

lg
Waldfee
 
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Ich meine das hier :

gesetze-im-internet.de/bundesrecht/amverkrv/gesamt.pdf

Da ich Nachtdienst hatte, ergab sich die Gelegenheit diese EG Richtlinie mal im Original komplett zu Lesen.
Auf den ersten Blick erschien sie mir sogar sinnvoll und ausgesprochen Verbraucherfreundlich. Erst auf den zweiten Blick, wenn man die Nebensätze genauer liest, die Durchführungsvorschläge zur Verordnung und die Möglichkeiten deren Mißbrauch wurde mir ein bisschen mulmig.
Es gibt für etliche ayurvedische Präparate 1000de von Reasearchpapers. Der " noch zu schaffende Ausschuß " muß diese aber alle nicht anerkennen und kann einen komplett neuen Wirksamkeitsnachweis verlangen.Mischungen aus traditionellen und anderen Pflanzen fallen enbenfalls darunter.
Der Hersteller muss seinen Sitz in der Gemeinschaft haben, andernfalls er von vornherherein keine Anträge auf Zulassung stellen kann........................
Selbst die traditionellen Pflanzen von Arnika bis Zinnkraut können erneut auf den teuren Prüfstand kommen.
Also wenn diese Richtlinie falsch angewendet wird, und das vermuten ja die Gegner haben wir spannende Zeiten vor uns.

[/I]

Also die Verordnung regelt nur welche Arzneimittel freiverkäuflich sein dürfen und begründet warum sie das sind.

Die generelle Zulassung von Arzneimitteln wird aber im AMG geregelt. Jedes Arzneimittel für den deutschen Markt, also auch die freiverkäuflichen muss zugelassen werden.
Was übrigens nicht heißt, dass man keine Arzneimittel beziehen kann, die nicht in Deutschland zugelassen sind, aber dann kann der Hersteller bei Schäden nicht haftbar gemacht werden.

Vielleicht mal anders herum, kann ja auch sein, dass ich total auf dem Schlauch stehe: Hast du irgendein Beispiel, von dem du glaubst, dass sich nach 2011 etwas ändern würde?
 
will ja nicht neugierig sein, aber was macht ihr den beruflich ? Warum meint ihr Spezialisten für Gesetzestexte zu sein ?
Hallo Waldfee;
Ich bin Ius-Student (Wirtschaftsrecht, um genau zu sein) und mache zusätzlich ein Pharmaziestudium. Aber um Gesetzestexte richtig interpretieren zu können benötigt man nur etwas Hirn und Liebe zum Detail (obwohl ne Ausbildung nicht schadet - aber Arzneimittelgesetz haben wir auch noch nicht explizit durchgemacht): Was wir ganz am Anfang an der Uni zur Interpretation gelernt haben - jedes Wort ansehen. Bei Gesetzestexten kommt es echt auf jedes Wort an. Und das eine, sehr wichtige Wort, das hier überall überlesen bzw. missinterpretiert wird ist "Arzneimittel". Baldrian allein ist kein Arzneimittel - es ist eine Pflanze. Wenn ich jetzt aber Tabletten mit Baldrianextrakt produziere und eine Indizierung (also "hilft bei xyz") draufschreibe, dann ist es ein Arzneimittel und muss gesetzlich als solches behandelt werden.
Wenn es für die Wirksamkeit der Stoffe im Baldrian ungenügendes Datenmaterial gibt, dann darf es nicht als Arzneimittel verkauft werden - das bedeutet aber nicht, dass Baldrian (der ja bloß eine Pflanze ist!) nicht verkauft werden oder sogar nicht im Garten angebaut werden darf.

Übrigens:
Da sich auch in vielen Gemüsesorten heilende Stoffe befinden, bin ich mal gespannt ob man das auch nur mehr in der Apotheke bekommt.....
Auch hier gilt - ein Nahrungsmittel ist kein Arzneimittel. Wobei diese Sache noch interessant werden könnte, denn es zeichnet sich ein Trend Richtung "Nutriceuticals" ab, also eine Mischform aus Nahrungs- und Arzneimittel, Nestlé mischt da kräftig mit - aber das wird die Zukunft zeigen.
 
Hm, also ich werd aus dem ganzen nicht ganz schlau.
Wurde schon vorher von einem Bekannten Kollegen per mail informiert.
Ich frage mich ja, wer will das überprüfen, was irgendjemand, irgendwo pflückt und dann irgendwie weiterverarbeitet ?
Das ist doch echt Unsinn.
Wer will dann meinen Garten nach Heilkräutern absuchen und das auf meinem eigenen Grund und Boden verbieten. Das find ich echt lächerlich.

Wo steht denn sowas? Wer behauptet sowas? Das wäre in der Tat lächerlich!

An GuptoVidya, Aragon und Tarbagon hätte ich noch eine Frage:
will ja nicht neugierig sein, aber was macht ihr den beruflich ? Warum meint ihr Spezialisten für Gesetzestexte zu sein ?
Ist nicht zynisch gemeint, interessiert mich nur.

7 Semester Jurastudium, 3 Jahre Ausbildung zum Heilpraktiker, momentan Weiterbildung zum Pharmareferenten.
 
Dass diese Petitionen Blödsinn sind, weil die Verantwortlichen selbst die Gesetzesnovelle falsch interpretiert haben, interessiert die Leute wieder mal gar nicht.

Zum Glück sind solche Petitionen ohnehin sinnlos, wie vorhin schon erläutert - wenn wir ne "echte" Demokratie hätten, würde beim DurchschnittsIQ der Bevölkerung unser Land (bzw. unsere Länder) noch mehr vor die Hunde gehen als es ohnehin schon passiert.
 
so - und hier jetzt mal eine ordentliche auskunft über dieses angebliche heilpflanzenverbot von der seite www.heilpraktiker.org.
panikmache gilt nicht! - ist eine .pdf.
kleines zitat daraus:
"Zu dieser Petition und einem Verbot von Heilpflanzen möchten wir nochmals
klar stellen: Die EU- Richtlinie zu traditionellen Arzneimitteln ist viele Jahre alt
(2004) und sie ist in Deutschland bereits seit Jahren im Arzneimittelgesetz
umgesetzt
. Ihre europaweite Ratifizierung 2011 wird also bei uns nichts
ändern. Damit ist eine Petition an den Bundestag, er möge hier zugunsten der
traditionellen Heilpflanzen tätig werden, haltlos
."


:)
 
Da beweist ja schließlich doch noch jemand die Fähigkeit, kritisch zu denken und nicht jeder Panikmache hinterherzulaufen. Find ich gut.
 
Danke für den Hinweis. Werde auch unterschreiben.
Aber ganz klar bin ich mit diesen Gesetzesdingern noch nicht:
Habe §50 des Arzneimittelgesetzes (Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln). Mit diesem Zertifikat darf ich bei Kräuterschulze zwar Pflanzen für zB Tees kaufen, aber erst mit meiner HP-Zulassung auch mischen. So wurde es uns zumindestens beigebracht...
Wenn jetzt Heilpflanzen verboten werden sollten, müssten doch auch sämtliche Drogerien, Kräuterläden ect pleite gehen und ich hätte weniger in meinem Beruf was Phytotherapie usw angeht einige Probleme. Würde dieses Gesetz also schon bei den Menschen greifen, von denen ich momentan meine Kräuter bekomme?
 
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Paeoniablüte;2931040 schrieb:
Wenn jetzt Heilpflanzen verboten werden sollten, müssten doch auch sämtliche Drogerien, Kräuterläden ect pleite gehen und ich hätte weniger in meinem Beruf was Phytotherapie usw angeht einige Probleme.
Sorry, nicht weniger sondern wesentlich mehr Probleme meine ich natürlich. Da waren die Finger wieder schneller...
 
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